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Der zivile Rettungsdienst (kurz: RD, RettD, in Österreich die Rettung) hat die Aufgabe, rund um die Uhr bei medizinischen Notfällen aller Art – Verletzungen, Vergiftungen und Erkrankungen – durch den Einsatz von qualifiziertem Rettungsfachpersonal und den geeigneten Rettungsmitteln rasch und sachgerecht zu helfen und Leben zu retten. Dabei wird unterschieden zwischen:
wobei die Spezialorganisationen der Berg- oder Wasserrettung den Patienten nach der Rettung zur weiteren Versorgung an den allgemeinen Rettungsdienst übergeben. Als internationales Erkennungszeichen für den Rettungsdienst hat sich der Star of Life etabliert.
Siehe auch entsprechender Abschnitt im Artikel: Rettungswagen.
Erste frühstrukturelle Ansätze sind schon in der Ära Napoleons zu suchen. Zunächst einmal mussten für die Verletztenversorgung zuständige Personen gefunden werden, die mit in die Schlacht zogen. Obwohl Ärzte als Berufsstand etabliert waren, wurden die Heere nicht ärztlich begleitet. Dies war seinerzeit noch nicht üblich. Also musste man sich auf andere bzw. deren Fähigkeiten verlassen. Friseure und Barbiere bildeten den „Rettungsdienst“. Sie waren praktisch die Einzigen, die sich mit der Anatomie des Menschen beschäftigten. Während der Kämpfe blieben sie in sicherer Entfernung. Als es die ersten Verletzten gab, rannten sie mit Holzkarren auf das Schlachtfeld und transportierten die Verwundeten ab. Über die damaligen konkreten Möglichkeiten der Versorgung besteht geschichtswissenschaftlich keine Einigkeit, die hygienischen Bedingungen müssen jedoch katastrophal gewesen sein.
Im Gegensatz zu manch gängiger Auffassung war die behördlich geförderte und im allgemeinen Bewusstsein der Öffentlichkeit heute selbstverständliche „Rettung von Menschen aus Lebensgefahr“ und in medizinischen Notlagen erst ein Phänomen des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts. Ende des 18. Jahrhunderts entstanden die ersten obrigkeitlichen Rettungsverordnungen in den einzelnen deutschen Ländern, in denen die Lebensrettung zur Pflicht jedes Bürgers erklärt sowie Belohnungen für erfolgreiche Wiederbelebungen von „Scheintoten“ ausgesetzt wurden und die auch zeitgenössische Anleitungen zur Hilfeleistung und Lebensrettung enthielten.
Ende des 19. Jahrhunderts verfügten die meisten deutschen Großstädte über ein organisiertes Krankenbeförderungswesen. Mit der Durchführung waren private Unternehmen, zivile Samaritervereine, Sanitätskolonnen des Roten Kreuzes und/oder die Feuerwehr beauftragt. Die Motorisierung der Krankenbeförderung begann nach dem Ersten Weltkrieg. Im Frühjahr 1943 wurde durch einen nationalsozialistischen „Führer-Erlass“ der Versuch einer Vereinheitlichung des Krankentransportwesens in Deutschland gemacht, das nach dem Willen der NS-Staatsführung ausschließlich dem gleichgeschalteten Deutschen Roten Kreuz zugewiesen werden sollte. Der Ausgang des Zweiten Weltkrieges beendete diesen Versuch.
Nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes und des Deutschen Reiches übertrugen die Besatzungsmächte die Durchführung der Krankenbeförderung und damit auch die Notfallrettung zunächst an die Kommunen (zum Beispiel in der britischen Besatzungszone) oder an das entnazifizierte und neu gegründete DRK. In den fünfziger Jahren wurden dann vor allem außerhalb der Großstädte für die Sicherstellung der Krankenbeförderung und mangels anderer Regelung auch für die Gewährleistung der Unfallrettung wieder vermehrt Konzessionen an Privatunternehmer vergeben.
Die zunehmende Dichte des Straßenverkehrs führte etwa ab Ende der fünfziger Jahre zu einem stetigen Anstieg der Unfallzahlen. Hinzu kamen ab Mitte der sechziger Jahre neue Erkenntnisse bzw. verbesserte Grundsätze in der Behandlung von Notfallpatienten und daraus abgeleitete Weiterentwicklungen in der Fahrzeug- und Gerätetechnik. Mit diesen neuen Anforderungen konnte das bestehende Rettungswesen in Deutschland nicht Schritt halten und es entwickelte sich seit den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts auch in der Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit ein beklagenswerter „Rettungsnotstand“. Diese unzuträgliche Situation führte ab Mitte der sechziger Jahre zum verstärkten Engagement von Verwaltungsfachleuten, Medizinern und Hilfsorganisationen und schließlich zur behördlichen Reorganisation des Rettungswesens ab Anfang der siebziger Jahre. Auch private Initiativen, besonders die Björn-Steiger-Stiftung hat sich in diesen Jahren sehr für den Aufbau entsprechender Infrastruktur, Notrufsäulen und Fahrzeugen gekümmert. Da mittlerweile diese Ziele erreicht sind, engagiert sich diese Stiftung für die Bekämpfung des plötzlichen Herztodes und versucht Laiendefibrillatoren (AED) flächendeckend zu verbreiten.
Als europaweit einheitliche Notrufnummer wurde die 112 für Hilfeersuchen aller Art vereinbart, die dann ggf. an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Darüber hinaus gibt es in Europa weiterhin zahlreiche verschiedene national und lokal gültige Notruf<b/>nummern.
Europaweite Standards gibt es zum Beispiel für
Einige Rettungsdienstorganisationen sind auch nach europäischen Qualitätsmanagement-Normen zertifiziert (ISO 900x). Diese Organisationen garantieren damit, einen gewissen Standard einzuhalten, von der Materialbeschaffung bis zur Behandlung des Patienten.
Es gibt keine EU- oder gar europaweiten Richtlinien für die Einhaltung bestimmter Hilfsfristen. Allenfalls gibt es die Empfehlung einer Hilfsfrist zwischen zehn und zwanzig Minuten, die die Mitgliedsstaaten eigenständig nach oben oder unten abwandeln dürfen.
In Deutschland ist der Rettungsdienst nach dem Föderalismusprinzip des Grundgesetzes Ländersache und wird daher durch Landesgesetze geregelt.
Öffentlich-Rechtliche Durchführung: Bei der öffentlich-rechtlichen Durchführung sind die Landkreise oder Kommunen durch Landesrecht Träger des Rettungsdienst. Insbesondere in Bayern ist der Zusammenschluss der Träger in Zweckverbände üblich.
Bei der Durchführung kommen drei Modelle in Betracht:
Privatrechtliche Durchführung: Bei der privatrechtlichen Durchführung obliegt dem Träger die Aufsicht über die Durchführenden. Dieser rechnet die Kosten mit den Krankenkassen selbstständig ab.[1]
Die Finanzierung der Vorhaltung ist unterschiedlich geregelt. Nach § 133 werden, sofern keine landesrechtliche Regelung gegeben ist, Verträge mit den Durchführenden geschlossen. Für den Patiententransport kommt in der Regel die Krankenversicherung des Patienten auf.
Die Einsatzkräfte werden durch die jeweils zuständige Rettungsleitstelle/integrierte Leitstelle alarmiert und koordiniert.
Wahrgenommen wird der bodengebundene Rettungsdienst durch:
Die Luftrettung wird gemeinsam durch die Betreiber der Rettungshubschrauber sowie Kliniken und Hilfsorganisationen erfüllt. Träger der Luftrettung sind die jeweiligen Bundesländer. Die Bergrettung nimmt die Bergwacht wahr. Wasserrettung wird von Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), der Wasserwacht im Deutschen Roten Kreuz und des Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) betrieben. Die Seenotrettung auf Nord- und Ostsee leistet die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS).
Bei den Einsatzarten wird zwischen Primär- (Notfallrettung) und Sekundäreinsätzen (Intensiv- und Krankentransport) unterschieden. In Bayern werden die Sekundäreinsätze weiter in Kranken- und arztbegleitete Patiententransporte (Intensivtransport, Verlegung mit Verlegungs- oder Krankenhausarzt) unterschieden.
Eine strenge Trennung der Einsatzarten findet nicht statt. Wenn es die Umstände erfordern, können geeignete Fahrzeuge des Intensiv- und Krankentransports auch in der Notfallrettung eingesetzt werden.
Die Notfallrettung ist gesetzlich im Rahmen der Daseinsvorsorge in jedem Bundesland geregelt. Begrifflich wird sie häufig als Rettungsdienst im engeren Sinn bezeichnet. Es werden folgende Fahrzeuge eingesetzt:
Die Regelung von Intensiv- und Krankentransporten wird in den Ländergesetzen unterschiedlich vorgenommen. Krankentransporte sind dabei überwiegend privatrechtlich organisiert. Für Verlegungen werden nachfolgende Rettungsmittel eingesetzt:
Gerade in Flächenländern kann es zu längeren Anfahrtszeiten von Notarzt und Rettungswagen kommen. Eine engmaschigere Verteilung der Rettungswachen scheitert in der Regel an der Finanzierbarkeit. Daher werden in unterversorgten Gebieten Helfer vor Ort (auch First Responder) von Hilfsorganisationen und Freiwilligen Feuerwehren mit ehrenamtlichen Helfern als sogenannte professionelle Erste Hilfe vorgehalten. Als Bindeglied überbrücken sie das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen eines regulären Rettungsmittels. Eine Vorhaltung im Rahmen der Daseinsvorsorge findet nicht statt.
Seit Beginn der 1990er-Jahre ist die psychosoziale Betreuung von Einsatzkräften nach extrem belastenden Einsätzen, z. B. Kindertodesfällen, und die Betreuung von betroffenen Personen nach einem Schadensereignis, z. B. Angehörige nach einer erfolglosen Wiederbelebung, die Aufgabe von Kriseninterventionsdiensten (KIT) und der Notfallseelsorge (NFS). Auch die Psychosoziale Notfallversorgung gehört nicht zur öffentlichen Daseinsvorsorge.
2009 gab es ca. 47.000 hauptberuflich Beschäftigte im deutschen Rettungsdienst.[5] Daneben werden zahlreiche nebenberufliche, ehrenamtliche Kräfte und Freiwillige (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr) eingesetzt.
Der Rettungsassistent (RA) ist über das Rettungsassistentengesetz die einzige, bundesweit einheitliche Berufsausbildung.
Über Landesgesetze, bzw. durch eine Übereinkunft der Länder, gibt es für die Ausbildung zum Rettungssanitäter (RS) eine grobe Regelung der Anforderungen. Als Rettungshelfer (RH) werden Absolventen des Grundlehrgangs zum Rettungssanitäter verstanden. Die Ausbildung zum Sanitäter/ Sanitätshelfer (SanH) wird von den Organisationen unterschiedlich geregelt und festgelegt.
Folgende Tabelle zeigt die von den Bundesländern gesetzlich geforderte Mindestqualifikation bei der Besatzungen von Rettungsmitteln:
| Bundesland | KTW Fahrer | KTW Transportführer | RTW Fahrer | RTW Transportführer | NEF Fahrer |
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg[6] | geeignete Person | RS | geeignete Person | RA | RA |
| Bayern[7] | geeignete Person | RS | geeignete Person | RA | RS |
| Berlin [8] | SanH (60h) | RS | RS | RA | RA |
| Brandenburg | RS | RS | RS | RA | RA |
| Bremen | RH | RS | RS | RA | RA |
| Hamburg[9] | RS | RS | RS | RA | k.A. |
| Hessen[10] | SanH | RS | RS | RA | RS (min. 2 Jahre Berufserfahrung) |
| Mecklenburg-Vorpommern [11] | RS | RS | RS | RA | RA |
| Niedersachsen [12] | geeignete Person | RS | geeignete Person | RA | geeignete Person |
| Nordrhein-Westfalen[13] | RH | RS | RS oder RAiP | RA | RA |
| Rheinland-Pfalz [14] | RH | RS | RS oder RAiP | RA | RS oder RAiP |
| Saarland [15] | SanH | RS | SanH | RA | RA |
| Sachsen [16] | RH | RS | RS oder RAiP | RA | RA |
| Sachsen-Anhalt | RS | RS | RS | RA | RS |
| Schleswig-Holstein | RS | RA | RS 200'* | RA | k.A. |
| Thüringen [17] | RH | RS | RS | RA | RA |
'* RS200 = Ein RS muss in Schleswig-Holstein laut § 3 Abs. 1 RDG S-H 200 Einsätze als Praktikant auf einem RTW nachweisen, um auf einem RTW als Fahrer eingesetzt werden zu dürfen.
Von der individualmedizinisch ausgerichteten Patientenversorgung des Rettungsdienstes sind die Strukturen beim Massenanfall von Verletzten (MANV) und insbesondere im Katastrophenfall abzugrenzen, die sich dadurch auszeichnen, dass primär nicht genügend Einsatzkräfte für die Bewältigung der Schadenslage vor Ort sind. Das Rettungskonzept der ärztlichen Versorgung des Patienten vor Ort wird auch stay and play (Stabilisierung des Patienten vor Ort mit anschließendem Transport in eine geeignete Klinik) genannt – im Gegensatz zu scoop and run (Sofortiger Transport des Patienten und Behandlung erst während des Transports oder in der Zielklinik). Letzteres System wird z. B. in den USA angewandt.
Der reguläre Rettungsdienst wird dabei von Helferinnen und Helfern unterstützt, die in Einsatzeinheiten (EE) oder Schnelleinsatzgruppen (SEG) zusammengefasst sind und bei Bedarf alarmiert werden. Diese Gruppen sind in der Lage, vor Ort Strukturen (zum Beispiel einen Behandlungsplatz) zur Patientenversorgung zu schaffen und so die behandlungsfreie Zeit zu verkürzen.
In Deutschland bestehen auch Gemeinschaftsprojekte unter den Rettungsorganisationen. DLRG und Wasserwacht stellen Einsatztaucher, die mit dem Hubschrauber zu Unfallplätzen geflogen werden. Zudem gibt es Kooperationen zwischen der Feuerwehr, die das Material und das Fahrzeug (ein sogenannter Gerätewagen Wasserrettung (GWW)) bereithält und der Wasserrettung, die das Personal stellt.
Die medizinische Einsatzleitung bei einem solchen Ereignis obliegt dem Leitenden Notarzt (LNA). Der Organisatorische Leiter Rettungsdienst (OrgL/OLRD) übernimmt die Koordination der Rettungsmittel vor Ort und in Zusammenarbeit mit dem LNA die Verteilung der Patienten auf die Rettungsmittel, um sie in geeignete Krankenhäuser bringen. Unterstützt werden sie in Bayern von einer Unterstützungsgruppe (UgSanEl).
Im Katastrophenfall übernimmt (in Bayern) der örtliche Einsatzleiter die Koordination der Maßnahmen.
In Österreich ist das Rettungswesen wie die Feuerwehr Gemeindesache und ist in Landesgesetzen geregelt. Im Gegensatz zur Feuerwehr führen die Gemeinden üblicherweise den Rettungsdienst nicht selbst durch, sondern beauftragen bestehende Rettungsdienst-Organisationen. Daher sind die Rettungsdienste meist für mehrere Gemeinden zuständig. Bundesweit ist der Rettungsdienst über die Notrufnummer 144, der alpine Notruf unter der Nummer 140 erreichbar. Alle Rettungsdienste sind dabei über die Euronotrufnummer 112 anforderbar.
Neben hauptamtlichen Mitarbeitern werden Zivildiener und zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiter im Rettungs- und Krankentransport eingesetzt.
Die wichtigste Organisation, die in Österreich den Rettungsdienst durchführt, ist das Österreichische Rote Kreuz. Neben diesem gibt es noch lokal verschieden stark vertretene Organisationen, wie den Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, den Malteser Hospitaldienst Austria, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Österreichische Rettungsdienst-ÖRD und andere. Auch kleinere Vereine oder gewerbliche Dienste die unter dem Zeichen des Grünen Kreuzes tätig sind, wie das Grüne Kreuz können mit den Gemeinden Verträge haben, um den Rettungsdienst durchzuführen. Obwohl es früher in Österreich üblich war, dass die Freiwillige Feuerwehr auch den Rettungsdienst durchführte (siehe auch: Geschichte des Sanitätswesens bei den österreichischen Feuerwehren), ist es heute einmalig in Admont in der Steiermark, dass die Sanitätsversorgung durch die Feuerwehr mit einer Rettungsabteilung betrieben wird.[18]
Vor allem im ländlichen Raum wird von den Organisationen sowohl der Rettungsdienst als auch der Krankentransport durchgeführt. Vereinzelt wird dort auch das First-Responder-System in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und der Polizei angewandt.
Bei speziellen Teilaufgaben, wie etwa beim Notarztdienst oder der Flugrettung, wird mit anderen Institutionen zusammengearbeitet. Vor allem im ländlichen Bereich werden die Notärzte von lokalen Krankenhäusern gestellt. In der Flugrettung arbeitet das Rote Kreuz mit dem ÖAMTC gemeinsam im Christophorus Flugrettungsverein. Aber auch mit privaten Firmen wird kooperiert (z. B. der Air Rescue Austria Flugrettungs GmbH oder dem Unternehmen SHS Helikopter in Tirol), die die Helikopter mit dem notwendigen Flugpersonal bereitstellen.
Der Österreichische Bergrettungsdienst und die Österreichische Wasserrettung sind eigenständige Organisationen, die fast ausschließlich von ehrenamtlichen Mitarbeitern getragen werden. Die Aufgaben der Wasserrettung werden teilweise aber auch von den lokalen Rettungsorganisationen übernommen.
Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich keine eigenständigen Katastrophenhilfe-Einheiten, sondern die entsprechenden Mittel werden durch die regulären Rettungsdienste vorgehalten. Der hohe Anteil an ehrenamtlichen Mitarbeitern im Rettungs- und Krankentransportdienst ermöglicht die Mobilisierung ausreichender Personalreserven.
Der Rettungsdienst in Österreich wurde 2002 neu organisiert. Mit dem Sanitätergesetz (SanG) wurde erstmals zwischen Rettungssanitäter und Notfallsanitäter unterschieden. Notfallsanitäter durchlaufen eine umfassendere Ausbildung als Rettungssanitäter und können – einzelne sogenannte Notfallkompetenzen erwerben, wie beispielsweise das Legen eines peripheren Venenzugangs, die Gabe einiger weniger Notfallmedikamente, sowie die endotracheale Intubation. Diese Tätigkeiten werden explizit als Notfallkompetenzen bezeichnet, weil die Regelkompetenz dem Notarzt vorbehalten ist, ein Notfallsanitäter darf nur invasive Maßnahmen ergreifen, wenn ein Notarzt nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar ist, sowie keine weniger invasiven Maßnahmen die Situation des Patienten verbessern können.
| KTW | RTW | NAW | NEF | |
|---|---|---|---|---|
| RS | X | X | - | - |
| RS (Fahrer) | X | X | (X) | (X) Vorarlberg |
| NFS | - | (X) | X | X |
| NFS mit Notkompetenz | - | (X), X in Vorarlberg, Wien | (X) | (X) |
| Dipl. Pflegepersonal | - | - | - | -, X in Vorarlberg |
| Notarzt | - | - | X | X |
Ein RTW ist mit mindestens 2 Rettungssanitätern besetzt, in einigen Bundesländern sind Notfallsanitäter mit Notkompetenz erwünscht bzw. vorgeschrieben. Immer öfter sind RTW mit den höher qualifizierten Notfallsanitätern besetzt. So sind beispielsweise in Vorarlberg fast alle RTW Tagsüber mit mindestens einem Notfallsanitäter mit Notkompetenz besetzt, in Wien sogar Rund um die Uhr. Die Besatzung eines Notarztwagens ist gesetzlich mit einem Rettungssanitäter, einem Notfallsanitäter und einem Notarzt vorgeschrieben. Häufig sind jedoch neben dem Notarzt nur Notfallsanitäter oder gar Diplomierte Krankenpfleger der Anästhesie oder Intensivmedizin als Besatzung an Bord. Dasselbe gilt für NEF Systeme.
Neben dem eigentlichen Rettungsdienst (mit Notärzten) existiert in Österreich der sogenannte Ärztefunkdienst (ÄFD). Mittels der Notrufnummer 141 können damit bundesweit außerhalb der ortsüblichen Ordinationszeiten praktische Ärzte zum Hausbesuch gerufen werden (→ Ärztlicher Notdienst).
In der Bundeshauptstadt Wien ist die Magistratsabteilung 70 (Wiener Berufsrettung) mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragt, betreibt die Notruf-Leitstelle und führt die Disposition der Rettungsmittel durch. Die Rettungsorganisationen Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariterbund, Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hospitaldienst Austria stellen allerdings ein nicht unerhebliches Kontingent an zusätzlichen Rettungs- und Notarztwagen zur Verfügung, welche in das Einsatzleitsystem integriert sind und direkt von der Berufsrettung disponiert werden. Per GPS, Touchscreen-Datenfunk und daran angeschlossenem Navigationssystem kann so jederzeit das nächstgelegene Fahrzeug zum Einsatzort dirigiert werden.
Die oben genannten, unter dem Motto „Vier für Wien“ mit der Berufsrettung kooperierenden Organisationen, ergänzen das Versorgungsnetz speziell in den Randbezirken und führen zusammen mehr als ein Viertel[19] aller über die Notrufnummer 144 eingehenden Rettungstransporte durch. Außerdem sind die mehreren hundert Krankentransportwagen der vier Organisationen, welche ohne Ausnahme mit Defibrillator und Vakuummatratze ausgestattet sind, in das First-Responder-System einbezogen und können von der Berufsrettung rund um die Uhr über die Leitstellen der einzelnen Hilfsorganisationen angefordert werden. Einsätze niedriger Priorität werden außerdem auch an zwei private Organisationen weitergegeben.
Der Großteil der Notarzteinsätze wird im Rendezvous-System durch die 13 Notarzteinsatzfahrzeuge der Wiener Berufsrettung durchgeführt. Außerdem stehen im Regelfall rund um die Uhr mindestens vier Notarztwagen der Rettungsorganisationen und der Berufsrettung zu Verfügung. Auch der Rettungshubschrauber C9 ist mit medizinischem Personal der Wiener Berufsrettung besetzt und bei Bedarf können Helikopter aus anderen Bundesländern angefordert werden.
Siehe auch: Geschichte des Sanitätswesens bei den österreichischen Feuerwehren, Wiener Freiwillige Rettungsgesellschaft.
In der Schweiz ist das Rettungswesen Sache der Kantone und z.T. der Gemeinden. Hinzu kommen kantonale Regelungen und Gesetze. Flächendeckend wird der Rettungsdienst über die Notrufnummer 144 aufgeboten. Die Rettungsdienste in der Schweiz können öffentlich-rechtlicher Natur sein oder aber auf privater Basis betrieben werden. Die Hälfte der Rettungsdienste ist einem Spital angeschlossen. Auch in Sachen Rettungswesen herrscht in der Schweiz der Liberalismus. So gibt es zwischen den einzelnen Rettungsorganisationen große Unterschiede und verschiedene gesetzliche Grundlagen. In der Schweiz gibt es in etwa 130 Rettungsdienste.
Auch hier ist dies weitgehend kantonal geregelt. Im Kanton Zürich beispielsweise ist der Rettungsdienst von Schutz und Rettung Zürich für die Bewältigung zuständig. Der zuständige Rettungsdienst übernimmt die rettungsdienstliche Führung des Ereignisses und koordiniert die Einsätze der lokal ansässigen Rettungsdienste. Um diese Aufgabe zu erfüllen, besitzen größere Rettungsdienste spezielles Einsatzmaterial (z. B. LKW mit Katastrophenmaterial, Kommandofahrzeuge, Behandlungsstellen etc.). Jeder Rettungsdienst im Kanton hat zusätzlich Material für größere Ereignisse stationiert (z. B. kleinere Anhänger).
Nennenswert ist auch die ethnische Komponente in Südtirol, die in der jüngeren geschichtlichen Entwicklung des Landes dazu führte, dass sich im selben Territorium sprachlich getrennte Rettungsdienste mit gleicher Aufgabenstellung und Zielsetzung entwickelt haben. Während der 1965 gegründete „Landesrettungsverein Weißes Kreuz“ flächendeckend arbeitet, operiert das staatlich getragene „Italienische Rote Kreuz“ vorwiegend in jenen Orten mit einem hohen Anteil italienischsprachiger Bürger.
Der Rettungsdienst in den USA und Kanada unterscheidet sich grundlegend von dem „franko-germanischen Modell“, das beispielsweise in Deutschland, Österreich, Frankreich, Südtirol, aber auch teilweise in der Schweiz praktiziert wird.
Im Gegensatz zum Notarzt-System, bei dem sowohl Ärzte als auch nichtärztliches Personal präklinisch zusammenarbeiten, liegt in den angloamerikanischen Ländern die Notfallversorgung rein in den Händen von Sanitätern, den sogenannten Paramedics, die meistens eine umfangreiche Ausbildung absolvieren und viele Tätigkeiten durchführen, die beispielsweise in Deutschland und Österreich nur Ärzten vorbehalten sind (Thoraxdrainagen, Rapid Sequence Induction etc.). Das Prinzip des möglichst schnellen Transports in ein Krankenhaus mit erst dort stattfindender ärztlicher Versorgung wird auch scoop and run genannt. Die Paramedics können sich zum Critical Care Paramedic und zum Certified Flight Paramedic weiterbilden, die auf den Rettungshelikopter und Critical Care transfers eingesetzt werden. In den USA sind auch die Rettungshelikopter ohne Ärzte mit Paramedics und Flight Nurses besetzt.
Portal:Rettungsdienst – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Rettungsdienst
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Dieser Artikel wurde am 23. Oktober 2005 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen. |