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Revolution

Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Revolution (BegriffsklĂ€rung) aufgefĂŒhrt.

Der Begriff Revolution wurde im 15. Jahrhundert aus dem spĂ€tlateinischen revolutio („das ZurĂŒckwĂ€lzen, die Umdrehung“) entlehnt und zunĂ€chst als Fachwort in der Astronomie fĂŒr den Umlauf der Himmelskörper verwendet. SpĂ€ter wurde das Wort auch allgemein fĂŒr „VerĂ€nderung, plötzlicher Wandel, Neuerung“ gebrĂ€uchlich. Die heutige Bedeutung als „meist, jedoch nicht immer, gewaltsamer politischer Umsturz“ bildete sich erst im 18. Jahrhundert unter dem Einfluss der Französischen Revolution.[1] Als begrifflicher Gegensatz gilt seither der Begriff der Evolution.

Inhaltsverzeichnis

Begriff und Begriffsgeschichte

Begriffsherkunft

In Nicolaus Copernicus’ De revolutionibus orbium coelestium bezeichnet revolutio eine gleichbleibende gesetzmĂ€ĂŸige und kreisförmig verlaufende Bewegung der Himmelskörper. Er wurde also im Sinne von „wiederkehrend“ und nicht wie spĂ€ter im Sinne von „einen neuen Anfang machen“ verwandt. Auch im England des 17. Jahrhunderts wurde der Begriff, nun im gesellschaftlichem Kontext, in Bezug auf die Glorious Revolution im Jahr 1688 im Sinne von „zurĂŒck-wĂ€lzen“ als Wiederherstellung des alten legitimen Zustandes verwendet.[2]

Umgangssprachliches VerstÀndnis

Eine politische Revolution ist die durch friedliche oder militante Mittel erzwungene grundlegende Änderung einer bestehenden staatlichen Ordnung und ist meist auf die EinfĂŒhrung eines neuen politischen Systems, Staatsform und/oder des personalen Wechsel der Inhaber der Staatsgewalt ausgerichtet. Der Wandel vollzieht sich außerhalb der vorgesehenen Rechtsformen des alten Systems, d. h. nach dessen Definition illegal. Er kann von relativ zahlenmĂ€ĂŸig kleinen Gruppen ausgehen, das Gelingen einer Revolution ist jedoch meist von einer breiten Zustimmung der Bevölkerung abhĂ€ngig. Zustimmung kann sie durch Massendemonstrationen, Massenstreiks oder Gewaltanwendung bezeugen und durch Volksabstimmungen, Volksentscheide und Wahlen legitimieren. Ein erfolgloser, das heißt niedergeschlagener Revolutionsversuch wird manchmal auch als Revolte oder Aufstand bezeichnet.

Theorien der Revolution

In der Vorstellungswelt der traditionalen vorindustriellen Gesellschaften, die auf einer harmonischen Ordnung, auf einem Einklang von Mensch, Gesellschaft und Natur mit dem göttlichen Schöpfungsakt basierte, waren die Gemeinschaft, einzelne Gruppen und auch der einzelne Mensch durch die corruptio (Verderbnis) bedroht, die immer dann gegeben ist, wenn eine Ordnung (Regierungsform) ihre positiven ZĂŒge verliert, wenn etwa freie BĂŒrger von anderen einseitig abhĂ€ngig werden, und wenn dabei die „Tugend“ (virtus) verloren geht, die das eigene Wohl mit dem Gemeinwohl vereinigen soll. In einer solchen Situation ist es geboten, an den Ausgangspunkt zurĂŒckzukehren (Machiavelli: Ritorno ai prinicipi), Unordnung wieder in Ordnung zurĂŒckzufĂŒhren. TatsĂ€chlich findet man bis in die Neuzeit bei revolutionĂ€ren Bewegungen bis hin zu den AnfĂ€ngen der französischen Revolution immer wieder die anfĂ€ngliche Forderung, zum „alten Recht“ zurĂŒckzukehren. Dass eine „Revolution“ im heutigen Sinn etwas Neues schaffe, hat sich erst nach der Revolution von 1789 als Auffassung durchgesetzt.

Soziologischer Revolutionsbegriff

Eine „Revolution“ bezeichnet in der Soziologie sowie umgangssprachlich einen radikalen und meist, jedoch nicht immer gewalttĂ€tigen sozialen Wandel (Umsturz) der bestehenden politischen und gesellschaftlichen VerhĂ€ltnisse.[3] Gegebenenfalls kommt es dabei zu einer UmwĂ€lzung des kulturellen „Normensystems einer Gesellschaft“.[4] Eine Revolution wird entweder von einer organisierten, möglicherweise geheimen, Gruppierung von Neuerern (vgl. Avantgarde, Elite) getragen und findet die UnterstĂŒtzung grĂ¶ĂŸerer Bevölkerungsteile, oder sie ist von vornherein eine Massenbewegung.

Teils wird der Begriff der Emanzipation hinzugenommen, d. h. die Idee der Befreiung von gewachsenen Strukturen und eines sozialen oder politischen Freiheitsgewinns fĂŒr den Einzelnen. Der Stellenwert der einzelnen Kriterien fĂŒr die Definition einer Revolution ist durchaus umstritten.

Wenn ohne tiefgreifenden (radikalen) sozialen Wandel nur eine kleine Organisation oder ein eng verknĂŒpftes soziales Netzwerk mit relativ geringer Massenbasis einen gewaltsamen Umsturz unternimmt, bezeichnet man dies als Staatsstreich oder, insbesondere unter Beteiligung des MilitĂ€rs, als „Putsch“. Nach erfolgreichen Staatsstreichen wird der Begriff der „Revolution“ anschließend oft als ideologische Rechtfertigung genutzt, indem der Putsch als Revolution umgedeutet wird.

Der Begriff „Revolution“ wird auch verwendet, um einen allgemeineren tiefgreifenden Wandel der Gesellschaftsstruktur zu bezeichnen, auch wenn es sich dabei nicht zwangslĂ€ufig um besonders plötzlich und rapide auftretende VerĂ€nderungen handelt. So spricht man etwa von der – global mehrere tausend Jahre dauernden – „Neolithischen Revolution“ oder von der sich zwischen 1750 und 1850 von England ĂŒber den europĂ€ischen Kontinent ausbreitenden „Industriellen Revolution“, die ihrerseits wiederum Vorbedingung fĂŒr verschiedene politische Revolutionen in diesem Zeitraum war.

Politikwissenschaftlicher Revolutionsbegriff

Die heutige politikwissenschaftliche Revolutionstheorie nennt u. a. fĂŒnf Hauptfaktoren, die wesentliche Voraussetzungen zur Entstehung einer Revolution darstellen, wobei EntwicklungslĂ€nder nicht berĂŒcksichtigt werden:

  1. Eine plötzliche Rezession nach einer Zeit wirtschaftlicher BlĂŒte, steigenden Wohlstands und steigender Erwartungen in die Zukunft;
  2. eine öffentliche Meinung, die die bestehenden Institutionen in Frage stellt;
  3. die Solidarisierung verschiedener Gruppen der Gesellschaft, die unterschiedliche Motive haben, mit dem bestehenden Zustand unzufrieden zu sein, und die sich zum Umsturz der alten Ordnung vorĂŒbergehend verbĂŒnden; eine einzelne Gruppe, Schicht oder Klasse der Gesellschaft bringe keine Revolution zustande;
  4. eine Ideologie;
  5. die SchwÀche, Uneinigkeit und Ineffizienz auf Seiten der GegenkrÀfte, des Staates.[5]

Revolution im Staatsrecht (Revolutionsrecht)

Das Revolutionsrecht geht in Deutschland begrifflich auf philosophische Überlegungen Johann Gottlieb Fichtes zur Französischen Revolution (1793) zurĂŒck. Infolge der Novemberrevolution bildete sich in der Weimarer Republik das Revolutionsrecht in der zivilrechtlichen Rechtsprechung des Reichsgerichts aus[6], welches 1926 auch vom Staatsgerichtshof verfassungsrechtlich anerkannt und ĂŒbernommen wurde:[7]

„Das Reichsgericht hat sich in stĂ€ndiger Rechtsprechung auf den Standpunkt gestellt, das im Staatsleben der tatsĂ€chlichen Herrschaft, die sich gegenĂŒber WiderstĂ€nden durchzusetzen vermocht hat, rechtliche Anerkennung zukommt. Insbesondere ist der durch die UmwĂ€lzung neu geschaffenen Staatsgewalt die staatliche Anerkennung nicht versagt worden. Die Rechtswidrigkeit ihrer BegrĂŒndung ist als kein Hindernis erachtet worden, weil die RechtmĂ€ĂŸigkeit der BegrĂŒndung kein wesentliches Merkmal der Staatsgewalt ist [
]. Damit ist das sogenannte Revolutionsrecht anerkannt worden.“

Diese Rechtsprechung und die damit verbundene Denkweise legitimierte spÀter auch die Machtergreifung der Nationalsozialisten. Die normative Kraft des Revolutionsrechts wurde 1952 nochmals vom Bundesgerichtshof bestÀtigt.[8]

Das Revolutionsrecht im weiten Sinne ist heute nur noch von rechtsgeschichtlichem Interesse. Das in Artikel 20 des Grundgesetzes fĂŒr die Bundesrepublik Deutschland verankerte Gewaltmonopol des Staates steht solchen ÜberlegungsansĂ€tzen entgegen, Art. 20 GG enthĂ€lt allerdings seit 1968 in Abs. 4 die Relikte eines Revolutionsrechts in Form des Widerstandsrechts.

Theoretiker und Praktiker der Revolution

Soziologische Theoretiker der Revolution

(Siehe die Werkverzeichnisse in den Personenartikeln.)

Theoretisch argumentierende RevolutionÀre

  • Karl Marx (jede Gesellschaft, in der es eine Form des Besitzes an Produktionsmitteln erlaubt, sich menschliche Arbeit zu unterwerfen, endet zwangslĂ€ufig durch Revolution oder Untergang; zu unterscheiden sind „Revolutionen der ProduktivkrĂ€fte“ von den durch sie ausgelösten „Revolutionen der ProduktionsverhĂ€ltnisse“).
  • Friedrich Engels (Arbeit und deren Beherrschung durch Eigentum löste die erste Revolution nach dem „Urkommunismus“ aus, die die „Wildheit“ durch die „Barbarei“ ablöste und der Beginn der Geschichte war, und Arbeit und Eigentum werden durch die letzte Revolution – die „Weltrevolution“ – optimal disponiert werden, in der das Ende der Geschichte – das Ende des „Reichs der Notwendigkeit“ – und der Beginn des „Reichs der Freiheit“ möglich werden wird).
  • Rosa Luxemburg (der Imperialismus ist dabei die letzte Verteidigungsmöglichkeit des Kapitalismus vor der abschließenden weltweiten proletarischen Revolution – im BĂŒndnis mit dem Proletariat der KolonialmĂ€chte).
  • Lenin (durch den Aufbau einer Kaderpartei von BerufsrevolutionĂ€ren kann selbst dann, wenn das Proletariat noch eine Minderheit darstellt, die Revolution der ProduktionsverhĂ€ltnisse vorverlegt werden – vgl. auch RevolutionĂ€re Situation).
  • Anton Pannekoek (Parteien und Gewerkschaften – einschließlich der leninistischen – sind untaugliche Formen fĂŒr den Kampf der Arbeiterklasse um ihre Emanzipation, alles kommt auf die Selbstorganisation der Arbeiterinnen und Arbeiter an) –

sowie (alphabetisch) Bakunin, Bolívar, Danton, Debord, Guevara, Ho Chi Minh, Mao Zedong, Marat, Mazzini, Nkrumah, Robespierre, Saint-Just, Schariati, Torres, Trotzki und andere RevolutionÀre des 18. bis 20. Jahrhunderts.

Praktiker der Revolution

Radikaler und rapider sozialer Wandel („Revolutionen“) knĂŒpfte sich auch an erfolgreiche politische, oft auch charismatische Persönlichkeiten, deren soziologische Urteilskraft sich eher nur implizit erschließt, deren soziale Wirkung jedoch bewusst und gewollt revolutionĂ€r war, wie bereits im Altertum zum Beispiel Echnaton, Solon oder CĂ€sar, im Mittelalter zum Beispiel Harald Schönhaar, Otto der Große oder Kasimir der Große und in der Neuzeit zum Beispiel Pombal, Cromwell oder AtatĂŒrk.

Beispiele fĂŒr Revolutionen

Politische Revolutionen

Mauerbild zur Erinnerung an die portugiesische Nelkenrevolution 1974

Zahlreiche (gelungene oder gescheiterte) politische Revolutionen gab es bereits, bevor sich dieser Begriff dafĂŒr durchsetzte, z. B. in weiten Gebieten des deutschsprachigen Raums im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation) den Bauernkrieg 1524–1526

Geistige Revolutionen

Inflationierte „Revolutions“begriffe im Feld der öffentlichen Meinung bezeichnen oft nur einen Stilwandel (Moderevolutionen).

Siehe auch: Paradigmenwechsel; Das personalistische Manifest

Technische Revolutionen

In der marxistischen Theorie werden diese auch als „Revolutionen der ProduktivkrĂ€fte“ bezeichnet.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

 Commons: Revolution â€“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary Wiktionary: Revolution â€“ BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wikiquote: Revolution â€“ Zitate

Einzelnachweise

  1. ↑ Etymologie nach Duden «Etymologie» – Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache. 2. Auflage. Dudenverlag, 1989.
  2. ↑ Cordula Koepcke: Revolution. Ursachen und Wirkungen. GĂŒnter Olzog Verlag, MĂŒnchen 1971, S. 16.
  3. ↑ Sebastian Haffner zitiert in Geschichte eines Deutschen eine juristische Definition, Revolution sei „die Änderung einer Verfassung mit anderen als den in ihr vorgesehenen Mitteln“, die jedoch auch nach seiner eigenen Ansicht den Sachverhalt nicht treffend beschreibt.
  4. ↑ H.-W. Kumwiede, B. Thibaut: Revolution – Revolutionstheorien. In: Dieter Nohlen (Hrsg.): Wörterbuch Staat und Politik. Pieper, MĂŒnchen 1991, S. 593 ff.
  5. ↑ Nach: Eberhard Weis, Der Durchbruch des BĂŒrgertums. 1776–1847. PropylĂ€en Geschichte Europas, Bd. 4, Berlin 1978, S. 96 f.
  6. ↑ RGZ, 100, 25; RGZ 53, 65
  7. ↑ Entscheidung vom 16. Oktober 1926 in RGZ 114, S. 1 ff. (6 ff.)
  8. ↑ Urteil vom 8. Februar 1952 (V ZR 6/50) in BGHZ 5, S. 76 ff. (S. 96)
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