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Der Begriff Revolution wurde im 15. Jahrhundert aus dem spĂ€tlateinischen revolutio (âdas ZurĂŒckwĂ€lzen, die Umdrehungâ) entlehnt und zunĂ€chst als Fachwort in der Astronomie fĂŒr den Umlauf der Himmelskörper verwendet. SpĂ€ter wurde das Wort auch allgemein fĂŒr âVerĂ€nderung, plötzlicher Wandel, Neuerungâ gebrĂ€uchlich. Die heutige Bedeutung als âmeist, jedoch nicht immer, gewaltsamer politischer Umsturzâ bildete sich erst im 18. Jahrhundert unter dem Einfluss der Französischen Revolution.[1] Als begrifflicher Gegensatz gilt seither der Begriff der Evolution.
Inhaltsverzeichnis |
In Nicolaus Copernicusâ De revolutionibus orbium coelestium bezeichnet revolutio eine gleichbleibende gesetzmĂ€Ăige und kreisförmig verlaufende Bewegung der Himmelskörper. Er wurde also im Sinne von âwiederkehrendâ und nicht wie spĂ€ter im Sinne von âeinen neuen Anfang machenâ verwandt. Auch im England des 17. Jahrhunderts wurde der Begriff, nun im gesellschaftlichem Kontext, in Bezug auf die Glorious Revolution im Jahr 1688 im Sinne von âzurĂŒck-wĂ€lzenâ als Wiederherstellung des alten legitimen Zustandes verwendet.[2]
Eine politische Revolution ist die durch friedliche oder militante Mittel erzwungene grundlegende Ănderung einer bestehenden staatlichen Ordnung und ist meist auf die EinfĂŒhrung eines neuen politischen Systems, Staatsform und/oder des personalen Wechsel der Inhaber der Staatsgewalt ausgerichtet. Der Wandel vollzieht sich auĂerhalb der vorgesehenen Rechtsformen des alten Systems, d. h. nach dessen Definition illegal. Er kann von relativ zahlenmĂ€Ăig kleinen Gruppen ausgehen, das Gelingen einer Revolution ist jedoch meist von einer breiten Zustimmung der Bevölkerung abhĂ€ngig. Zustimmung kann sie durch Massendemonstrationen, Massenstreiks oder Gewaltanwendung bezeugen und durch Volksabstimmungen, Volksentscheide und Wahlen legitimieren. Ein erfolgloser, das heiĂt niedergeschlagener Revolutionsversuch wird manchmal auch als Revolte oder Aufstand bezeichnet.
In der Vorstellungswelt der traditionalen vorindustriellen Gesellschaften, die auf einer harmonischen Ordnung, auf einem Einklang von Mensch, Gesellschaft und Natur mit dem göttlichen Schöpfungsakt basierte, waren die Gemeinschaft, einzelne Gruppen und auch der einzelne Mensch durch die corruptio (Verderbnis) bedroht, die immer dann gegeben ist, wenn eine Ordnung (Regierungsform) ihre positiven ZĂŒge verliert, wenn etwa freie BĂŒrger von anderen einseitig abhĂ€ngig werden, und wenn dabei die âTugendâ (virtus) verloren geht, die das eigene Wohl mit dem Gemeinwohl vereinigen soll. In einer solchen Situation ist es geboten, an den Ausgangspunkt zurĂŒckzukehren (Machiavelli: Ritorno ai prinicipi), Unordnung wieder in Ordnung zurĂŒckzufĂŒhren. TatsĂ€chlich findet man bis in die Neuzeit bei revolutionĂ€ren Bewegungen bis hin zu den AnfĂ€ngen der französischen Revolution immer wieder die anfĂ€ngliche Forderung, zum âalten Rechtâ zurĂŒckzukehren. Dass eine âRevolutionâ im heutigen Sinn etwas Neues schaffe, hat sich erst nach der Revolution von 1789 als Auffassung durchgesetzt.
Eine âRevolutionâ bezeichnet in der Soziologie sowie umgangssprachlich einen radikalen und meist, jedoch nicht immer gewalttĂ€tigen sozialen Wandel (Umsturz) der bestehenden politischen und gesellschaftlichen VerhĂ€ltnisse.[3] Gegebenenfalls kommt es dabei zu einer UmwĂ€lzung des kulturellen âNormensystems einer Gesellschaftâ.[4] Eine Revolution wird entweder von einer organisierten, möglicherweise geheimen, Gruppierung von Neuerern (vgl. Avantgarde, Elite) getragen und findet die UnterstĂŒtzung gröĂerer Bevölkerungsteile, oder sie ist von vornherein eine Massenbewegung.
Teils wird der Begriff der Emanzipation hinzugenommen, d. h. die Idee der Befreiung von gewachsenen Strukturen und eines sozialen oder politischen Freiheitsgewinns fĂŒr den Einzelnen. Der Stellenwert der einzelnen Kriterien fĂŒr die Definition einer Revolution ist durchaus umstritten.
Wenn ohne tiefgreifenden (radikalen) sozialen Wandel nur eine kleine Organisation oder ein eng verknĂŒpftes soziales Netzwerk mit relativ geringer Massenbasis einen gewaltsamen Umsturz unternimmt, bezeichnet man dies als Staatsstreich oder, insbesondere unter Beteiligung des MilitĂ€rs, als âPutschâ. Nach erfolgreichen Staatsstreichen wird der Begriff der âRevolutionâ anschlieĂend oft als ideologische Rechtfertigung genutzt, indem der Putsch als Revolution umgedeutet wird.
Der Begriff âRevolutionâ wird auch verwendet, um einen allgemeineren tiefgreifenden Wandel der Gesellschaftsstruktur zu bezeichnen, auch wenn es sich dabei nicht zwangslĂ€ufig um besonders plötzlich und rapide auftretende VerĂ€nderungen handelt. So spricht man etwa von der â global mehrere tausend Jahre dauernden â âNeolithischen Revolutionâ oder von der sich zwischen 1750 und 1850 von England ĂŒber den europĂ€ischen Kontinent ausbreitenden âIndustriellen Revolutionâ, die ihrerseits wiederum Vorbedingung fĂŒr verschiedene politische Revolutionen in diesem Zeitraum war.
Die heutige politikwissenschaftliche Revolutionstheorie nennt u. a. fĂŒnf Hauptfaktoren, die wesentliche Voraussetzungen zur Entstehung einer Revolution darstellen, wobei EntwicklungslĂ€nder nicht berĂŒcksichtigt werden:
Diese Rechtsprechung und die damit verbundene Denkweise legitimierte spĂ€ter auch die Machtergreifung der Nationalsozialisten. Die normative Kraft des Revolutionsrechts wurde 1952 nochmals vom Bundesgerichtshof bestĂ€tigt.[8]âDas Reichsgericht hat sich in stĂ€ndiger Rechtsprechung auf den Standpunkt gestellt, das im Staatsleben der tatsĂ€chlichen Herrschaft, die sich gegenĂŒber WiderstĂ€nden durchzusetzen vermocht hat, rechtliche Anerkennung zukommt. Insbesondere ist der durch die UmwĂ€lzung neu geschaffenen Staatsgewalt die staatliche Anerkennung nicht versagt worden. Die Rechtswidrigkeit ihrer BegrĂŒndung ist als kein Hindernis erachtet worden, weil die RechtmĂ€Ăigkeit der BegrĂŒndung kein wesentliches Merkmal der Staatsgewalt ist [âŠ]. Damit ist das sogenannte Revolutionsrecht anerkannt worden.â
Das Revolutionsrecht im weiten Sinne ist heute nur noch von rechtsgeschichtlichem Interesse. Das in Artikel 20 des Grundgesetzes fĂŒr die Bundesrepublik Deutschland verankerte Gewaltmonopol des Staates steht solchen ĂberlegungsansĂ€tzen entgegen, Art. 20 GG enthĂ€lt allerdings seit 1968 in Abs. 4 die Relikte eines Revolutionsrechts in Form des Widerstandsrechts.
(Siehe die Werkverzeichnisse in den Personenartikeln.)
sowie (alphabetisch) Bakunin, BolĂvar, Danton, Debord, Guevara, Ho Chi Minh, Mao Zedong, Marat, Mazzini, Nkrumah, Robespierre, Saint-Just, Schariati, Torres, Trotzki und andere RevolutionĂ€re des 18. bis 20. Jahrhunderts.
Radikaler und rapider sozialer Wandel (âRevolutionenâ) knĂŒpfte sich auch an erfolgreiche politische, oft auch charismatische Persönlichkeiten, deren soziologische Urteilskraft sich eher nur implizit erschlieĂt, deren soziale Wirkung jedoch bewusst und gewollt revolutionĂ€r war, wie bereits im Altertum zum Beispiel Echnaton, Solon oder CĂ€sar, im Mittelalter zum Beispiel Harald Schönhaar, Otto der GroĂe oder Kasimir der GroĂe und in der Neuzeit zum Beispiel Pombal, Cromwell oder AtatĂŒrk.
Zahlreiche (gelungene oder gescheiterte) politische Revolutionen gab es bereits, bevor sich dieser Begriff dafĂŒr durchsetzte, z. B. in weiten Gebieten des deutschsprachigen Raums im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation) den Bauernkrieg 1524â1526
Inflationierte âRevolutionsâbegriffe im Feld der öffentlichen Meinung bezeichnen oft nur einen Stilwandel (Moderevolutionen).
Siehe auch: Paradigmenwechsel; Das personalistische Manifest
In der marxistischen Theorie werden diese auch als âRevolutionen der ProduktivkrĂ€fteâ bezeichnet.