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| RE 2: Rhein-Haard-Express <tr><td valign="top" colspan="2"></td></tr><tr><td valign="top">Kursbuchstrecke (DB):</td><td>425</td></tr><tr><td valign="top">Streckenlänge:</td><td>144 km</td></tr><tr><td valign="top">Höchstgeschwindigkeit:</td><td>160 km/h</td></tr> | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Bundesland: | Nordrhein-Westfalen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zuglauf | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Rhein-Haard-Express ist ein Regional-Express-Zuglauf in Nordrhein-Westfalen von Münster über Recklinghausen, Gelsenkirchen, Essen und Duisburg nach Düsseldorf.
Inhaltsverzeichnis |
Der Rhein-Haard-Express verkehrte von 1998 bis 2002 als Haard-Express lediglich zwischen Münster und Essen. Ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2002 wurde er über Duisburg nach Mönchengladbach durchgebunden und ersetzt im Abschnitt Duisburg–Mönchengladbach den Rhein-Emscher-Express (RE 3), der seitdem nach Düsseldorf verkehrt.
Mit dem Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2010 kam es zu einem weiteren Linientausch, der Abschnitt Duisburg–Mönchengladbach wird seitdem vom Rhein-Hellweg-Express (RE 11) übernommen, der nunmehr stündlich zwischen Hamm und Mönchengladbach verkehrt.
Der Rhein-Haard-Express übernahm im Gegenzug den Abschnitt Duisburg–Düsseldorf ebenfalls im Stundentakt. Auf diesem Abschnitt fahren somit regulär fünf Regional-Expresse pro Stunde (die REs 1, 2, 3, 5 und 6), sowie vier Regional-Expresse pro Stunde auf dem Abschnitt Essen–Duisburg (die REs 1, 2, 6 und 11).
Seit dem Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2010 verkehrt der Rhein-Haard-Express mit 5 statt 4 Wagen.[1]
Der Rhein-Haard-Express befährt insgesamt fünf Eisenbahnstrecken:
Der Rhein-Haard-Express verkehrt täglich im Stundentakt. Er verläuft auf einem großen Abschnitt parallel zu S-Bahnlinien, sowie von Münster (Westf) Hbf bis Essen Hbf parallel zur Haard-Bahn (RB 42). Er wird von der DB Regio NRW betrieben, die Wendezüge aus fünf Doppelstockwagen mit Bespannung durch eine Elektrolok der DB-Baureihe 146 für Geschwindigkeiten bis zu 160 km/h einsetzt. Die Durchschnittsgeschwindigkeit beträgt 71 km/h. Dennoch hat der Express zwischen Essen und Münster eine um zwei Min. längere Fahrzeit als die Züge der RB 42, da letzterere spurtstärker sind. In den Nacht- bzw. Abendstunden, wenn die RB 42 nicht (mehr) verkehrt, hält er auch in RE-Süd. Zudem ist der Rhein-Haard-Express die letzte RE-Linie in NRW, die noch über ein sogenanntes ZugCafé (Bistrobereich) verfügt. Allerdings ist dieser Bistrobereich mittlerweile auch nur noch in der HVZ von Montag bis Freitag geöffnet.
Die Doppelstockwagen verfügen zusätzlich zu einem akustischen auch über ein visuelles Fahrgastinformationssystem, welches die Fahrgäste über den nächsten Halt und mögliche Verbindungen informiert. In den Zügen (auch im Café) herrscht seit dem 1. September 2007 wie in allen Zügen der Deutschen Bahn AG Rauchverbot. In der Regel befindet sich der Steuerwagen, der über eine Rampe für Rollstuhlfahrer verfügt, in Richtung Düsseldorf und die Lok in Richtung Münster.
Der Rhein-Haard-Express ist u.a. in Münster, Gelsenkirchen, Essen, Duisburg und Düsseldorf mit dem übrigen Nahverkehrsnetz verknüpft. Zudem sichert er in Duisburg und Münster direkte Anschlüsse an den Schienenpersonenfernverkehr.
An der Bestellung sind zwei Zweckverbände in Nordrhein-Westfalen, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der Zweckverband SPNV Münsterland (ZVM) beteiligt. Nach einer europaweiten gemeinsamen Ausschreibung des Rhein-Haard-Express und der Haard-Bahn im Jahr 2001 ging der Zuschlag für den Betrieb beider Linien von 2004 bis 2014 an die DB Regio NRW, die bei dieser Strecke besondere Anforderungen erfüllen muss. Dies erkennt man beispielsweise am Logo jedes Doppelstockwagens.
Die nordrhein-westfälischen Aufgabenträger haben einen Ausschreibungsfahrplan für die nächsten Jahre vorgelegt. Der Rhein-Haard-Express wird gemeinsam mit der RB 42 Haard-Bahn, welche bis Mönchengladbach verlängert werden soll, ausgeschrieben. Betriebsaufnahme ist der 14. Dezember 2014.[2]