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Als Rheinlandbesetzung, Rheinlandbefreiung oder Remilitarisierung des Rheinlandes wird die Stationierung von Truppenteilen der Wehrmacht im entmilitarisierten Rheinland am 7. März 1936 bezeichnet.
Als Reaktion auf die Ratifizierung des Französisch-Sowjetischen Beistandsvertrages am 27. Februar 1936 ließ der deutsche Reichskanzler Adolf Hitler die entmilitarisierte Zone im Rheinland wiederbesetzen, um die Souveränität des Reiches über die Westgrenze Deutschlands wiederherzustellen und die Versailler Vertragsbestimmungen weiter zu revidieren. Die Besetzung führte zu keinen nennenswerten negativen Folgen für Deutschland und stellte einen weiteren Schritt in Hitlers Programm dar, Deutschland wieder als Großmacht aufzubauen. Die Siegermächte, allen voran Großbritannien, ließen sich durch seine Friedensbeteuerungen ruhigstellen, womit die wohl letzte Möglichkeit vertan war, den Diktator durch einen begrenzten Krieg in die Schranken zu weisen.[1]
Inhaltsverzeichnis |
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Rheinland von den Alliierten besetzt und von deutschen Truppen geräumt. Im Friedensvertrag von Versailles wurde es Deutschland untersagt, Befestigungen, sowohl auf dem linken Ufer des Rheins wie auch auf dem rechten Ufer westlich einer 50 Kilometer östlich dieses Flusses gezogenen Linie beizubehalten oder zu errichten.[2] Im darauffolgenden Artikel wird Deutschland jegliche militärische Mobilmachung in dem Gebiet verboten. Sollte Deutschland die genannten Bestimmungen verletzen, würde dies als feindliche Handlung gegenüber den Signatarmächten (…) und als Störung des Weltfriedens betrachtet.[3] Auch im Vertrag von Locarno vom 1. Dezember 1925 wurden diese Bestimmungen nochmals bekräftigt. Dort wird eine Verletzung der Art. 42 - 44 als unprovozierter Angriff seitens Deutschland betrachtet. Er würde den Absatz 1, Art. 2 des Vertrages außer Kraft setzen und eine Aktion der vertragsschließenden Mächte gegen Deutschland auslösen. Sollte Deutschland diese Bestimmungen verletzen, müsse die Angelegenheit vor dem Völkerbund zur Diskussion gebracht werden.[4]
Die Bestimmungen über das Rheinland dienten hauptsächlich dem Sicherheitsbedürfnis Frankreichs. Die dort eigentlich auf 15 Jahre stationierten französischen Truppen wurden mit der Annahme des Young-Planes durch Deutschland vorzeitig am 30. Juni 1930 abgezogen, was jedoch nicht die sonstigen Bestimmungen über die Entmilitarisierung außer Kraft setzen sollte. Das Rheinland war generell aus wirtschaftlichen Erwägungen und für die Rüstungspolitik Hitlers von großer Bedeutung, da sich in der entmilitarisierten Zone Teile des Ruhrgebietes, der traditionellen Waffenschmiede des Reiches[5], befanden.
Von Dezember 1918 bis Januar 1923 beteiligten sich auch US-Truppen an der Besetzung. Die US-Besatzungszone erstreckte sich von der luxemburgischen Grenze entlang der Mosel über Koblenz in den Westerwald. In Koblenz hatten die amerikanischen Truppen ihr Hauptquartier.[6]
Hitler hatte die Besetzung für das Jahr 1937 geplant. Dass er bereits im Frühjahr 1936 die deutschen Truppen in das Rheinland einmarschieren ließ, hing vor allem von der für Hitler günstigen internationalen Situation ab.
Hierbei spielte einerseits der Italienisch-Äthiopische Krieg eine große Rolle, da er die Aufmerksamkeit der Westmächte von der Mitte Europas an die Peripherie ableitete. Durch die Auseinandersetzungen der Westmächte über das Verhängen von Sanktionen über Italien kam es zu einer Verschlechterung des französisch-britischen Verhältnisses und zu einer Annäherung zwischen Italien und Deutschland. Der Konflikt trug maßgeblich zu Instabilität der Stresa-Front bei.
Als Anlass für den Einmarsch der deutschen Truppen in die entmilitarisierte Zone und somit die Verletzung der Bestimmungen des Vertrages von Versailles und der Locarnoverträge diente Hitler die Ratifizierung des Französisch-Sowjetischen Beistandspaktes am 27. Februar 1936 im französischen Parlament. Bereits am 29. November 1932 schlossen Frankreich und die Sowjetunion einen Nichtangriffspakt, der beide Teile zu einer Neutralität im Fall eines Angriffs durch eine dritte Macht verpflichtete. Nach Ablauf des Vertrags wurde am 2. Mai 1935 ein neuer Beistandspakt zwischen beiden Ländern in Moskau unterzeichnet. Der Vertrag ist als Reaktion auf die offenkundige Bedrohung der Sicherheit Frankreichs durch die Kriegsvorbereitung des faschistischen Deutschlands[7] zu verstehen. Deutschland sah für den Fall, dass der Beistandspakt im französischen Parlament und Senat abgesegnet würde, keine Möglichkeiten einer Annäherung an Frankreich. Dennoch wurde der Vertrag am 27. Februar 1936 im französischen Parlament ratifiziert, was Hitler als Vorwand für die Wiederbesetzung des Rheinlandes dienen sollte.
Vor der Besetzung versicherte sich Hitler bei Mussolini über ein Nichteingreifen Italiens im Falle einer deutschen Reaktion auf die Ratifizierung des Vertrages. Gegenüber dem deutschen Botschafter in Rom, Ulrich von Hassell, bemerkte Mussolini am 22. Februar 1936, dass auch er den Vertrag für schädlich und gefährlich[8] halte. Hassell fühlte einer eventuellen Reaktion Italiens auf die Ratifizierung des Französisch-Sowjetischen Vertrages im französischen Parlament und Senat vor. Mussolini versicherte, Italien würde weder auf diese selbst, obwohl er diesem Vertrag nach wie vor ablehnend gegenüber stünde, noch auf eine Reaktion Deutschlands auf die selbige reagieren, d.h. Italien würde sich an einem Vorgehen Frankreichs und Großbritanniens gegen Deutschland nicht beteiligen.
Neben dem die Aufmerksamkeit bindenden Abessinienkonflikt und der Ratifizierung des Französisch-Sowjetischen Beistandsvertrages spielten auch innenpolitische Motive für die Besetzung eine wichtige Rolle. Ende März sollten in Deutschland Reichstagswahlen stattfinden und Hitler erhoffte sich durch die Wiederbesetzung eine große Zustimmung innerhalb der Bevölkerung zu erreichen.
Als offizieller Grund für die Besetzung wurde jedoch die Ratifizierung des Französisch-Sowjetischen Beistandspakts vorgeschoben, der von der deutschen Regierung als Verletzung der Locarno-Verträge angesehen wurde, da sich die Mächte in Locarno zu einer friedlichen Politik gegeneinander verpflichtet hätten und sich der Pakt eindeutig gegen Deutschland richtete. Folglich sah sich Deutschland auch nicht mehr an die aus dem Locarno-Vertrag resultierenden Verpflichtungen gebunden und marschierte am 7. März 1936 in das entmilitarisierte Rheinland ein.[9]
Das Unternehmen „Winterübung“ wurde auf den Befehl Hitlers gestartet, woraufhin der Reichskriegsminister Werner von Blomberg am 2. März den vorläufigen Befehl zum Einmarsch in die entmilitarisierte Zone im Rheinland erteilte. Aber erst am 4. März wurde der definitive Befehl durch Hitler erteilt und einen Tag später der endgültige Termin, der 7. März, durch Blomberg festgelegt, der für die Besetzung den Hintergrund des „Heldengedenktages“ als historisches Datum wählte. Auch das Reichskabinett wurde durch Hitler erst am 6. März über die Aktion informiert.
Am Morgen des 7. März rückten drei Bataillone der Wehrmacht in das Rheinland ein und errichteten Garnisonen in Aachen, Trier und Saarbrücken. Reichspropagandaminister Joseph Goebbels, der sich extra für die Besetzung ins Rheinland begeben hatte, beschreibt in seinen Tagebucheinträgen die große Begeisterung[10], mit der die Besetzung von der Bevölkerung aufgenommen wurde. Zur gleichen Zeit wurde den Botschaftern in Paris, London, Rom und Brüssel die Erklärung der Reichsregierung zum Einmarsch der deutschen Truppen übergeben, in der der Schritt begründet wurde. Am selben Tag versammelte Hitler um 12:00 Uhr den Reichstag und hielt eine seiner typischen Friedensreden, in der er die Besetzung mit der Ratifizierung des Beistandsvertrages im französischen Parlament begründete und Deutschlands Friedenswillen darstellte. Anschließend löste er den Reichstag auf, um dem deutschen Volk Gelegenheit zu geben, der mit dem heutigen Tage abgeschlossenen Politik der Wiederherstellung der nationalen Ehre und Souveränität des Reiches […] seine feierliche Zustimmung erteilen zu können.[11]
Das Memorandum der deutschen Reichsregierung, das den Botschaftern am 7. März 1936 übergeben wurde, enthält die Begründung, dass die Verpflichtungen, die Frankreich in dem neuen Pakt eingegangen (sei), mit seinen Verpflichtungen aus dem Rheinpakt nicht vereinbar (wären).[12] Dort schlug Hitler auch die Aufrichtung eines Systems der europäischen Friedenssicherung vor, was unter anderem die Bildung einer entmilitarisierten Zone auf beiden Seiten der Grenze, das Abschließen eines Nichtangriffspakts zwischen Deutschland, Frankreich und Belgien für die Dauer von 25 Jahren, eines Luftpaktes, der der Sicherheit Europas dienen sollte, Nichtangriffspakte mit den Staaten an der östlichen Grenze Deutschlands nach dem Vorbild des Nichtangriffspakts mit Polen und der Wiedereintritt Deutschlands in den Völkerbund vorsah.
Am Tag der Besetzung erfolgte die erste Reaktion Frankreichs im Rundfunk. Die französische Regierung zeigte sich erstaunt darüber, dass die Locarno-Verträge durch Deutschland gebrochen würden. Am nächsten Tag folgte eine amtliche deutsche Stellungnahme hierzu durch das Deutsche Nachrichtenbüro. Am 8. März verlangte der französische Ministerrat eine scharfe Gegenreaktion und wies die Generalstäbe an, Teile des französischen Heeres für eine militärische Aktion zu mobilisieren. Die gewünschte Machtdemonstration scheiterte allerdings an der Zurückhaltung der militärischen Führung, die keinen Krieg mit Deutschland riskieren wollte. Auch sollten innerhalb von sechs Wochen Parlamentswahlen in Frankreich stattfinden. Die politische Führung war sich nicht sicher, ob die französische Bevölkerung einen Waffengang gegen Deutschland befürworten würde. Da die Bestimmungen der Locarno-Verträge durch Deutschlands Vorgehen verletzt wurden, trat nach Auffassung Frankreichs eigentlich der Bündnisfall ein. Frankreich hätte bei einem Waffengang gegen Deutschland durch Großbritannien unterstützt werden müssen. Da London jedoch der Auffassung war, dass es sich hierbei nicht um einen Angriff Deutschlands gegen Frankreich, sondern nur um die Inbesitznahme des eigenen Hintergartens[13] handelte, lehnte London es ab, Paris Beistand zu leisten. Die Remilitarisierung des Rheinlandes war für Großbritannien nicht von so großem Interesse, dass es in einer möglichen militärischen Auseinandersetzung mit Deutschland seine Sicherheit aufs Spiel setzen wollte. Diese Ablehnung führte dazu, dass sich Frankreich lediglich mit einem Appell beim Völkerbund begnügte und seine Truppen entlang der Maginot-Linie verstärkte.
Großbritannien berief am 8. März in London eine Sitzung der Signatarmächte von Locarno ein und am 14. März eine Sitzung des Völkerbundrats. Einen Tag nach der Besetzung äußerte sich der britische Außenminister Anthony Eden zu den Ereignissen vom Vortag. In dem Memorandum stellte er fest, dass es nicht um die Tatsachen an sich ginge, die durch Hitler geschaffen wurden, sondern um die Art und Weise ihres Vorgehens […], die wir bedauern.[14] Es folgten zwar Verhandlungen der europäischen Mächte im Völkerbund, die aber zu keinem Ergebnis führten. Es kam also weder zu einem militärischen Eingreifen noch zu wirtschaftlichen Sanktionen gegenüber Deutschland. Die Verhandlungen scheiterten nicht zuletzt an der Uneinigkeit der Völkerbundstaaten, besonders Großbritannien und Frankreich. Wären diese beiden Staaten zu einer Einigung gelangt, wäre es möglich gewesen, das Verhalten Deutschlands, so wie von Frankreich beabsichtigt, zu sanktionieren.
Die Rheinlandbesetzung führte zum Zerbrechen der Stresa-Front und zur Aushöhlung der Bestimmungen der Verträge von Locarno. Italien wendete sich von dem System der kollektiven Sicherheit in Europa ab und näherte sich Deutschland an. Großbritannien war nicht bereit, sich in der Mitte Europas mit Problemen zu beschäftigen, die es nicht primär tangierten, und dabei Frankreich zur Hilfe zu kommen. Frankreich wollte auch nicht allein gegen Deutschland vorgehen und verließ sich lieber auf den Beistand Großbritanniens, der aber nicht erfolgte. Der Völkerbund scheiterte in den Beratungen über den Vertragsbruch Deutschlands und kam ebenfalls zu keiner einheitlichen Stellungnahme oder einen Beschluss mit Sanktionen über Deutschland zu verabschieden. Der Völkerbund intervenierte also in keiner Weise.
Für Deutschland war die Wiederbesetzung ein großer Erfolg. Es wurde eine weitere Revision der Versailler Vertragsbestimmungen erreicht und es ergab sich nun die Möglichkeit, im Westen die Grenze militärisch zu befestigen und das wirtschaftlich so immens wichtige Ruhrgebiet strategisch abzusichern. Auch innenpolitisch war die Besetzung des Rheinlandes ein voller Erfolg. Das Ansehen Hitlers in der Bevölkerung war wieder gestärkt, die Auseinandersetzungen über die nationalsozialistische Kirchenpolitik fast vergessen. Mit der deutlichen Verbesserung der deutschen Machtstellung in Europa verschlechterten sich die Möglichkeiten für Frankreich, dem aufstrebenden Staat im Osten selbstständig Einhalt zu gebieten. Auch das Ansehen Frankreichs in Europa hatte durch die unterbliebene Reaktion stark gelitten. Die kleineren Staaten an der Peripherie des Zentrums orientieren sich nun um. So gewannen beispielsweise in Polen prodeutsche Strömungen in der Politik an Einfluss, die das Land außenpolitisch mehr an Deutschland anlehnen lassen wollten. Obwohl Großbritannien das Verhalten Deutschlands durchaus verurteilte, war die Politik des Empires in dieser Zeit beinahe neutral. Mit der Weigerung, seinen Bündnisverpflichtungen nachzukommen und Frankreich militärischen Beistand zu gewähren, erteilte London der Politik der kollektiven Sicherheit in Europa eine deutliche Absage. Auch hier waren überseeische Interessen wichtiger als die Sicherheit auf dem Kontinent und führten dazu, dass Deutschland ungehindert aufrüsten und sich somit auf einen großen Krieg in Europa vorbereiten konnte.
Die Remilitarisierung der entmilitarisierten Zone am Rhein stellte neben der Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht am 23. März 1935 einen weiteren Verstoß Hitlers gegen die Bestimmungen des Versailler Vertrages dar. Der Wiederbesetzung folgte 1938 der Anschluss Österreichs und die schrittweise Annexion der Tschechoslowakei, deren erster Schritt – der Anschluss des Sudetenlandes – durch das Münchener Abkommen zunächst formell bestätigt wurde.