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Roland Freisler (* 30. Oktober 1893 in Celle; † 3. Februar 1945 in Berlin) war Jurist während der Zeit der Weimarer Republik und der Diktatur des Nationalsozialismus. Unter dem NS-Regime fand seine Karriere ihren Höhepunkt: Von August 1942 bis zu seinem Tod drei Monate vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa war er Präsident des Volksgerichtshofs, des höchsten Gerichts des NS-Staates für politische Strafsachen.
Freisler gilt in der heutigen Öffentlichkeit als bekanntester und zugleich berüchtigtster Strafrichter im nationalsozialistischen Deutschland. Er war als Richter verantwortlich für tausende Todesurteile in den von ihm geführten Verhandlungen der letzten drei Jahre des NS-Regimes, von denen viele Schauprozesse mit von vornherein festgelegten Urteilen waren. Beispielhaft dafür sind der 1943 unter Freislers Vorsitz geführte Prozess gegen die Mitglieder der Widerstandsgruppe Weiße Rose, in dem neben anderen die Geschwister Hans und Sophie Scholl zum Tode verurteilt wurden, sowie die Prozesse gegen die Verschwörer des Attentats vom 20. Juli 1944.
Freisler trat jähzornig auf. Angeklagte auch noch zu demütigen, bereitete ihm sichtlich Vergnügen. Dies machte ihn zu einem prägnanten Beispiel für die Rechtsbeugung, welche die Justiz im Dienst des staatlich organisierten Terrors des NS-Regimes beging.
Inhaltsverzeichnis |
Im Unterschied zu fast allen anderen prominenten Personen der nationalsozialistischen Führungselite ist über das Privatleben Roland Freislers bis heute nur wenig bekannt. Sein Vater war der aus Klantendorf (heute Kujavy), Bezirk Neutitschein in Mähren stammende Diplom-Ingenieur Julius Freisler; seine Mutter, Charlotte Schwertfeger, stammte aus Celle. Die Freislers hatten noch einen zweiten, 1895 geborenen Sohn, Oswald.
Roland Freisler war Schüler des Wilhelmsgymnasiums in Kassel und beendete dies 1912 mit dem Abitur.
1912 begann Freisler in Jena ein Jurastudium, unterbrach dies aber nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs, um sich als Kriegsfreiwilliger zu melden.[1]
1915 geriet er an der Ostfront in russische Kriegsgefangenschaft.[2] Den Rest des Kriegs war er in einem Offizierslager in der Nähe von Moskau interniert. Nach der Oktoberrevolution und dem Frieden von Brest-Litowsk wurden die Lager einer deutschen Selbstverwaltung übergeben. Freisler wurde zu einem der Lagerkommandanten ernannt. Obwohl die Gefangenen 1918 in die Heimat entlassen wurden, blieb Freisler noch zwei Jahre länger in der Sowjetunion. Warum er erst so spät nach Deutschland zurückkam und was er in den zwei Jahren in der Sowjetunion machte, ist nicht bekannt. Es gab Gerüchte, dass er die russische Sprache erlernt habe und in dieser Zeit Anhänger des Bolschewismus gewesen sei. [3]
1920 kehrte er nach Deutschland zurück und wurde 1922 an der Universität Jena in Jura nach Vorlage einer Dissertation zum Thema „Grundsätzliches über die Betriebsorganisation“ promoviert. Freisler eröffnete 1924 eine Anwaltskanzlei in Kassel und trat 1925 der NSDAP bei. Er wurde Stadtverordneter in Kassel und später Mitglied des hessisch-nassauischen Landtags. Als Verteidiger vertrat er straffällig gewordene Nationalsozialisten. Außerdem bekleidete er einen Offiziersrang bei der SA, distanzierte sich jedoch nach dem sog. Röhm-Putsch 1934 von dieser Organisation.
Im Jahre 1927 charakterisierte Karl Weinrich, der Gauleiter des damaligen „NSDAP-Gaues“ Kurhessen, den „Parteigenossen“ Roland Freisler in einem Bericht an die Parteileitung in München wie folgt:
„Rhetorisch ist er unseren besten Rednern gewachsen, wenn nicht überlegen. Besonders auf die große Masse hat er Einfluss, von denkenden Menschen wird er innerlich meist abgelehnt. Parteigenosse Freisler ist nur als Redner verwendbar. Für jeden Führerposten ist er ungeeignet, da er unzuverlässig ist und zu sehr von Stimmungen abhängig.“
Am 24. März 1928 heiratete Freisler Marion Russegger. Sie hatten zwei Söhne, Harald und Roland.
Freisler wurde 1925 Mitglied der NSDAP. Zuerst war er im Stadtrat von Kassel tätig. 1932 bis 1933 fungierte er für die NSDAP als Mitglied des preußischen Landtages, ab 1933 Mitglied des Reichstages. Nach der Machtergreifung ging seine Karriere im März 1933 steil nach oben. Freisler wurde Ministerialdirektor im Preußischen Justizministerium und Leiter der Personalabteilung, wenige Monate später dann Staatssekretär und Preußischer Staatsrat. Als das preußische Justizministerium in das Reichsministerium der Justiz aufging, wurde Freisler als Staatssekretär übernommen.
In seiner Tätigkeit in Justizbehörden missachtete Freisler im Einklang mit der Justizpolitik der NSDAP viele Grundsätze des Rechtsstaats. Im Jahre 1938 demonstrierte Freisler im Zusammenhang mit einem Strafprozess in eklatanter Weise die Verletzung des rechtsstaatlichen Grundsatzes „nulla poena sine lege“ und offenbarte eine verbrecherische Willkür. Der Grundsatz „Keine Strafe ohne das dazugehörige Gesetz“ ist einer der Pfeiler jeder rechtsstaatlichen Ordnung und besagt, dass niemand mit einer Strafvorschrift abgeurteilt werden darf, die es zur Tatzeit noch nicht gegeben hat. In diesem Fall hatten zwei Brüder, Walter und Max Götze, zwischen 1934 und 1938 durch eine Überfallserie den Berliner Grunewald sowie die Umgebung Berlins unsicher gemacht, wo sie mittels so genannter Autofallen auf den neuen Autobahnen zuschlugen. Dabei war es auch zu zwei Raubmorden gekommen, die nachweislich aber nur Walter Götze begangen hatte, wie sich nach der Verhaftung der Täter herausstellte. Somit stand aus Sicht der NS-Justiz kurz vor Prozessende fest, dass Max Götze mit einer langjährigen Zuchthausstrafe davonkommen würde. Der darüber von Freisler informierte Hitler verlangte überraschenderweise 4 Tage vor dem Urteil vom Justizministerium, dafür zu sorgen, dass in diesem Fall die Todesstrafe verhängt würde. Freisler sorgte daraufhin zusammen mit dem Reichsjustizminister in aller Eile dafür, dass ein Gesetzentwurf, der das Aufstellen von Autofallen unter Todesstrafe stellte, in zwei Tagen durchgebracht und im Reichsgesetzblatt vom 22. Juni 1938 mit rückwirkender Kraft veröffentlicht wurde. Am 24. Juni wurde daher auch Max Götze wegen gemeinschaftlichen Verbrechens gegen das Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen vom 22. Juni 1938 in neun Fällen zum Tode verurteilt.[4] Die damals erlassene nationalsozialistische Strafvorschrift ist – nach Absenkung des Strafmaßes – in der Bundesrepublik noch heute mit § 316a StGB in Kraft. Das passte zu den Vorstellungen eines neuen nationalsozialistischen Strafrechts. Statt des nulla poena sine lege galt seit dem Ermächtigungsgesetz 1933 zunehmend der Grundsatz nullum crimen sine poena. Kein Verbrechen sollte ungesühnt bleiben. Notfalls musste man dafür Gesetze ändern. Freisler war an der Entwicklung eines neuen nationalsozialistischen Strafrechtes an führender Stelle beteiligt. Er wurde in diesem Zusammenhang auch Leiter der Abteilung Straftrecht in der Akademie für Deutsches Recht, die ein neues Volksgesetzbuch im nationalsozialistischen Sinne herausgeben wollte.
An der bis heute gesetzgeberisch nicht korrigierten nationalsozialistischen Strafrechtsreform, insbesondere der Formulierung der Tatbestände der Tötungsdelikte entsprechend der Tätertypenlehre (Gesetz zur Änderung des Reichsstrafgesetzbuches vom 4. September 1941 – RGBl. I 1941 S. 549), hatte er maßgeblichen Anteil. Er verblieb bis zu seiner Berufung zum Volksgerichtshof 1942 im Reichsjustizministerium und vertrat es u. a. bei der Wannseekonferenz.
Dass er trotz seiner juristischen Karriere nicht noch höher aufsteigen konnte, ist dem deutschen Rechtswissenschaftler Uwe Wesel zufolge zwei Hinderungsgründen zuzuschreiben:
Am 20. August 1942 wurde Freisler von Adolf Hitler als Nachfolger Otto Thieracks, der zum Reichsjustizminister befördert worden war, zum Präsidenten des Volksgerichtshofs ernannt. Der Volksgerichtshof war 1934 zur Verhandlung von Hochverrats- und Landesverratssachen errichtet worden. Später wurde die Zuständigkeit auf andere Staatsschutzdelikte erweitert.
Unter Freisler stieg die Anzahl der Todesurteile stark an: Ungefähr 90 Prozent aller Verfahren endeten mit einer oft bereits vor Prozessbeginn feststehenden Todesstrafe oder mit lebenslanger Haftstrafe. Zwischen 1942 und 1945 wurden mehr als 5000 Todesurteile gefällt, davon etwa 2600 durch den von Freisler geführten Ersten Senat des Gerichts. Damit war allein Freisler in den drei Jahren seines Wirkens am Volksgerichtshof für ebensoviele Todesurteile verantwortlich wie alle anderen Senate des Gerichts zusammengenommen in der gesamten Zeit des Bestehens des Gerichts von 1934 bis 1945. Daher haftete ihm schon bald der Ruf eines „Blutrichters“[5] an, als Hitler nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 entschied, dass die an der Verschwörung Beteiligten vor den Volksgerichtshof gestellt werden sollten. Hitler ging es dabei auch darum, den Verschwörern „keine Zeit zu langen Reden“ zu lassen. „Aber der Freisler wird das schon machen. Das ist unser Wyschinski“ – ein Hinweis auf Stalins berüchtigten Chefankläger in den Schauprozessen der dreißiger Jahre.[6]
In allen Volksgerichtshofprozessen zeigte Freisler deutlich seine Voreingenommenheit zugunsten des NS-Staates. Als fanatischer Nationalsozialist wollte er so urteilen, „wie der Führer selbst den Fall beurteilen würde“. Der Gerichtshof war für ihn ausdrücklich ein „politisches Gericht“.[6] In den Verhandlungen erniedrigte er die Angeklagten, hörte ihnen kaum ruhig zu und unterbrach sie. Außerdem brüllte er sie lautstark an und hatte eine besonders unsachliche Prozessführung.[7] Beispielhaft hierfür sei seine Befragung von Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld im Prozess gegen die „Verschwörer des 20. Juli 1944“ zitiert:[8][9]
<poem style="padding-left:1em"> Freisler: „Sie müssen mit dem Polenfeldzug ein besonderes Erlebnis gehabt haben. Sind Sie nicht auch gerade eingesetzt gewesen in Westpreußen?“ Graf Schwerin: „Jawohl.“ Freisler: „Sie haben also Ihre eigene Heimat als Soldat unseres Führers befreien dürfen.“ Graf Schwerin: „Herr Präsident, was ich an politischen Erfahrungen persönlich gemacht habe, hat für mich mancherlei Schwierigkeiten in der Folge gehabt, weil ich ja sehr lange für das Deutschtum in Polen gearbeitet habe und aus dieser Zeit heraus ein vielfaches Hin und Her in der Einstellung den Polen gegenüber praktisch erlebt habe. Das ist eine...“ Freisler: „Jedenfalls ist das Hin und Her etwas, was Sie dem Nationalsozialismus zur Last legen können?“ Graf Schwerin: „Ich dachte an die vielen Morde...“ Freisler: „Morde?“ Graf Schwerin: „Die im In- und im Ausland...“ Freisler: „Sie sind ja ein schäbiger Lump! Zerbrechen Sie unter der Gemeinheit? Ja oder nein, zerbrechen Sie darunter?“ Graf Schwerin: „Herr Präsident!“ Freisler: „Ja oder nein, auf eine klare Antwort!“ Graf Schwerin: „Nein.“ Freisler: „Sie können auch gar nicht mehr zerbrechen, Sie sind ja nur noch ein Häufchen Elend, das vor sich keine Achtung mehr hat.“ </poem>
Graf Schwerin von Schwanenfeld wurde wie viele der übrigen Angeklagten vom 20. Juli zum Tode verurteilt.
Die Prozesse zum 20. Juli wurden teilweise gefilmt. Es war für die Tontechniker schwierig, die Antworten der Angeklagten aufzunehmen, da Freisler in der Verhandlung derart laut schrie, dass die Tontechnik auf eine entsprechende Unempfindlichkeit eingeregelt werden musste. Einigen Angeklagten wurden Hosenträger, Gürtel und Krawatte weggenommen, um sie zu demütigen.
Freisler leitete auch den Schauprozess gegen die Mitglieder der Widerstandsgruppe Weiße Rose im Februar 1943, zu dem die Mitglieder des Ersten Senats eigens von Berlin nach München geflogen wurden. Im zweiten Prozess gegen Mitglieder der Weißen Rose (April 1943) schrie er gleich zur Eröffnung den Angeklagten entgegen, dass der Nationalsozialismus gegen solche „Verräter“ überhaupt kein Strafgesetzbuch benötige. Er werde „ganz ohne Recht“ kurzen Prozess machen. Freisler korrigierte sich und verbesserte: „ganz ohne Gesetz“. Als ihm ein Beisitzer dennoch wortlos das Strafgesetzbuch hinüberreichte, schleuderte er es augenblicklich in Richtung der Anklagebank, wo sich Angeklagte duckten, um nicht am Kopf getroffen zu werden.[10]
Freislers reisender Volksgerichtshof amtierte auch in Österreich, das 1938 von NS-Deutschland annektiert worden war. In drei Prozessen verurteilte Freisler 1943/45 31 slowenische und kommunistische Widerstandskämpfer zum Tode.
Roland Freisler starb am 3. Februar 1945 während eines schweren US-amerikanischen Bombenangriffs auf Berlin, als er auf dem Weg zum Keller des Volksgerichtshofs von einem herabstürzenden Balken erschlagen wurde. Bei seinem Tod hielt er noch die Akte des späteren Richters am Bundesverfassungsgericht Fabian von Schlabrendorff in der Hand. Ein von der Straße herbeigerufener Arzt stellte nur seinen Tod fest; es war der Bruder Rüdiger Schleichers, den Freisler am Tag zuvor zum Tode verurteilt hatte. Freislers Tod rettete unter anderem Schlabrendorff das Leben.[11]
1958 wurde von einer Spruchkammer in Berlin eine Sühnegeldstrafe von 100.000 DM über den Nachlass Freislers verhängt. Damit wurde die schon früher erfolgte Beschlagnahme von zwei Grundstücken verrechnet. Die Witwe hatte gegen diese Entscheidung Einspruch erhoben, weil die Grundstücke aus ihrer Mitgift bezahlt worden seien. In der Spruchkammerentscheidung war dagegen festgestellt worden, dass die Zahlungen für die Grundstücke mit den Gehaltszahlungen von Freisler korrespondierten. Zudem stellte sich heraus, dass die Witwe bei der Eheschließung mittellos gewesen war.
1985 wurde bekannt, dass seine Witwe Marion Freisler eine Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz bezog. Frau Freisler bezog hierbei ab 1974 zusätzlich einen Berufsschadensausgleich. Die Begründung für dessen Zahlung lautete, dass im Falle Freisler unterstellt werden müsste, dass er, wenn er den Krieg überlebt hätte, als Rechtsanwalt oder Beamter des höheren Dienstes hohe Einkommen erzielt hätte. Trotz des erheblichen öffentlichen Aufsehens über diese Entscheidungen blieb es bei dieser Rentenzahlung für Frau Freisler, da die Argumentation als gesetzeskonform zu bewerten war. Erst im Jahr 1997 wurde das zugrundeliegende Bundesversorgungsgesetz derart ergänzt, dass Leistungen bei Verstößen gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit versagt werden konnten.[12]
Freislers Werke propagieren einen völkischen Führerstaat sowie rassistische Theorien und werden zur nationalsozialistischen Propaganda gezählt.
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Freisler, Roland |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist, Richter, Präsident des Volksgerichtshofes und Politiker (NSDAP), MdR |
| GEBURTSDATUM | 30. Oktober 1893 |
| GEBURTSORT | Celle |
| STERBEDATUM | 3. Februar 1945 |
| STERBEORT | Berlin |