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Die Rotwachsfreiheit (lat. ius cerae rubeae) war ein besonderes, im Heiligen Römischen Reich seit etwa Ende des 14. Jahrhunderts vom Kaiser oder König verliehenes Privileg, das sogenannte „Rotsiegelprivileg“. Es beinhaltete das Recht, bei allen Siegelungen rotes Siegelwachs gebrauchen zu dürfen.
Ansonsten siegelten