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Der Rundfunkrat (beim ZDF: Fernsehrat) ist bei deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten das oberste für die Programmkontrolle zuständige Aufsichtsgremium.
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Ein Rundfunkrat überwacht die Einhaltung des gesetzlichen Sendeauftrags. Zudem soll der Rundfunkrat im Sinne des vom Gesetzgeber erdachten Vielfaltssicherungskonzepts die Offenheit des Zugangs zum Programm der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten für verschiedene gesellschaftlich relevante Gruppen garantierten. Der Rundfunkrat bestimmt jedoch nicht die Programmplanung, diese ist Aufgabe des Intendanten. Der Rundfunkrat berät ihn lediglich im Hinblick auf die Programmgestaltung.
Wichtige Aufgaben der Rundfunkräte sind z. B. Wahl und Beratung des Intendanten, Überwachung der Einhaltung der gesetzlich normierten Programmgrundsätze, Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates und Genehmigung des Haushalts sowie des Jahresberichts.
Die gesetzlichen Bestimmungen für die Rundfunkräte legen die Länder fest. Aufgaben und Mitgliederzahl der Rundfunkräte der Sendeanstalten variieren entsprechend den unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen in den Ländern.
Der Rundfunkrat setzt sich aus Mitgliedern verschiedener gesellschaftlicher Gruppierungen und Organisationen zusammen, zumeist vertreten durch Funktionäre (z. B. der Gewerkschaften, Frauenverbände, Kirchen und Fraktionen). Der Rundfunkrat soll einen Querschnitt der Bevölkerung abbilden.
Die Zusammensetzung von Rundfunkräten ist Gegenstand von Kritik. So liegt der Anteil der Staatsvertreter bei einigen Anstalten bei 50%; dies wird als beherrschender Einfluss kritisiert.[1] Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Konstruktion dann verfassungswidrig ist, wenn ein beherrschender Einfluss von Staatsvertretern auftritt.[2] Die Giordano Bruno Stiftung, die sich als Denkfabrik für Humanismus und Aufklärung versteht, fordert seit langem, dass neben den beiden Kirchen auch Konfessionsfreie in den Rundfunkräten vertreten sein sollten. Denn diese mittlerweile größte weltanschauliche Gruppierung in Deutschland ist bislang nicht in den Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Sender vertreten.[3]
Mitglieder des Rundfunkrats der einzelnen Landesrundfunkanstalten:
Mitglieder des Rundfunkrats der Bundesrundfunkanstalten:
ARD: DW (TV) | LRAs: BR (Fs | α) | HR (Fs) | MDR (Fs) | NDR (Fs) | Radio Bremen (TV) | RBB (Fs) | SR (Fs) | SWR (Fs) | WDR (Fs)
Gemeinsame Fernsehprogramme der ARD: Das Erste | ex. ARD 2 | ex. Eins Plus | EinsExtra | EinsPlus | Einsfestival
Programme des ZDF: ZDF | ZDFinfo | ZDFkultur | ZDFneo | ex. ZDFdokukanal | ex. ZDFtheaterkanal
Gemeinsame Programme von ARD und ZDF: 3sat | ARTE | KiKA | Phoenix
Programme des Deutschlandradios: DLF | DKultur | DRadio Wissen | Dok&Deb | ex. D-Plus
Rundfunkrat | Finanzkommission (KEF) | Gebühreneinzugszentrale (GEZ) | Rundfunkgebührenbeauftragte | Landesmedienanstalt