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Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport

SachsenSachsen  Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport
— SMK —</span>
Staatliche Ebene Föderal
Gründung 1990
Hauptsitz Dresden
Behördenleitung Roland Wöller
Website www.sachsen-macht-schule.de/smk
Blick auf das Gebäude des Staatsministeriums für Kultus und Sport

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport (SMK) ist seit der Gründung des Freistaates Sachsen 1990 die oberste Schulbehörde. Seit dem 17. Juni 2008 wird das Staatsministerium von Roland Wöller (CDU) als Staatsminister für Kultus und Sport geleitet, Staatssekretär ist Jürgen Staupe.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben des Ministeriums

Auf schulischer Ebene ist das Ministerium für das allgemeinbildende und berufliche Schulwesen sowie überregionale Angelegenheiten der Bildungspolitik verantwortlich. Es stellt Schulentwicklungsplanungen an und legt Richtlinien für den Schulhausbau und dessen Ausstattung fest. Auch die Angelegenheiten der Lehrer befinden sich im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums. Es ist für deren Fort- und Weiterbildung, Lehramtsprüfungen und für Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zuständig.

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport arbeitet mit dem Landesbildungsrat, dem Landeselternrat und dem Landeschülerrat zusammen. Es genehmigt Modellversuche an Schulen und Schulen in freier Trägerschaft. Es erarbeitet die Lehrpläne für die Schularten und soll das Erlernen von Fremdsprachen sowie die Beziehungen zwischen Religionsgemeinschaften und dem Staat fördern. Zudem soll das Ministerium für die kulturelle Förderung an Schulen beitragen, zum Beispiel durch Organisation und Unterstützung von Schülerwettbewerben oder Jugendbegegnungen.

Weitere Aufgabenfelder des Ministeriums sind die Heimatpflege sowie die Sportpolitik. Es hat die Aufgabe, den Breiten- sowie den Leistungssport zu fördern, den Sportstättenbau voranzutreiben und zur Finanzierung des Sportes beizutragen.

Organisationsstruktur

Das Ministerium besteht zunächst aus den Büros des Staatsministers und des Staatssekretärs und dem Pressebüro. Danach existieren vier Abteilungen, denen jeweils Referate zugeteilt sind (z.B. Referat 11 zur Abteilung 1).

Abteilung 1 Abteilung 2 Abteilung 3 Abteilung 4
Haushalt, Organisation, Personal, Recht, Bedarfsplanung und Statistik Grundsatzangelegenheiten und Qualität im Bildungswesen, Internationales, Sport Allgemeinbildende Schulen, Schulen des zweiten Bildungsweges und Lehrerbildung Berufsbildende Schulen, Religionsangelegenheiten, Schulen in freier Trägerschaft
  • Referat 11: Haushalt
  • Referat 12: Organisation und Innerer Dienst
  • Referat 13: Personalangelegenheiten des Ministeriums und der nachgeordneten Behörden und Einrichtungen
  • Referat 14: Personalmanagement im Schulbereich, Personalvertretungsrecht
  • Referat 15: Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Innenrevision
  • Referat 16: Bedarfsplanung, Statistik, zentrale Verfahren
  • Referat 21: Bildungspolitische Grundsatzfragen, Bildungsökonomie, Bildungsmonitoring und Evaluation
  • Referat 22: Schulrecht, Gesundheitsförderung, Lebenslanges Lernen, Haushaltsangelegenheiten
  • Referat 23: Schulnetzplanung, Schulhausbau, EFRE, Schulträgerangelegenheiten
  • Referat 24: Sportpolitik, Sportförderung, Schulsport
  • Referat 25: Internationale Angelegenheiten, Sprachenförderung und Migration
  • Referat 26: Lehrerbildung, Aus- und Fortbildung
  • Referat 31: Grundsatzangelegenheiten der allgemein bildenden Schulen, Unterrichts- und Schulentwicklung
  • Referat 32: Grundschulen
  • Referat 33: Förderschulen, Integration
  • Referat 34: Mittelschulen und Abendmittelschulen
    zugeordnet: Landesservicestelle Schule-Wirtschaft
  • Referat 35: Gymnasien, Abendgymnasien, Kollegs
    zugeordnet: Beratungsstelle für Begabtenförderung
  • Referat 36: Kindertagesbetreuung und soziale Berufe
  • Referat 41: Grundsatzangelegenheiten der Berufsbildenden Schulen, Schulen in freier Trägerschaft, Kirchen und Religionsangelegenheiten
  • Referat 42: Europäischer Sozialfonds, Ganztagsangebote
  • Referat 43: Fachoberschulen, Berufliche Gymnasien, kaufmännische Bildung
  • Referat 44: Berufsfachschulen, Bildung im Gesundheits- und Sozialwesen, in der Land- und Ernährungswirtschaft, Gastronomie und Körperpflege
  • Referat 45: Berufsschulen, Fachschulen, gewerblich-technische Bildung, Schulentwicklung
  • Referat 46: Kulturelle Bildung, Schulartübergreifende Angelegenheiten, Heimatpflege

Nachgeordnete Behörden

Dem Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport sind mehrere Behörden nachgeordnet.

Die Sächsische Bildungsagentur (SBA) mit Sitz in Chemnitz nimmt hauptsächlich die Aufgaben der Schulaufsicht wahr. Darüber hinaus obliegt ihr die Ausbildung der Lehramtsanwärter und Studienreferendare. Direktor ist Béla Bélafi.

Die Sächsische Bildungsagentur hat fünf Regionalstellen. Die Regionalstelle Bautzen ist zuständig für den Landkreis Bautzen und den Landkreis Görlitz, die Agentur in Chemnitz für die kreisfreie Stadt Chemnitz, den Erzgebirgskreis und den Landkreis Mittelsachsen, die Regionalstelle Dresden ist zuständig für die kreisfreie Stadt Dresden, den Landkreis Meißen und den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Regionalstelle Leipzig ist für die kreisfreie Stadt Leipzig, den Landkreis Leipzig und den Landkreis Nordsachsen zuständig, Zwickau ist als regionale Behörde für den Landkreis Zwickau und den Vogtlandkreis zuständig.[1]

Daneben existiert noch das Sächsische Bildungsinstitut (SBI) mit Sitz in Radebeul, das verschiedene Dienstleistungen für das SMK abwickelt, darunter die Erstellung der Lehrpläne und die Lehrerfortbildung, sowie die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung.

Vorgängerbehörden

Ein Kultusministerium gab es seit 1831 bis zur Auflösung des Landes Sachsen 1952, wenn auch unter wechselnden Namen: seit 1831 Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts, seit etwa 1908 Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts, seit 1923 Ministerium für Volksbildung (bis 1952). Bis 1926 nahm das Ministerium auch wesentliche Leitungsfunktionen für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens wahr.

Direkter Vorläufer des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts vor 1831 waren das Oberkonsistorium und der Kirchenrat in Dresden.

Minister der Vorgängerbehörden waren:

Das heutige Schulwesen in Sachsen

Nach der vierjährigen Grundschule erfolgt die Unterteilung in Gymnasium und Mittelschule. Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium gibt es seit 2010 ab einem Notendurchschnitt von 2,0 für die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Im Jahr 2005 wurde die Grenze von 2,0 auf 2,5 abgesenkt, die schwarz-gelbe Landesregierung hob diese Änderung 2010 wieder auf und führte zusätzlich zu Deutsch und Mathematik noch den Sachunterricht als durchschnittsbestimmendes Schulfach ein.[2]

Im Gymnasium haben die Klassen 5 und 6 eine orientierende Funktion, ein Wechsel zu einer anderen Schulart ist möglich. Ab der Klasse 8 gibt es Profile, die Klasse 10 bereitet auf die gymnasiale Oberstufe vor. In den Klassen 11 und 12 wird in Kursen (Grundkurse/Leistungskurse, mit der Möglichkeit der Fächerabwahl) unterrichtet und im Punktesystem bewertet. Das Abitur bekommt man bereits nach 12 Jahren, dabei sind die schriftlichen Abiturprüfungen zentral gestellt. Mit dem Abitur erwirbt man die allgemeine Hochschulreife.

In der Mittelschule gibt es ebenfalls eine Orientierungsstufe in den Klassen 5 und 6, ein Wechsel zu einer anderen Schulart ist möglich, aber wegen einem bisher (größtenteils) fehlenden Unterricht in einer 2. Fremdsprache schwierig. Ab Klasse 7 erfolgt eine Trennung in Hauptschüler und Realschüler. Je nach Organisation der Schule können sie weiterhin gemeinsam eine Klasse besuchen, werden jedoch in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Physik, Chemie, Biologie getrennt unterrichtet. Außerdem gibt es ab Klasse 7 ein Profilfach. Hauptschüler verlassen mit Klasse 9 die Schule, entweder ohne Prüfung oder mit (Qualifizierter Hauptschulabschluss). Realschüler werden am Ende von Klasse 10 i. d. R. 4 schriftlichen und bis zu 2 mündlichen Prüfungen unterzogen. Das sind Deutsch (evtl. Sorbisch in der Lausitz), Mathematik, Englisch (besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil) und 1 naturwissenschaftliches Fach (Biologie, Chemie oder Physik). Nach der Auswertung der schriftlichen Prüfungen bekommt man mitgeteilt, in welchen Fach man mündlich geprüft wird. Dies wird vom Schüler beantragt und von den Lehrern bestimmt. Nach Konsultationen, in denen der Stoff wiederholt wird, geht es in die Mündliche Prüfung. Die Prüfungskommission besteht i. d. R. aus dem Schulleiter und 2 Fachlehrern. Die Endnote setzt sich schließlich aus 50% Vornote und 50% Prüfungsnote zusammen.

Nach Mittelschule oder Abitur gibt es die Möglichkeit der dualen Berufsausbildung (Betrieb und Berufsschule) oder die Berufsfachschule. Für Mittelschüler gibt es die Möglichkeit in 3 Jahren das Abitur (Allgemeine Hochschulreife) an einem Beruflichen Gymnasium zu erwerben. Außerdem gibt es die Möglichkeit als Mittelschüler in 2 Jahren an einer Fachoberschule, mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (fachrichtungsbezogen) in 1 Jahr, die Fachhochschulreife zu erreichen.

Daneben gibt es noch den Zweig der Förderschulen.

Bildungspolitische Entscheidungen seit 1990

Das Schulgesetz von 1991 Fassung vom 16. Juli 2004 ist die Grundlage des Schulwesens. Dort bestimmt der §1 "Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage." Den Schülern sollen, anknüpfend an die christliche Tradition im europäischen Kulturkreis, Werte wie Ehrfurcht vor allem Lebendigen, Nächstenliebe, Frieden und Erhaltung der Umwelt, Heimatliebe, sittliches und politisches Verantwortungsbewusstsein, Gerechtigkeit und Achtung vor der Überzeugung des anderen, berufliches Können, soziales Handeln und freiheitliche demokratische Haltung vermittelt werden (§2).

Seit der deutschen Wiedervereinigung fanden immer wieder Überprüfungen der Lehrer nach früherer Tätigkeit für die StaSi statt.

Nach der PISA-Studie in der deutschen Bildungslandschaft fand ein Vergleich zwischen den einzelnen Bundesländern statt. Dabei erzielten Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen die besten Ergebnisse. Im Jahr 2004 erging im Rahmen der generellen Erstellung neuer Lehrpläne durch das vom SMK beauftragte Comenius Institut die Entscheidung Astronomie als eigenständiges Fach an der Mittelschule abzuschaffen und in Physik einzugliedern, ebenso wird Geschichte und Geografie nur noch bis Klasse 9 behandelt und wird in Klasse 10 wahlobligatorisch vertieft.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Sächsische Bildungsagentur (SBA)
  2. Wechsel an weiterführende Schularten
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