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| Staatliche Ebene | Förderal | ||
|---|---|---|---|
| Gründung | 1990 | ||
| Hauptsitz | Dresden | ||
| Behördenleitung | Sabine von Schorlemer | ||
| Website | smwk.sachsen.de | ||
Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) ist seit der Gründung des Freistaates Sachsen 1990 die Aufsichtsbehörde im Hochschulwesen. Das Ministerium befindet sich in der Wigardstraße 17 am Standort der ehemaligen Dreikönigschule. Vorgängerbehörden gab es im "alten" Sachsen nicht, diese Aufgaben hatte das Kultusministerium inne. Staatsministerin ist seit 2009 Sabine von Schorlemer. Staatssekretär ist Henry Hasenpflug.
Inhaltsverzeichnis |
Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ist für das Hochschulwesen in Sachsen zuständig, insbesondere für die Universitäten und die Universitätskliniken. Unter die Zuständigkeit des Ministeriums fallen auch Kunsthochschulen und Hochschulen für Technik und Wirtschaft (Fachhochschulen) sowie Berufsakademien. Das Ministerium regelt Angelegenheiten der Hochschulzulassung und der Lehrkapazitäten und legt die Studien- und Prüfungsordnungen fest. Es koordiniert Ferstudien sowie wissenschaftliche Weiterbildungen.
Das Ministerium ist weiterhin für studentische Angelegenheiten zuständig, zum Beispiel Studentenwerke. Auf internationaler Ebene trägt das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst für überregionale Angelegenheiten der Forschungs-, Bildungs- und Kulturpolitik sowie für die Anerkennung und Bewertung ausländischer und inländischer Hochschulabschlüsse Verantwortung.
Weitere Aufgaben des Ministeriums bestehen in der Ausbildungsförderung an Schulen und Hochschulen, in der Ermöglichung von institutionell geförderten Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereiches, in der Förderung der Forschung und des wissenschaftlichen Nachwuchses in Sachsen und dem Wissenschaftstransfer.
Im kulturellen Bereich ist es in Betrieb und Unterstützung von öffentlichen und wissenschaftliche Bibliotheken tätig. Eine weitere Aufgabe ist die Pflege und Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere bei staatliche Theatern, Orchestern und Museen. Es soll Künster, Literatur und Film fördern und ist den Fachbehörden der Denkmalpflege und Archäologie in Sachsen übergeordnet.
Das Ministerium besteht zunächst aus den Büros des Staatsministers und des Staatssekretärs, dem Leitungsbüro und dem Pressebüro, außerdem gibt es den Beauftragten für Theater und Orchester. Danach existieren 4 Abteilungen, denen jeweils Referate zugeteilt sind (z.B. Referat 1.1 zur Abteilung 1).
| Abteilung 1 | Abteilung 2 | Abteilung 3 | Abteilung 4 |
|---|---|---|---|
| Zentrale Angelegenheiten | Kunst | Hochschulen | Forschung |
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Die 1409 gegründete Universität Leipzig ist eine der ältesten deutschen Hochschulen, die nach dem Auszug der Deutschen von der Universität Prag entstand. Von der im Ernestinischen Sachsen gegründeten Universität Wittenberg (seit 1815 nicht mehr von Dresden aus regiert) ging durch Martin Luther die Reformation aus. 1765 wurde die Bergakademie Freiberg gegründet, um die Montanwissenschaften stärker zu fördern. Im 19. Jahrhundert entwickelten sich durch die Industrialisierung die Ingenieurwissenschaften stark. Die Technische Bildungsanstalt in Dresden, heute TU Dresden, entstand 1828. Die Vorläufer der TU Chemnitz (1836), der Hochschule Zwickau (1828/1897) und der Hochschule Zittau/Görlitz (1836) entstanden wenig später.
Seit 2009 verleiht das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Soziokultur Sachsen den Sächsischen Kunstpreis für Toleranz und Demokratie[1]. Mit diesem Preis werden Künstler oder Organisationen geehrt, die sich in besonderem Maße um soziokulturelle Projekte verdient gemacht haben. Der Preis ist mit 3.000 € dotiert und wird aller zwei Jahre vergeben.
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