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| Zollunion des südlichen Afrika SACU | ||
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| Mitgliedstaaten | ||
| Englische Bezeichnung | Southern African Customs Union | |
| Sitz der Organe | ||
| Gründung |
1910 | |
| Vorsitz | | |
| Mitgliedstaaten | 5 | |
| Amts- und Arbeitssprachen | ||
| www.sacu.int | ||
Die Südafrikanische Zollunion, korrekterweise Zollunion des südlichen Afrika (englisch Southern African Customs Union, SACU) ist ein Zusammenschluss der Staaten Südafrika, Swasiland, Lesotho, Botswana und Namibia auf der Grundlage eines gemeinsamen Zollabkommens.
Inhaltsverzeichnis |
Die SACU geht auf eine Zollunion zwischen der Südafrikanischen Union, Betschuanaland, Swaziland und Basutoland aus dem Jahr 1910 zurück. Südwestafrika (Namibia) kann als De-facto-Mitglied der SACU ab 1918 angesehen werden, da es ab diesem Zeitpunkt unter der Fremdverwaltung durch Südafrika stand.[1] Die SACU ist damit die älteste noch bestehende Zollunion der Welt.
Als unmittelbarer Vorläufer der SACU kann die bereits 1889 zwischen der britischen Kapkolonie und dem Oranje-Freistaat gegründete Zollunion gesehen werden.
1969 und 2002 wurde die Südafrikanische Zollunion durch neue Verträge inhaltlich neu ausgestaltet.
Parallel zur SACU betreiben deren Mitgliedsländer, mit Ausnahme Botswanas, eine gemeinsame Währungspolitik, wobei die Währung der vier verbleibenden Staaten innerhalb der Common Monetary Area an den südafrikanischen Rand gekoppelt ist.
Mitglieder der SACU sind:
Nach dem Vertrag von 1969 garantiert die Zollunion im Grundprinzip den zollfreien Austausch von Waren und Dienstleistungen zwischen den Mitgliedsstaaten. Hinzu kommt ein einheitlicher Tarif gegenüber Drittstaaten. Um die wirtschaftlichen Ungleichheiten zwischen den Staaten auszugleichen, wurde ein Kompensationsmechanismus, der so genannte Common Revenue Pool, eingeführt, welcher auf einem überproportionalen Anteil an den Zolleinnahmen zu Gunsten Botswanas, Lesothos, Namibias und Swasilands (auch BLNS-Staaten genannt) basiert. Dieser Kompensationsfond sichert den BLNS-Staaten einen erheblichen Anteil ihrer Staatseinnahmen. So werden durchschnittlich 50 Prozent der Staatseinnahmen Lesothos und Swazilands sowie etwa 30 Prozent im Falle Namibias und rund 17 Prozent im Falle Botswanas durch den SACU-Fond gedeckt.[2]
Nachteile innerhalb der SACU für die BLNS-Staaten ergeben sich zum einen aus einer Polarisierung zu Gunsten Südafrikas, da die südafrikanische Konkurrenz die weniger gut entwickelten Industrien in den anderen Mitgliedsstaaten vom Markt drängt. Zum anderen kommt es zur Handelsdiversifizierung, wobei teure südafrikanische Produkte billigere Waren aus Drittländern verdrängen.
Unter dem Vertrag von 1969 wurde es so geregelt, dass Südafrika alle politischen Entscheidungen allein traf, da die für die SACU zuständigen Behörden im südafrikanischen Handelsministerium angesiedelt waren.[3] Zusätzlich mussten die Staaten zwei Jahre warten, bis ihr Anteil am SACU-Fond durch Südafrika ausgezahlt wurde, wohingegen Südafrika in diesem Zeitraum die Zinsen für die Gelder einstreichen konnte.
Eine Überarbeitung des SACU-Vertrages von 1969 wurde letztendlich nach fast achtjährigen Verhandlungen im Oktober 2002 erreicht. 2004 trat dieses neue Unionsabkommen in Kraft, das die politische Vorherrschaft und das faktische Recht zur alleinigen Bestimmung des unionsinternen Zoll- und Verbrauchsteuerrechts Südafrikas zugunsten einer gemeinsamen Verwaltung beseitigt. Zu den wichtigsten SACU-Organen gehören:
Neben der Überarbeitung des Kompensationsmechanismus wurde zudem ein Entwicklungsfond eingerichtet, welcher die schwächeren Staaten der SACU unterstützen soll.
Am 1. Juli 2006 schloss die SACU ein Freihandelsabkommen mit der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), durch das der Handel mit Industriegütern, verarbeiteten landwirtschaftliche Produkten sowie Fisch und anderen Meeresprodukten liberalisiert werden soll. Das Abkommen trat nach der Ratifizierung in den Mitgliedsstaaten der beiden Wirtschaftsbündnisse im Jahr 2007 in Kraft.
Im April 2008 wurde zudem ein Kooperationsabkommen zwischen der SACU und den USA zur beiderseitigen Ausweitung des Handels und der Investitionen abgeschlossen.