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Saarländisches Oberlandesgericht

Gebäude des Saarländischen Oberlandesgerichts und des Landgerichts Saarbrücken
Das Saarländische Oberlandesgericht ist das oberste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Saarlandes.

Inhaltsverzeichnis

Gerichtssitz und -bezirk

Das Oberlandesgericht (OLG) hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Saarbrücken; der Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Gebiet des Landes.

Gerichtsgebäude

Das Saarländische Oberlandesgericht ist zusammen mit dem Landgericht Saarbrücken im Anwesen Franz-Josef-Röder-Straße 15 untergebracht. Hierbei handelt es sich um einen eigens als Gerichtssitz errichtetes repräsentatives Gebäude, mit dessen Bau im Jahre 1911 begonnen wurde.

Über- und nachgeordnete Gerichte

Als Oberlandesgericht ist dem Gericht lediglich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe übergeordnet. Nachgeordnet im Instanzenzug sind, als einziges Landgericht des Gerichtsbezirkes, das Landgericht Saarbrücken sowie die diesem nachgeordneten Amtsgerichte.

Leitung

Die Leitung des Oberlandesgerichts obliegt seinem Präsidenten Prof. Dr. Roland Rixecker.

Geschichte

Nach Einrichtung des Saarlandes durch die französische Besatzungsmacht wurde das Oberlandesgericht in Saarbrücken am 9. August 1946 errichtet und am 24. Oktober 1946 eröffnet. Das für das heutige Saarland zuständige Oberlandesgericht war ursprünglich das Oberlandesgericht Köln, nach 1938 teilweise das Oberlandesgericht Zweibrücken.

Siehe auch

Weblinks

49.22814444446.99775555556Koordinaten: 49° 13′ 41″ N, 6° 59′ 52″ O

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