|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
| Saarland Heilstätten GmbH (SHG, SHG-Gruppe) | |
|---|---|
| | |
| Rechtsform | gGmbH in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft |
| Gründung | 1947 |
| Sitz | Saarbrücken, Deutschland |
| Leitung | Geschäftsführer Alfons Vogtel; Aufsichtsratsvorsitzender Paul Quirin[1] |
| Mitarbeiter | 3800 (2008)[2] |
| Branche | Gesundheitsversorgung |
| Website | www.shg-kliniken.de |
Die Saarland Heilstätten sind eine Krankenhauskette und betreiben im Regionalverband Saarbrücken, im Landkreis Birkenfeld und in Merzig mehrere Krankenhäuser, Rehabilitations-, Dienstleistungs- und Bildungseinrichtungen im Bereich der Gesundheitsversorgung. Hauptgesellschafter der Saarland Heilstätten sind Deutsche Rentenversicherung (DRV) Saarland und Regionalverband Saarbrücken, kleinere Beteiligungen halten der Landesverband Saar e.V. der Arbeiterwohlfahrt und die Knappschaft-Bahn-See. Das Stammkapital beträgt 3,6 Mio. EUR, das Eigenkapital war 2007 109,8 Mio. EUR[2]. Im Jahre 2007 wurden 58.127 Patienten stationär behandelt[3], die Anzahl der Akutbetten war 1656, der Rehabetten 432, bezogen auf das Saarland unterhielten die Saarland Heilstätten landesweit 16 % der Akut- und 12 % der Rehabilitationsbetten[2].
Hervorgegangen aus der 1947 gegründeten Betreibergesellschaft der Lungenheilstätte Sonnenberg in Saarbrücken, die zwischen 1960 und 1980 in eine Einrichtung für Geriatrie und Psychiatrie umgewandelt worden war[4], übernahmen die Saarland Heilstätten nach 1990 kommunale, knappschaftliche und kirchliche Allgemeinkrankenhäuser, darunter Häuser in Völklingen, Merzig und Idar-Oberstein, teilweise, wie in Quierschied und Baumholder, um sie zu Rehabilitationseinrichtungen umzubauen.[5] Beim Verkauf zweier Krankenhäuser des Landkreises Neunkirchen im Jahre 2005 gab der Kreistag der Kaufofferte der Saarland Heilstätten nicht den Zuschlag.[6]
Nach Verlagerung des Schwerpunkts der Geschäftstätigkeit des Unternehmens in den Akutkrankenhaussektor entsprach nach Ansicht von Saarländischer Landesregierung und Bundesrechnungshof der Gesellschafteranteil der DRV in Höhe von 45,61 % nicht mehr der von der Sozialgesetzgebung zugelassenen Aufgabenwahrnehmung und Vermögensanlage der Gesetzlichen Rentenversicherung, von den Aufsichtsbehörden wurden deshalb Beteiligungsveräußerung oder Änderung der Unternehmensstruktur angeregt.[2]