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Sachsen-Gotha war ein sogenanntes ernestinisches Herzogtum im heutigen Freistaat Thüringen. Es wurde 1640 gegründet und 1672 zum Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg erweitert. Im Jahr 1680 wurde es in einer Erbteilung in sieben verschiedene Herzogtümer aufgeteilt.
Sachsen-Gotha entstand 1640 aus einer Erbteilung des Herzogtums Sachsen-Weimar und fiel an Herzog Ernst I. von Sachsen-Gotha (der Fromme), den zweitjüngsten Sohn Herzog Johanns III. von Sachsen-Weimar.
Ernst I. wählte für sein Fürstentum Gotha als Residenzstadt. In den 35 Jahren seiner Regentschaft konnte er das Herzogtum durch Erbschaften erheblich vergrößern:
Herzog Ernst I. starb 1675 und hinterließ 7 Söhne, die sich zunächst die Regentschaft teilten, da die Ernestiner bis dahin die Primogenitur in der Erbfolge ablehnten. Der älteste Sohn leitete zunächst nach dem Wunsch des Vaters als Herzog Friedrich I. die Regierungsgeschäfte. Der Versuch der gemeinsamen Hofhaltung im Schloss Friedenstein in Gotha scheiterte jedoch, und 1680 wurde das Erbe unter den sieben Brüdern aufgeteilt:
Für die nachfolgenden Herzöge siehe Sachsen-Gotha-Altenburg
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