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Safe Harbor (englisch für „Sicherer Hafen“) ist eine besondere Datenschutz-Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, die es europäischen Unternehmen ermöglicht, personenbezogene Daten legal in die USA zu übermitteln.
Die Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) verbietet es grundsätzlich, personenbezogene Daten aus EG-Mitgliedsstaaten in Staaten zu übertragen, die über kein dem EG-Recht vergleichbares Datenschutzniveau verfügen. Dies trifft auf die USA zu, da diese keine umfassenden gesetzlichen Regelungen kennen, die den Standards der EG entsprechen.
Damit der Datenverkehr zwischen den USA und der EU nicht zum Erliegen kommt, wurde zwischen 1998 und 2000 ein besonderes Verfahren entwickelt. US-Unternehmen können dem Safe Harbor beitreten und sich auf der entsprechenden Liste des US-Handelsministeriums eintragen lassen, wenn sie sich verpflichten, die Safe Harbor Principles (englisch für „Grundsätze des sicheren Hafens“) und die dazugehörenden – verbindlichen – Frequently Asked Questions (FAQ) zu beachten. Im Jahr 2000 hat die EU anerkannt, dass bei den Unternehmen, die dem Safe-Harbor-System beigetreten sind, ein ausreichender Schutz besteht.
Bislang sind mehr als eintausend Unternehmen dem Safe-Harbor-Abkommen beigetreten,[1] darunter Microsoft, General Motors, Amazon.com, Google, Hewlett-Packard und Facebook.
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Gemeinsam mit dem Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) und den USA wurde auch für die Schweiz ein Regelwerk ausgearbeitet, welches für die darunter zertifizierten Unternehmen ein ausreichendes Datenschutzniveau gewährleistet.
Mit dem "U.S.-Swiss Safe Harbor Framework" wurde mit den USA eine Grundlage geschaffen, die den Datentransfer mit der Schweiz und den US-Unternehmen erleichtert.
Der Düsseldorfer Kreis hat im April 2010 erklärt, dass sich Datenexporteure in Deutschland nicht auf die Behauptung einer Safe-Harbor-Zertifizierung von US-amerikanischen Unternehmen verlassen dürfen.[2] Die im Düsseldorfer Kreis vertretenen Aufsichtsbehörden verlangen, dass sich das exportierende Unternehmen die Safe-Harbor-Zertifizierung und Beachtung der Safe-Harbor-Grundsätze nachweisen lässt.
Hierzu gehört nach Auffassung der Aufsichtsbehörden, dass die Datenexporteure jedenfalls folgende Mindestprüfungen vornehmen:
Datenexporteure in Deutschland müssen diese Mindestprüfung dokumentieren und auf Nachfrage den Aufsichtsbehörden nachweisen.
In der Finanzwelt werden als „sicherer Hafen“ Staaten bezeichnet, bei denen auch in Krisenzeiten noch sicher Geld angelegt werden kann. In der laufenden Eurokrise wird besonders Deutschland als „sicherer Hafen“ angesehen.[3]