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Ein Sattelzug ist ein Gespann aus einer Sattelzugmaschine (auch Sattelschlepper genannt), die technisch in der Regel auf einem Lkw-Fahrgestell basiert, und einem Sattelauflieger (auch Sattelaufleger, Sattelanhänger, Brücke, Auflieger oder Trailer genannt), das im offiziellen Sprachgebrauch Sattelkraftfahrzeug genannt wird. Die Bezeichnung Sattelzug ist für solche Kraftfahrzeuge in Deutschland nur umgangssprachlich, in Österreich ist es aber die gesetzliche Bezeichnung für die Kombination aus Sattelzugmaschine und Sattelauflieger.[1] Bei einem Sattelkraftfahrzeug handelt es sich also um die Kombination einer kurzen Lkw-Zugmaschine mit Fahrerhaus, Lenk- und Antriebsachse(n), Motor und Getriebe, auf deren kurzen Rahmen eine Sattelkupplung (auch Sattelplatte genannt) zur Befestigung des Sattelaufliegers aufgeschraubt ist.
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Die Sattelzugmaschine ist ein von normalen Lkw abgeleitetes Fahrzeug, das anstelle einer Ladefläche eine Sattelkupplung aufweist. Diese Sattelkupplung besteht aus einer Platte mit eingebautem Schließmechanismus, auf welcher der Sattelauflieger aufliegt und in die der Königszapfen des Sattelanhängers gekuppelt wird. Damit ist der Sattelauflieger mit der Sattelzugmaschine beweglich aber sicher verbunden. Eine Sattelzugmaschine hat im Regelfall ein kürzeres Fahrgestell als ein vergleichbarer Lkw. Sattelzugmaschinen haben keine Ladefläche und stellen somit eine Sonderform des Lastkraftwagens dar, die gemäß Straßenverkehrsordnung und EU-Recht als Zugmaschine gilt. Alle namhaften Lkw-Hersteller haben Sattelzugmaschinen im Angebot.
Zum Zweck der Güterbeförderung sind stets Sattelzugmaschine und Sattelauflieger nötig. Der Sattelauflieger, ähnlich dem Anhänger, wird von der Sattelzugmaschine mit der notwendigen Druckluft für die Bremsanlage und dem elektrischen Strom für die Fahrzeugbeleuchtung, das ABS usw. versorgt.
Zum Fahren mit Sattelkraftfahrzeugen (solo) ist ein Führerschein mit der Klasse B (bei Zugfahrzeugen bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht), C1 (bei Zugfahrzeugen bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht) oder C (bei Zugfahrzeugen mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht) notwendig. Zum Fahren mit einem Sattelauflieger über 750 kg ist dem Zugfahrzeug entsprechend der jeweilige Anhängerführerschein Klasse BE/C1E/CE zusätzlich nötig.
Der Sattelauflieger ist eine Art langer „Anhänger“, der keine Vorderachse, jedoch ein bis vier Hinterachsen hat, sowie vorn meist zusätzliche herabkurbelbare Stützen zum Auf- und Absatteln. Die Hinterachse der Sattelzugmaschine ersetzt quasi die Vorderachse des Sattelaufliegers. Während die Sattelzugmaschine sehr kurz gebaut ist, kann der Sattelauflieger dementsprechend länger sein. Bei einem Spezial-Sattelauflieger, der ein größeres Gewicht transportieren muss, können auch mehr Achsen vorhanden sein. Einzelne Achsen können beim dreiachsigen Sattelauflieger als Liftachsen ausgebildet sein, die bei Leerfahrten angehoben werden können, um das Verschränken der Räder und die Abnutzung der Reifen („Radieren“) bei Kurvenfahrt zu minimieren sowie den Rollwiderstand und damit den Kraftstoffverbrauch (z. B. bei Leerfahrten oder leichter Ladung) zu verringern. Die Druckluftbremsleitungen werden ähnlich einem Lkw-Anhänger beim Zugfahrzeug über zwei Schlauchleitungen angeschlossen, eine dritte Leitung verbindet die Lichtanlage des Aufliegers mit der Sattelzugmaschine (SZM). Die Last des Sattelaufliegers liegt nur zum Teil auf dem hinteren Teil der drei Achsen, einen erheblichen Teil trägt die Sattelzugmaschine über die Sattelkupplung. Dies wirkt sich vorteilhaft auf die Traktion der Zugmaschine aus.
Beim Absatteln wird der Sattelauflieger auf zwei Sattelstützen gestellt, die heruntergekurbelt werden. Man kann diese Stützen mit einer Kurbel über eine Zahnstange in der Höhe verstellen. Eine kraftsparende Möglichkeit besteht darin, nach dem Herabkurbeln der Stützen das Sattelzugfahrzeug mit einer Luftfederung abzusenken und danach unter dem Sattelauflieger wegzufahren. Die Ausgestaltung der Ladefläche ist abhängig vom angestrebten Einsatz, es gibt unzählige Varianten, vom Sattelauflieger mit Kippeinrichtung über Gardinenplanenauflieger bis zum Containerchassis.
Da man mit Sattelzügen nicht so wendig ist wie mit einem normalen Lkw, werden diese hauptsächlich im Güterfernverkehr eingesetzt, insbesondere durch ihr mögliches Gesamtgewicht von bis zu 44 t im kombinierten Verkehr mit ISO-Container. Im normalen Verkehr sind lediglich 40 t Gesamtgewicht zugelassen. Im europäischen Fernverkehr werden üblicherweise zweiachsige Zugmaschinen mit dreiachsigen Aufliegern eingesetzt (davon ist eine häufig eine Liftachse). Aber auch als Baustellenfahrzeug mit Kippmulde trifft man Sattelkraftfahrzeuge immer öfter an.
Für großvolumige Gütertransporte mit geringerer Nutzlast werden spezielle Sattelauflieger gebaut. Diese sogenannten Mega-Liner oder Jumbo-Trailer haben Räder mit geringerem Durchmesser. Dies vergrößert bei einer konstanten Gesamthöhe die innere Ladehöhe. Alternativ kann auch eine zweite Ladeebene eingezogen werden (Doppeldecker mit 25 % Mehrkapazität für Paletten). Die kleineren Räder sind allerdings ein Nachteil im Fahrverhalten und die Reifen werden schneller abgefahren. In diesem Fall haben sowohl das Zugfahrzeug als auch der Sattelauflieger kleinere Räder. Es gibt aber auch eine Zwischenlösung, bei der das Zugfahrzeug eine normalgroße Bereifung hat und der Auflieger eine Stufe in der Ladefläche aufweist. Auf Grund seiner Form wird dieser dann umgangssprachlich als Schwanenhalsauflieger (engl.: Gooseneck Chassis) bezeichnet. Manche Auflieger weisen zusätzlich auch eine integrierte Hebebühne auf, damit der Auflieger auch von hinten normal beladen werden kann.
In sechs Bundesländern werden derzeit versuchsweise so genannte EuroCombis (oft fälschlicherweise als GigaLiner bezeichnet, was eigentlich der Name eines Aufbau-Produzenten ist) eingesetzt. Hierbei handelt es sich um zwei verschiedene Typen:
Diese übergroßen bzw. -langen EuroCombis konnten in Deutschland bis Ende 2007 nur mit einer Ausnahmegenehmigung betrieben werden. Die Gesamtlänge darf maximal 25,25 m anstatt der üblichen 16,50 m beim Sattelzug bzw. 18,75 m beim Lastzug betragen. Die Ausnahmegenehmigung erstreckte sich nicht auf das zulässige Gesamtgewicht, das bei 40 t bleibt, aber unter Umständen auf bis zu 60 t erweitert werden soll. Derzeit wird ein Gutachten der Bundesanstalt für Straßenwesen abgewartet und die Politik muss sich dann für pro oder kontra entscheiden.
In Schweden darf das Gesamtgewicht im Gegensatz zu Deutschland bis zu 60 t betragen.
In den USA hat das Verkehrsministerium (DOT) zu unterstützende Maße der Sattelzüge (semi-trailer trucks) für den bundesweiten Verkehr auf dem Interstate Autobahnnetz festgelegt. Hierbei gelten 102 Zoll Breite (2,59 m), 13 Fuß 6 Zoll Höhe (4,115 m) und maximal 80,000 Pfund Gesamtgewicht (34,9 t).[2] Diese Maße werden von einigen Bundesstaaten erweitert, insbesondere sind vielerorts Road Trains mit mehreren Anhängern statthaft - ein "Turnpike Double" verbindet dabei zwei 48-Fuß-Anhänger (14,6 m) zu einem Zug mit einem erlaubten Gesamtgewicht von 147.000 Pfund (66,7 t), der "Rocky Mountain Double" verbindet einen 40-Fuß-Auflieger (12,2 m) mit einem 28-Fuß-6-Zoll-Anhänger (8,7 m) (dem "Pup") zu einem Gespann mit bis zu 129.000 Pfund (58,5 t) Gesamtgewicht.
In Kanada liegen die Grenzwerte höher als in den USA, abhängig von der Konfiguration sind maximal 137.500 Pfund (62,3 t) Gesamtgewicht, maximal 53-Fuß-Auflieger (16,2 m) und eine Gesamtlänge (des Road Trains) bis zu 75 Fuß 6 Zoll (23,0 m) erlaubt.
In Mexiko sind für einige Konfigurationen bis zu 136.000 Pfund (61,7 t) Gesamtgewicht, bis zu 68,2 Fuß (20,8 m) Gesamtlänge für Sattelzüge mit einem Auflieger und bis zu 102,7 Fuß (31,3 m) Gesamtlänge für Sattelzüge mit zwei Anhängern erlaubt. Die hohen Gesamtgewichte über 60 t haben enge Vorschriften zu Achslasten, der Anzahl und Mindestabstände der Achsen hervorgebracht, um die Belastung von Brücken zu begrenzen (sogenannte "bridge formula" / Brückenformeln der Achsenkonfiguration).