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Als Satzglieder (auch Satzkonstituenten) bezeichnet man in der Grammatik die Bestandteile (Konstituenten) des Satzes, die nur als ganze verschoben werden können (Überprüfung durch Umstell- bzw. Verschiebeprobe).
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Durch Änderung der Wortreihenfolge in einem Satz ist zu erkennen, welche Wortfolgen darin nicht zu ändern sind, ohne dass der Sinngehalt des Originalsatzes verlorengeht. Die so erkannten Wortfolgen sind die Satzglieder. Beispiel:
Die möglichen Satzglieder der deutschen Syntax heißen:
Weiterführend bilden die Satzglieder eine Ebene zwischen Wort und Satz und werden in der traditionellen Grammatik als die den Satz bildenden Elemente verstanden:
Konstituente (auch Satzteil) ist der Oberbegriff zu Satzglied (auch Satzkonstituente) und Wortkonstituente. Wortkonstituenten sind die kleinsten bedeutungstragenden Bestandteile von Wörtern, Satzglieder sind hingegen eine Einheit des Satzes, die allein die Position vor dem finiten Verb besetzen kann.[1] Eine Konstituente ist im Allgemeinen ein (sprachliches) Element als Teil einer größeren Einheit und Satzteil ist laut Duden ein Synonym für Konstituente.[2] Die Begriffe Satzglied und Wortkonstituente sind also wesentlich spezifischer als der Oberbegriff Konstituente.
Die Konstituentenanalyse (weiteres unter: Interpretative Semantik und Konstituentenanalyse) ist Grundlage des Ableitungssystems der generativen Transformationsgrammatik Noam Chomskys: Die unmittelbaren Konstituenten des Satzes sind Nominalphrase (= Subjekt) und Verbalphrase (= Prädikat + Objekt(e)). Die späteren Modelle Chomskys orientieren sich dagegen an der Dependenzgrammatik, welche die Funktion des Verbs (Prädikat) ins Zentrum rückt. Das Verb fordert, je nach Kontext, bei Ein- (schwimmen), Zwei- (gratulieren) und Drei-Wertigkeit (geben) bestimmte Ergänzungen: die abhängigen Ergänzungen (Aktant) sind Subjekt und Objekt(e). Dazu kommen die sogenannten freien Angaben (Adverbialien).