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Als Schauprozesse werden im Allgemeinen öffentliche Gerichtsverfahren bezeichnet, bei denen die Verurteilung des Beklagten bereits im Vorhinein feststeht. Das Ziel ist, die Gründe der Bestrafung in die Öffentlichkeit zu bringen. Schauprozesse werden als Mittel zur Verfolgung politischer Gegner oder anderer unerwünschter Personen eingesetzt. Ein verwandtes Phänomen ist der Geheimprozess.
Schauprozesse werden besonders häufig in diktatorischen Systemen verwendet, um missliebige Personen auszuschalten. Sie finden dann oft unter Missachtung aller rechtsstaatlichen Prinzipien statt und dienen zur Eliminierung, Entwürdigung und Zurschaustellung der Beklagten in der Öffentlichkeit. Daher werden sie oft als große Medienspektakel inszeniert und dienen der Abschreckung und Disziplinierung Andersdenkender.
Im Wesen dieser Prozesse liegt die Aufbauschung vermeintlicher oder unwesentlicher Vergehen zu staats- oder gesellschaftszersetzenden Verbrechen. So wird z. B. Kritik an der gegenwärtigen Regierung zu Hochverrat, Spionage oder ähnlichem hochstilisiert. Die andere Variante ist die Erfindung von irgendwelchen Delikten, die die Angeklagten begangen haben sollen.
Die Angeklagten haben praktisch keine Möglichkeit der Verteidigung und die Geständnisse werden meist im Prozessvorfeld erpresst oder unter Folter abgegeben. Die Urteile stehen in den meisten Fällen schon vorher fest. Die Anklage wird in polemischer Form vorgetragen und das Urteil ist unverhältnismäßig hart.
Die bekanntesten historischen Schauprozesse sind:
Die Stalinschen Schauprozesse wurden literarisch von Arthur Koestler in seinem Roman „Sonnenfinsternis“ verarbeitet.
Anders zu bewerten sind Kriegsverbrecherprozesse, sie werden regelmäßig als Siegerjustiz kritisiert. Im Gefolge der demonstrativen juristischen Aufarbeitung wird besonders von Anhängern des besiegten Regimes jede Unregelmäßigkeit im Verfahren als Indiz einer Farce im Sinne eines Schauprozesses gewertet. Dies trifft auch auf Vorgänge zu wie im „Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher“ oder vor dem Internationalen Strafgericht für das ehemalige Jugoslawien (ICTY).