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Die Schiffmühle oder Schiffsmühle ist eine heute seltene Bauform der Wassermühle. Im Deutschen werden die Wortformen Schiffs- und Schiffmühle (mit und ohne Fugen-S) nebeneinander verwendet.
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Bezeugt sind Schiffmühlen bereits für das Jahr 540 n. Chr., als die Ostgoten unter Witichis bei der Belagerung Roms die vierzehn Aquädukte zur Versorgung der Stadt zerstörten. Damit wurde auch die Trajanischen Wasserleitung zum Versiegen gebracht, die die Wassermühlen am Ianiculum in Trastevere antrieb. Um die lebenswichtige Versorgung der Stadt mit Mehl zu gewährleisten, ließ Belisar auf Barken schwimmende Mühlen im Tiber verankern, deren Räder vom Tiber angetrieben wurden.[1]
Die Mühlen- und Mahltechnik sowie der Antrieb (Wasserrad) sind bei diesem Mühlentyp auf einer schwimmenden Plattform errichtet. Zwischen Hausboot (zum Ufer hin gelegenes Hauptschiff) und Wellboot (Weitschiff) befindet sich das unterschlächtige Wasserrad, das durch Fließwasser angetrieben wird. Auf dem Hausboot stehen ein Holzhaus mit Bett, Tisch und Sessel für den Schiffsmüller und seine Gehilfen sowie das Mühlwerk. Es gibt Hinweise auf Schiffmühlen, die beidseitig ein schmaleres Wasserrad hatten, ähnlich wie es von alten Raddampfern bekannt ist. Die schwimmende Plattform wird an der strömungsintensivsten Stelle im Fluss verankert, an Brückenpfeilern wegen des guten Zugangs zur Mühle oder auch am Ufer vertäut.
Dadurch kann die Schiffmühle bei wechselnden Wasserständen aufschwimmen, es steht der Mühle stets die gleiche Wasserenergie zur Verfügung. Der Wirkungsgrad einer Schiffmühle entspricht im günstigsten Fall dem einer unterschlächtigen Wassermühle. Schiffmühlen hatten jedoch den Vorteil, dass ihre Energie im Gegensatz zu Wasser- und Windmühlen immer zur Verfügung stand, so dass sie als Grundlastmaschine (d. h. nicht besonders stark, aber dafür 24h laufend) zur Verfügung stand.
Schiffmühlen konnte man bei Bedarf (Schiffsverkehr, Flößerei, Eisgang, niedrige Wasserstände) an das sichere Ufer ziehen. Flussauf nahm man Pferde zu Hilfe, um die schwimmende Mühle an einen anderen Platz zu ziehen. Die Schiffmühlen waren, wie auch die Wasser- und Windmühlen, im Besitz der Landesherren oder Klöster. Damit war auch die rechtliche Situation geregelt (Mühlenrecht). Historische Schiffmühlen haben sich in Mitteleuropa nicht erhalten, da die aufkommende Flussschifffahrt sie zu einem Hindernis machte. Auch waren die hölzernen Schiffmühlen durch den ständigen Wasserkontakt meist nach etwa 50 Jahren baufällig.
Im Sommer 2010 wurde in Magdeburg in Sichtweite zur historischen Schiffmühle der Prototyp einer stromerzeugenden Schiffmühle getestet. Er hatte eine Länge von 16 m, eine Breite von 6 m und eine Nennleistung von 4,5 kW[2]. Das Wasserrad hatte ein Eintauchtiefe von 1,2 m.
An nahezu allen Flüssen in Europa wurden Schiffmühlen betrieben.
Es gibt jedoch einige Nachbauten von Schiffmühlen:
Weiter gibt es Schiffmühlen als Denkmal:
Eine Rekonstruktion ist am Rhein in Arbeit: