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Schirmvogtei

Schirmvogtei oder Kastvogtei ist ein Rechtsbegriff alemannischen Ursprungs und wurde vom Hoch- bis Spätmittelalter verwendet. Mit Hinweis auf das ihnen zustehende Amt des Kast(en)vogts konnten Feudalherren die Schutzaufsicht über ein Kloster oder ein geistliches Stift erlangen und Einfluss auf die klösterliche Wirtschaftsführung (Kasten = Speicher), dessen Gerichtsbarkeit und die rechtliche Vertretung nach Außen und vor Gericht ausüben. Als Gegenleistung fielen dem Schirmvogt Teile der diesbezüglichen Einkünfte (Zehnten) zu.

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