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Eine Schlussregel (oder Inferenzregel) bezeichnet eine Transformationsregel (Umformungsregel) in einem Kalkül der formalen Logik, d. h. eine syntaktische Regel, nach der es erlaubt ist, von bestehenden Ausdrücken einer formalen Sprache zu neuen Ausdrücken überzugehen. Dieser regelgeleitete Übergang stellt eine Schlussfolgerung dar.
Eine gültige Schlussregel soll nur den Übergang zu solchen Ausdrücken erlauben, deren Aussagen auch semantisch aus der Aussage der bestehenden Ausdrücke folgt (siehe logische Ableitung).
Die genaue Beschaffenheit der Schlussregeln hängt davon ab, für welches logische System der Kalkül aufgestellt wird. Für die traditionelle und die klassische Logik, die dem Prinzip der Zweiwertigkeit genügen, müssen Schlussfolgerungen wahrheitserhaltend sein („aus Wahrem folgt nur Wahres“). Aufgrund diese Eigenschaft verstehen sich moderne Aussagenkalküle und prädikatenlogische Systeme als Beweiskalküle, obwohl Schlussregeln per se noch keine Beweisregeln sind. Schlussregeln unterscheiden sich innerhalb der klassischen Logik von Axiomen oder Axiomenschemata, insofern sie keine konkreten semantischen Voraussetzungen an das Diskursuniversum stellen.
Moderne Logikkalküle verwenden insbesondere den Modus ponens, sowie Einführungs- und Eleminationsregeln für bestimmte logische Junktoren.
Die folgenden fünf Regeln stammen aus der traditionellen Aussagenlogik, deren Tradition spätestens in der Stoa (megarische Aussagenlogik) beginnt.
1) Modus ponendo ponens (lat. das zu Setzende setzend, auch Schnittregel) gilt als Grundform des direkten Beweises:
Wird p behauptet, kann auch q behauptet werden. Nun wird p behauptet, also: q. (syntaktisch)
2) Modus tollendo tollens (lat. das Aufzuhebende Aufhebend): der indirekte Beweis
3) Kettenschluss (gelegentlich – eigentlich falsch, weil nach einer anderen Bedeutung des Wortes „Kettenschluss“ – Modus Barbara genannt)
4) Modus tollendo ponens (gelegentlich falsch Disjunktiver Syllogismus genannt)
5) Indirekter Beweis durch reductio ad absurdum
Andere bekannte Schlussregeln sind u. a.
Kalküle des natürlichen Schließens umfassen üblicherweise eine größere Zahl von Schlussregeln; für weitere Beispiele üblicher Schlussregeln siehe daher den Artikel Systeme natürlichen Schließens.
Logische Aussagen lassen sich auch durch Resolutionsregeln umformulieren. Auf diese Weise lassen sich bestimmte Typen von Schlussfolgerungen als Widerspruchsbeweise automatisieren.
Keine gültige Schlussregel ist die Abduktion. Sie wird dennoch in der Künstlichen Intelligenz und Wissensrepräsentation eingesetzt, um „gesunden Menschenverstand“ zu simulieren.
Ein regelgerechter Schluss, der nur eine seiner Prämissen als Folgerung hat, ist ein Zirkelschluss und stellt zwar eine Schlussfolgerung, aber keinen Beweis oder kein Argument für die Folgerung dar (siehe auch petitio principii).