Suche im Lexikon
Lexikon auf Ihrer Homepage Lexikon als Lesezeichen hinzufügen

Schutzmacht

Der Begriff der Schutzmacht wird in verschiedenen Zusammenhängen gebraucht.

Im diplomatischen Sinne vertritt eine Schutzmacht durch ihre diplomatischen Vertretungen Angehörige eines anderen Staates (oder auch diesen selbst) im Gastland, insbesondere während kriegerischer Konflikte zwischen diesen.

So vertritt die Schweiz die Interessen der USA im Iran seit 1981.

Als Schutzmacht bezeichnet man ebenfalls eine Garantiemacht für völkerrechtliche Verträge. So ist zum Beispiel Österreich Garantiemacht für das Gruber-De-Gasperi-Abkommen über Südtirol; Großbritannien, Griechenland und die Türkei garantierten das Zürcher und Londoner Abkommen über Zypern.

Der Begriff „Schutzmacht“ wird auch im Zusammenhang mit dem Kolonialismus/Imperialismus verwendet. So bezeichnete das Deutsche Kaiserreich seine Kolonien als „Schutzgebiete“ und verstand sich daher eher als Schutzmacht denn als Kolonialmacht. Der Völkerbund und später die UNO übertrug einigen Ländern wie den USA, Italien, Frankreich, Belgien, Großbritannien, Südafrika, Australien sowie Neuseeland Mandate über ehemals deutsche und osmanische Gebiete und Besitzungen. Diese Staaten übten dann die Schutzmachtfunktion aus. In der Praxis allerdings wurden die meisten übertragenen Gebiete wie Kolonien verwaltet und in das bestehende Kolonialreich oder Staatsgebiet eingegliedert.

Frankreich trat vor dem Deutsch-Französischen Krieg als Schutzmacht des Papstes auf; die sich zu dieser Zeit zu einer Nation zusammenschließenden Italiener beanspruchten aber den Kirchenstaat in Rom.

Seit dem Ersten Weltkrieg wird auch Russland als Schutzmacht Serbiens gesehen, was sich vor allem auch auf die slawische Volkszugehörigkeit (Panslawismus) zurückführen lässt. Zum Beispiel plädierte Russland dagegen, die Menschenrechtsverletzungen von Serben gegen andere Volksgruppen im Kosovokrieg 1998/99 durch ein UN-Mandat bzw. eine UN-Intervention zu stoppen.

Die USA gelten als Schutzmacht Israels.

China gilt als Schutzmacht von Nordkorea.

Weblinks

Impressum AGB Datenschutz KundenserviceMediadatenfreenet AGJobsSitemap
gekennzeichnet mit
JUSPROG e.V. - Jugendschutz
freenet ist Mitglied im JUSPROG e.V.