Suche im Lexikon
Lexikon auf Ihrer Homepage Lexikon als Lesezeichen hinzufügen

Schutzstreifen

Dieser Artikel behandelt den Schutzstreifen als von Bebauung freizuhaltendes Gelände. Für die Radverkehrsanlage siehe Radverkehrsanlage#Schutzstreifen
Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (bspw. Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Hilf bitte der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung.

Als Schutzstreifen bezeichnet man ein Gebiet entlang von Trassen von Straßen, Eisenbahnstrecken, Hochspannungsleitungen und Pipelines, in dem eine Bebauung, landwirtschaftliche Nutzung und Verkehrswege nicht erlaubt oder nur eingeschränkt möglich sind. Innerhalb des Schutzstreifens dürfen sich Bauwerke befinden, die dem eigentlichen Betrieb der Trasse dienen oder ihn nicht behindern, so zum Beispiel Lärmschutzwände entlang von Autobahnen und Schnellfahrstrecken, Steuerleitungen und Verdichterstationen entlang von Gaspipelines und Pumpstationen entlang von Erdölpipelines, Steuer- und Nachrichtenkabel entlang von Eisenbahnen, Bauten und Bäume unter Hochspannungsfreileitungen, wenn ein Spannungsüberschlag ausgeschlossen werden kann.

Betreiber von Pipelines überfliegen in Deutschland ihre Trasse täglich. Nicht angemeldete Tiefbauarbeiten im Schutzstreifen werden durch diese Kontrolle sofort unterbunden. Beim Bau parallel zur Pipeline verlaufender Trassen anderer Netzbetreiber sind je nach Betreiber, Größe und Risiko der Pipeline unterschiedlich breite Abstände einzuhalten. Bei Querungen von Pipelines prüft der Betreiber der Pipeline die Wiederherstellung des Kathodenschutzes. Bei Querungen von Eisenbahnen lässt der Schienenverkehrsbetreiber durch den querenden Netzbetreiber vor, während und in bestimmten Abständen nach den Tiefbauarbeiten die genaue Gleislage vermessen.

Geschichte

Bereits von römischen Wasserleitungen im Rheinland und ähnlichen Einrichtungen nach Nîmes und Lyon in Frankreich ist folgende Verbotstafel bekannt:

„Auf Geheiß des Kaiser Caesar Trajanus Hadrianus Augustus ist niemandem das Pflügen, Säen oder Pflanzen gestattet innerhalb des Raumes, der zum Schutz der Wasserleitung bestimmt ist.“

Impressum AGB Datenschutz KundenserviceMediadatenfreenet AGJobsSitemap
gekennzeichnet mit
JUSPROG e.V. - Jugendschutz
freenet ist Mitglied im JUSPROG e.V.