|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
Die Schweiz wurde während des Zweiten Weltkrieges nicht durch eine Invasion in Mitleidenschaft gezogen. Wirtschaft, Gesellschaft und Zeitgeschehen waren jedoch stark vom Krieg betroffen, insbesondere dadurch, dass die Schweiz zeitweise vollständig von den Achsenmächten umschlossen war. Die Regierung (und Armeeführung) versuchte die Neutralität und Souveränität zu wahren, ohne eine der Kriegsparteien zu brüskieren. Nach Kriegsende beschuldigten die Siegermächte die Schweiz der Kooperation mit den Nationalsozialisten, denn u. a. wurden ca. 75 % der seitens Deutschland für Einkäufe im neutralen Ausland erforderlichen Devisen durch Goldtransaktionen (Beutegold, Raubgold) der Reichsbank über das Schweizer Bankensystem abgewickelt.
Die Zeit des Zweiten Weltkrieges wird von der Aktivdienstgeneration als Grenzbesetzung 1939–45 bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
|
Nach der Gründung der Heimatwehr 1925 in Zürich bildete sich zu Beginn der 1930er-Jahre die Frontenbewegung mit der Nationalen Front an der Spitze, die unmittelbar nach der Machtübernahme Hitlers 1933 im Frontenfrühling an Einfluss gewann und im Herbst dieses Jahres bei Kantonsratswahlen in Zürich und Schaffhausen bedeutende Stimmengewinne erzielte. Die faschistisch-nationalsozialistische Bedrohung führte die Sozialdemokratische Partei (SPS) dazu, ihre Oppositionsrolle aufzugeben und die Landesverteidigung und die Demokratie in einem neuen Parteiprogramm anzuerkennen. Die bedingungslose Anerkennung der Legitimität der Landesverteidigung folgte im Januar 1937 durch den Beitritt der SPS zur Richtlinienbewegung[1].
Nach dem Anschluss Österreichs an Deutschland kehrte die Schweiz von der differenzierten zurück zur integralen Neutralität, d. h. dass sie von nun an nicht nur an militärischen, sondern auch an wirtschaftlichen Sanktionen des Völkerbundes nicht mehr teilnahm. Unter dem Eindruck der deutschen Expansion bekräftigten Schweizer Politiker, Gelehrte und Militärs den geistigen und militärischen Widerstands- und Selbstbehauptungswillen der Schweiz. Bundesrat Hermann Obrecht verkündete «Wer unsere Unabhängigkeit […] angreifen sollte, dem wartet der Krieg! Wir Schweizer werden nicht zuerst ins Ausland wallfahrten gehen.» Die «Geistige Landesverteidigung» wurde zu einem prägenden Element für das Schweizer Kultur- und Geistesleben bis weit in die Nachkriegszeit.
Nach der Einführung der Nürnberger Rassengesetze in Deutschland verstärkte sich die Auswanderung und Flucht deutscher Juden in die Schweiz. Da die Schweiz nur politischen Flüchtlingen Asyl gewährte und nicht Verfolgten «aus Rassengründen», verlangte Heinrich Rothmund, Chef der Fremdenpolizei, 1938 von Deutschland Massnahmen, die es den Schweizer Grenzbeamten ermöglichen sollten, jüdische Flüchtlinge mit deutschem Pass zu identifizieren. Darauf begann Deutschland, jüdische Pässe mit einem J-Stempel zu kennzeichnen, weil die Schweiz sonst die Visumspflicht für alle deutschen Staatsbürger eingeführt hätte. An der Konferenz von Evian 1938 war auch die Schweiz nicht für die dauerhafte Aufnahme eines bestimmten Kontingents von Flüchtlingen bereit und bestand darauf, einzig ein Transitland zu bleiben, weshalb nur Emigranten in die Schweiz einreisen durften, die glaubhaft machen konnten, baldmöglichst weiterreisen zu können.[2]
Vor allem in der Deutschschweiz gab es Minderheiten, welche die Ideen der Nationalsozialisten unterstützten. Sie waren unter dem Namen Frontisten organisiert und stellten zeitweise Stadtparlamentarier in Zürich und Kantonsparlamentarier etwa in Schaffhausen. Ihr Wappen war ein Schweizerkreuz mit bis an den Rand gehenden weissen Balken. Ohne sich ausdrücklich als Nazis oder Frontisten auszugeben, waren aber auch gewisse Exponenten der gesellschaftlichen Elite vom neuen deutschen Gedankengut beeinflusst. Eine permanente Herausforderung stellte zudem die „Fünfte Kolonne“, die Gruppe der Nazi-Deutschen in der Schweiz, dar, deren Exponent bis zu einem nur ihm geltenden tödlichen Attentat in Davos, ausgeführt durch David Frankfurter, Wilhelm Gustloff, der Leiter der Auslandsorganisation der NSDAP war.
Die Schweiz berief sich während des Zweiten Weltkrieges auf ihre bewaffnete Neutralität und ordnete die allgemeine Mobilmachung am 2. September 1939 an. Am 29. August wurden vorgängig schon die Grenztruppen aufgeboten.
Im Norden, Osten sowie im Süden von den Achsenmächten umgeben, versuchte man mit Rationierung und systematischer Nutzung von u. a. Grünflächen, wie Fussballplätzen (Plan Wahlen), der Lebensmittelknappheit zu begegnen.
Bei Kriegsausbruch hoffte man noch auf ein baldiges Kriegsende. Im Mai 1940 überstürzten sich die Ereignisse, die Situation wurde bedrohlicher und die Bevölkerung ängstigte sich mit andauerndem Verlauf des Krieges mehr und mehr. Insbesondere aus folgenden Gründen:
Die demokratische Struktur des Landes blieb im Grundsatz während des ganzen Krieges erhalten. Bereits 1935 waren rechtsradikale Bestrebungen in Form der Fronten-Initiative, die das politische System teils deutschen Gegebenheiten anpassen wollten, in der Volksabstimmung deutlich gescheitert. Während des Krieges dann schränkte das sogenannte Vollmachten-Regime des Bundesrates die Rechte sowohl des Volkes wie des Parlamentes teilweise ein. Freie Wahlen blieben jedoch erhalten, und es gelangten sogar drei Volksinitiativen aus der Bevölkerung vor die Abstimmung durch das Volk - auch die traditionelle direkte Demokratie verschwand nicht völlig aus dem politischen Erscheinungsbild.
Die Schweiz schaffte im Gegensatz zu allen anderen Staaten mitten im Krieg die zivile Todesstrafe ab; sie wurde letztmals am 18. Oktober 1940 an Hans Vollenweider vollstreckt.
Allerdings häuften sich die Fälle von Landesverrat. Insgesamt verzeichnete man 468 entdeckte Fälle während der Kriegsjahre. Es kam zu 33 Todesurteilen durch die Militärjustiz, wovon elf Verurteilte Ausländer waren. Fünfzehn Todesurteile wurden in Abwesenheit der Angeklagten verhängt. Bei den siebzehn Hingerichteten handelte es sich ausser bei einem Liechtensteiner ausschliesslich um Deutschschweizer. Unter den Exekutierten waren ein Major, zwei Subalternoffiziere, sowie drei Fouriere. Die Hinrichtungen wegen Landesverrats wurden Jahrzehnte später im Film Die Erschiessung des Landesverräters Ernst S. thematisiert.
Hochverrat reichte als Tatbestand nicht aus, um die Todesstrafe zu verhängen. So kamen viele, die mit den Nationalsozialisten paktierten, mit teilweise milden Strafen davon. Schweizer, die in der Waffen-SS kämpften, wurden nur wegen „fremder Dienste“ angeklagt.
Der Westschweizer Theologiestudent Maurice Bavaud hatte versucht, Hitler zu töten und wurde dafür durch das NS-Regime hingerichtet. Die punktuelle Pressezensur in der Schweiz sorgte allerdings dafür, dass in den Medien darüber sehr diskret berichtet wurde. Noch heute gibt es in Bavauds Heimatstadt Neuenburg kein Monument und keine Gedenktafel für Bavaud.
General und Oberbefehlshaber der Schweizer Armee wurde am 30. August 1939 durch Parlamentsbeschluss Henri Guisan (1874–1960), zuvor Kommandant eines Armeekorps.
Nach der Mobilmachung am 2. September 1939 rückten etwa 450.000 Soldaten zum Aktivdienst ein. Ausserdem wurden ca. 10.000 Frauen zum sogenannten militärischen Frauenhilfsdienst (FHD) eingezogen.
Bei der ersten Mobilmachung verfügte der Armeestab nicht über Operationspläne. Der General musste zunächst die bestehenden Befestigungsanlagen berücksichtigen, die weder über einheitliche Grundausstattung noch ein einheitliches System verfügten. Die Festungen von Sargans, Gotthard und die Festung Scex bei St. Maurice bildeten das Erbe früherer, aber noch immer gültiger Anschauungen der Verteidigung.
Vielerorts fehlte es an Waffen, Munition und Ausrüstung. Besonders prekär war die Lage bei den Fliegertruppen. Die 21 Staffeln bestanden zu einem grossen Teil aus veralteten Maschinen und fünf Staffeln verfügten nicht einmal über eigene Flugzeuge. Vor dem Krieg kaufte aber die Armee in letzter Minute in Deutschland noch 80 hochmoderne Messerschmitt-Jäger. In eigenen Fabriken wurden zudem Jagdbomber und Aufklärer sowie französische Morane-Saulnier-Jäger in Lizenzproduktion hergestellt.
Im Heer fehlten sowohl Panzerabwehrmittel als auch weitgehend eigene Kampfpanzer. Die rückständige Motorisierung der Armee 1939 erschwerte Verschiebungen. Eine so statische Armee hätte im Mittelland einem hochgerüsteten Gegner wie Deutschland nicht viel entgegenzusetzen gehabt. Das erkannte auch die Armeeführung angesichts der Blitzkriege in Polen, den Niederlanden, Belgien und Frankreich.
Die Wehrmachtsführung überlegte sich, ob die französische Grenzsicherung (Maginot-Linie) eventuell südlich über die Schweiz zu umgehen sei. Zwischen der Schweiz und Frankreich bestanden bereits vor Kriegsausbruch geheime Abmachungen, nach welchen mindestens eine französische Division bei einem deutschen Einmarsch in die Schweiz die Lücke zwischen dem befestigten Gempenplateau und der Maginot-Linie geschlossen hätte. Zeugen dieses Plans sind die in diesem Raum vorbereiteten Geschützstellungen, welche auch für französische Geschütze geeignet waren.[4] Angriffspläne wie der Plan Operation Tannenbaum entstanden aber erst während und nach dem Einmarsch in Frankreich im Juni 1940. Die Absicht in diesen Operationsplänen war es, das Schweizer Mittelland als Durchgangsachse nach Südfrankreich zu benutzen. Italienische Pläne sahen einen Einmarsch über die Pässe Splügen und Simplon vor. Das deutsche Oberkommando attestierte der Schweizer Armee zwar Kampfwillen, sie sei dem deutschen Heer aber „voll unterlegen“.
| Einheit | Kommandant | Einsatzraum |
|---|---|---|
| 1. Armeekorps | Oberstkorpskommandant Lardelli | Westen und Südwesten |
| 1. Division | Oberstdivisionär Combe | Waadt |
| 2. Division | Oberstdivisionär Borel | Bieler und Neuenburger Jura |
| 3. Division | Oberstdivisionär von Graffenried | Bern / Murten |
| 8. Division | Oberstdivisionär Gübel | Wiggertal |
| 9. Division | Oberstdivisionär Tissot | Gotthard |
| 1. Leichte Brigade | Oberst Charrière | Morges Jura |
| 2. Leichte Brigade | Oberst Koller | Freibergen |
| 10. Gebirgsbrigade | Oberstbrigadier Schwarz | unterer Lauf der Rhone und Dranses |
| 11. Gebirgsbrigade | Oberstbrigadier Bühler | Simplon (oberes Rhonetal) |
| 2. Armeekorps | Oberstkorpskommandant Prisi | Norden |
| 4. Division | Oberstdivisionär Scherz | Solothurner Jura |
| 5. Division | Oberstdivisionär Prisi | Aargau / Fricktal |
| 3. Armeekorps | Oberstkorpskommandant Miescher | Osten und Nordosten |
| 6. Division | Oberstdivisionär Constam | Zürich / Winterthur |
| 7. Division | Oberstdivisionär Flückiger | Toggenburg |
| 3. Leichte Brigade | Oberst Wirth | Frauenfeld |
| 12. Gebirgsbrigade | Oberstbrigadier Hold | Graubünden |
| Festung Sargans | Oberstbrigadier Gubler | Sargans |
| Flieger- und Fliegerabwehrtruppen | Oberstdivisionär Hans Bandi |
Fall Nord.[5]
Änderung:
Ab dem 1. Januar wird mit der Aufstellung eines neuen 4. Armeekorps begonnen. Das 3. Armeekorps wird nun seinen Einsatz im Zentrum leisten. Dadurch ist eine Dreiteilung der Armeestellungen möglich.
Im Frühjahr 1940 werden Pläne für das Réduit National erstellt. Die Hauptunterschiede bestehen in den mehr oder weniger grossen Umrissen.
Zwei Lösungen stehen zu engeren Auswahl:
Der General und der Generalstabschef mussten entscheiden, bis zu welchem äussersten Grad der Konsequenzen in Bezug auf das Réduit sie unter Umständen gehen mussten. Sie mussten sich aber auch Rechenschaft über die Faktoren der augenblicklichen Lage geben.
Die Anordnungen bauten alsdann auf Überlegungen strategischer und taktischer Natur auf.
„GEHEIM
...
V. Ich habe folgenden Entschluss gefasst. Die Verteidigung des Landes wird nach einem neuen Grundsatz organisiert werden, demjenigen der Staffelung in der Tiefe. ...
Die Widerstandsstaffeln werden sein:...
- die Grenztruppen
- eine vorgeschobene oder Sicherungsstellung
- eine Alpen- oder Zentralraumstellung (réduit national), die im Osten, Westen und Süden durch die einbezogenen Befestigungen von Sargans, St.Maurice und des Gotthard flankiert wird.
Die diesen drei Widerstandsstaffeln zugewiesenen Aufträge sind die folgenden:...
- derjenige der Grenztruppen bleibt aufrecht;
- die vorgeschobene oder Sicherungsstellung sperrt die Einfallsachsen in das Innere des Landes;
- die Truppen der Alpen- oder Zentralraumstellung halten, mit grösstmöglichen Vorräten versehen ohne jeden Gedanken an Rückzug.
IV. Aber es ist vor allen Dingen wichtig, dass die Bevölkerung auf keinen Fall in der Richtung auf das Réduit zurückströmt, wo sie den Erfolg der Operation in Frage stellen und nicht über genügend Vorräte verfügen würden.“– Schreiben des Generals an den Bundesrat vom 12. Juli 1940
Die deutsche Propaganda verfehlte ihre Wirkung nicht. Zu dieser Zeit war in der Schweiz noch nichts von den deutschen Konzentrationslagern bekannt. Die Berichterstattung von den Blitzkriegen und die Propaganda führten dazu, dass vielen Schweizern (inklusive den Soldaten) Widerstand sinnlos erschien. General Guisan erkannte die Wichtigkeit der eigenen Information. Er liess im Gegenzug den Wehrwillen der Schweiz über alle möglichen Mittel kundtun und informierte seine Offiziere genau über seine Absichten. Die erst entstehende Idee des Réduitbezuges erschwerte nun die Information, da das Vorhaben unter grösster Geheimhaltung ausgeführt werden musste.
Der Operationsbefehl Nr. 12, der einige Tage später auf das Schreiben an den Bundesrat erstellt wurde, stellt das erste Dokument dar, das von der Idee des Réduit diktiert wurde. Jetzt musste der General handeln und wenigstens seine Offiziere bis zum Bataillonskommandanten darüber informieren. Der Plan enthielt im Wesentlichen folgende Aussage: Auf jedes Armeekorps entfällt ein Auftrag, der an der Grenze beginnt und sein Schwergewicht im Réduit hat.
Eine wichtige Aufgabe war es, den Chefs diese Lösung einzuprägen. Der General hat dazu seine Offiziere am 25. Juli 1940 auf das Rütli kommandiert, zum legendären „Rütlirapport“. Es war wichtig, dass wenigstens die Offiziere wussten, warum sie auf einmal bezogene und ausgebaute Stellungen verlassen mussten, um neue Dispositive in den Alpen zu beziehen. Einzig die Generalsstabsoffiziere blieben auf ihren Posten und wurden nicht auf das Rütli befohlen. Ein wohlkalkuliertes Risiko nahm der General auf sich, als er mit allen Offizieren mit nur einem Schiff auf das Rütli übersetzte. Es sollte den Offizieren zeigen, dass sie alle ein gemeinsames Ziel haben: Die Verteidigung gegen jeden Gegner, bis zum letzten Mann. „Solange ein Soldat noch Munition hat, muss er diese einsetzen, hat er keine Munition mehr, so soll er seine Waffe mit aufgesetztem Bajonett im Nahkampf Mann gegen Mann einsetzen.“
Die deutschen Militärs hielten gemäss der bereits erwähnten Studie von Jürg Fink nicht viel vom Reduit-Gedanken. Er bedeute für Guisan „den Verlust der lebenswichtigen Gebiete“ – eine potentielle Einladung zum Angreifen also. Der Aargauer Oberst Hans Senn demgegenüber sah es 1948 in der Publikation 100 Jahre Bundesverfassung ziemlich verklärt: Er sprach von einem „mutigen Entschluss zum Rückzug“ des Generals.
In den Jahren 1941 bis 1944 kam es zu verschiedenen Kommandoordnungen. Eine an das Réduit angepasste Ordre de bataille musste die alten Ordnungen ablösen. Im Winter 1941 hatte die Schweiz fünf Armeekorps und eine Gruppe Westalpen. In dieser Zeit waren die taktischen Überlegungen wichtiger als die strategischen. Ab dem Frühling 1941 bis zum Ende des Krieges waren es dann nur noch vier Armeekorps. Die Abschnittsgrenzen der Heereseinheiten wechselten in den Jahren, aber die Aufträge blieben zum grössten Teil die gleichen.
| Einheit | Kommandant | Auftrag | Einsatzraum |
|---|---|---|---|
| 4. Armeekorps | Labhart | Sperrt den Zugang zum Gotthard | |
| Festung Sargans | |||
| 7. und 6. Division | |||
| 5. Division | Sargans bis rechtes unteres Aare Ufer | ||
| 3. Leichte Brigade | Verzögerungskraft | ||
| 2. Armeekorps | Prisi | sperrt Zugang vom Brünig, linkes Ufer des Vierwaldstättersees | |
| 4. und 8. Division | |||
| 2. Leichte Brigade | Verzögerungskraft | ||
| 1. Armeekorps | Borel | Sperrt das obere Aaretal, schützt den Zugang zum Réduit in den westlichen Voralpen | |
| 3. Armeekorps | Renzo Lardelli | Sperrt den Zutritt zu Gotthard von Südwesten, Süden und Osten | |
| 9. Division | Gotthard | ||
| 12. Brigade | Graubünden | ||
| 9. Grenzbrigade | Becken von Bellinzona |
Das 1. Armeekorps war am stärksten dotiert. Es verfügte über die 1., 2. und 3. Division, die 10. Gebirgsbrigade, die 1. Leichte Brigade und über die Festung St-Maurice.
Ab dieser Zeit bildete die Luftwaffe die einzige Reserve des Generals. Auch die Armeekorps konnten nicht mehr als ein Regiment als taktische Reserve ausscheiden.
Siehe auch: Alliierte Bombenabwürfe auf die Schweiz
Die Schweizer Armee war im Zweiten Weltkrieg in Luftkämpfe verwickelt. So kam es 1940 während des Frankreichfeldzugs häufig zu Überflügen deutscher Kampfflugzeuge. Die Schweizer schossen 11 deutsche Maschinen ab (und verloren selbst 3), worauf der Chef der Deutschen Luftwaffe Hermann Göring sehr verärgert reagierte. Der Schweizer Regierung wurden Sanktionen und massive Vergeltung angedroht. Darauf liess General Guisan bis zum Oktober 1943 Luftkämpfe grundsätzlich verbieten.
Es wurden auch Bomber der Vereinigten Staaten abgefangen, die sich verirrt hatten oder sich schwer beschädigt in die Schweiz retteten, da sie ein Internierungslager einer Kriegsgefangenschaft in Deutschland oder in Italien vorzogen. Alarmpatrouillen der Schweizer Fliegertruppe zwangen die Bomber zur Landung auf Flugplätzen. Wenn die Bomber nicht kooperierten oder gar das Feuer eröffneten, wurden die Maschinen abgeschossen.
Während des Krieges wurden 6501 Grenzverletzungen gezählt, wobei 198 ausländische Flugzeuge in der Schweiz landeten. Weiter gab es auf dem Gebiet der Schweiz 56 Abstürze von ausländischen Flugzeugen. Die Schweizer Flugwaffe verlor in direkten Luftkämpfen vier Piloten und Besatzungsmitglieder. Am 4. Juni 1940 ging die Messerschmitt Bf 109 von Lt. Rickenbacher unter ungeklärten Umständen verloren. Aufgrund der Untersuchungen ging man bei diesem Absturz von einem Abschuss durch ein deutsches Flugzeug aus. Vier Tage später wurde eine C-35 über Pruntrut von mehreren Messerschmitt Bf 110 abgeschossen, wobei die Besatzung Lt. Meuli und Oblt Grütler ebenfalls ums Leben kam.
Einen weiteren Toten forderte am 5. September 1944 ein Aufeinandertreffen mit zwei Mustangs der USAAF, die einen angeschlagenen B-17-Bomber 43-37866 („Blues in the Night“, Pilot: Capt. Alvin W. Jaspers) in die Schweiz begleiteten: Die US-Piloten waren 2/Lt. Nathan Ostrow und 1/Lt. Earl E. Erickson von der 503th FS der 339th FG. Bei dem Luftkampf, bei dem die US-amerikanischen Jagdflugzeuge das Feuer ohne Vorwarnung eröffneten, starb Oblt. Paul Treu, die Bf 109 stürzte im Hürstwald bei Zürich-Affoltern ab. Sein Rottenflieger Lt. Robert Heiniger konnte sein Flugzeug trotz mehrerer Treffer und starker Verwundung in Dübendorf mit Bauchlandung sicher landen.
Wiederholt kam es zu Bombardierungen von Schweizer Städten und Bahnlinien. Amerikanische Luftangriffe gab es besonders in Grenznähe, doch auch Städte wie Basel (speziell Güterbahnhof Wolf) und Zürich (speziell Industriequartier Oerlikon) wurden getroffen. Besonders stark getroffen wurden Schaffhausen (Altstadt, Bahnhof und Industrie bei Neuhausen) am 1. April 1944 (40 Tote) und Stein am Rhein am 22. April 1945 (neun Tote). 50 Gebäude wurden zerstört, unter ihnen eine Gruppe kleiner Fabriken die Kugellager, Flugzeugabwehrgeschosse und Messerschmitt Bf 109 Teile für Deutschland herstellte.[6][7][8][9] Die USA teilte der Öffentlichkeit mit, dass die 38 schweren Bomber, die Schaffhausen bombardierten, meinten sie wären über der Stadt Tuttlingen.[6]
Hauptproblem blieb während des ganzen Kriegs die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern. Die Schweiz verfügt praktisch über keine eigenen Rohstoffe und muss alles importieren. Als Binnenland verfügt die Schweiz über keinen eigenen Zugang zum Meer und man musste Kohle, Kautschuk, Erz, etc. durch die von den Achsenmächten besetzten Gebiete transportieren. Diese Versorgungswege waren äusserst unsicher und im Falle eines Kriegsausbruches unterbrochen. Der Kohleimport war denn auch in den Kriegsjahren rückläufig. Eine teilweise Kompensation lieferte die Erhöhung der Holznutzung. Auf den Weltmeeren kreuzte eine stattliche Flotte von Handelsschiffen schweizerischer Reedereien, um Rohstoffe nach Europa zu bringen und diese z. B. von Genua per Bahn in die Schweiz zu transportieren. Im Gegenzug liess die Regierung deutsche Güterzüge auf der Nord-Süd-Achse durch den Gotthard zwischen Italien und Deutschland verkehren.
Die wenigen verfügbaren ausländischen Rohstoffe wurden von Beginn des Krieges an streng rationiert und flossen vor allem in die Rüstungsindustrie. Diese expandierte im Verlauf des Krieges stark und konnte nicht nur die Schweizer Armee mit immer besserem Material ausrüsten. Besonders moderne Panzer- und Fliegerabwehrkanonen (Oerlikon), sowie Maschinengewehre wurden produziert.
Die vorwiegend weibliche Bevölkerung stellte man durch die Rationierung auf eine harte Probe. Durch die sogenannte Anbauschlacht, auch Plan Wahlen genannt, fehlte es allerdings nie an Grundlebensmitteln. Dazu wurden alle verfügbaren Grünflächen, Sportplätze, etc. zu Getreide- und Kartoffelfeldern umgenutzt.
Infolge des Benzin- und Gummimangels kam der damals ohnehin noch bescheidene Automobilverkehr praktisch vollständig zum Erliegen.
Weil die Schweiz keine eigenen Kohlevorräte hat, aber auch einem allgemeinen Modernisierungs-Trend folgend, war mit der Elektrifizierung des Bahnnetzes bereits 1918 begonnen worden. 1945 war praktisch das gesamte Netz elektrifiziert, und an den Flüssen sowie in den Bergen waren zahlreiche Wasserkraftwerke zur Stromgewinnung gebaut.
Eine erstaunliche Entwicklung verzeichneten die Bundesfinanzen. Der Historiker Erich Gruner beschrieb für die Einnahmen von 1938 auf 1944 einen Sprung von 570 Mio. Fr. auf fast 1,6 Milliarden Fr. Das ist wohl mit der Kriegs- und Rüstungskonjunktur erklärbar. Schwieriger erklärbar ist der Ausgabensprung von 605 Millionen auf fast 2,6 Milliarden (noch 1960 betrugen die Bundesausgaben genau gleich viel) und der Bundesschuld-Sprung von 2 Milliarden auf 6,7 Milliarden Fr. (1970 belief sich dieser Betrag auf „nur“ 5,4 Milliarden). Sicherlich spielte auch hier der Rüstungsbedarf der Armee eine Rolle, und wohl auch der Erwerbsersatz für die Armeeangehörigen. Die Teuerung ist in diesen Zahlen immer als Aufschlag eingerechnet (nominale Werte).
Während des Zweiten Weltkrieges beherbergte die Schweiz – bei einer Gesamtbevölkerung von unter vier Millionen – während kürzerer oder längerer Zeit insgesamt knapp 300'000 Schutzsuchende. Darunter fallen jedoch so unterschiedliche Kategorien wie internierte Militärpersonen (104'000), temporär aufgenommene Grenzflüchtlinge (67'000), Kinder auf Erholungsurlaub (60'000), Zivilflüchtlinge (51'000, von denen 21'300 jüdischer Abstammung waren), Emigranten (10'000) und politische Flüchtlinge (250). (Quelle: Veröffentlichungen der UEK, Band 17) Der sogenannte „Ludwig-Bericht“ von 1957 geht von 10'000 Abgewiesenen aus, die Bergier-Kommission schätzt die Zahl der abgewiesenen Flüchtlinge auf 20'000. Die effektive Zahl wird nie ermittelt werden können, da viele Abweisungen und Rückschiebungen direkt an der Grenze informell stattfanden und nirgends protokolliert wurden.
Für die schweizerische Flüchtlingspolitik waren zwei Jahre von zentraler Bedeutung: 1938 weigerten sich an der Konferenz von Evian alle Staaten, künftig einen Teil der von der Schweiz aufgenommenen Flüchtlinge zu übernehmen. 1938 war die Schweiz an der Kennzeichnung der Pässe deutscher Juden durch den „J“-Stempel beteiligt, und im August 1942 schloss sie die Grenze für Flüchtlinge „nur aus Rasse-Gründen“, nachdem die Organisation der „Endlösung der Judenfrage“ im Januar 1942 auf der Wannsee-Konferenz beschlossen worden war. Zu dieser Zeit kamen die Flüchtlinge fast nur noch über die genferisch-jurassische Grenze, wo dem Bundesbeschluss (vom Bundesrat verabschiedet und nach Vollzugsbeginn von einer Parlamentsmehrheit bestätigt) kaum Folge geleistet wurde. Eine Studie des Genfer Staatsarchivs aus dem Jahre 2000 ermittelte, dass in Genf 86% der „illegalen“ Flüchtlinge und 92% der Flüchtlinge jüdischen Glaubens trotzdem aufgenommen wurden. Die Schweiz war 1942 ausser an der Südwestgrenze von den Achsenmächten umschlossen, und die Versorgungslage war angespannt. Der Bundesrat, das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement und die Spitzen der Armee wussten im Sommer 1942, dass den zurückgewiesenen Flüchtlingen die Deportation nach Osteuropa und damit der Tod drohte. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund, die Hilfswerke und Teile der Bevölkerung protestierten vehement gegen die Grenzschliessung.[10]
Schweizer, welche gegen die damaligen Gesetze Fluchthilfe leisteten, wurden bestraft und erst viel später rehabilitiert: Carl Lutz rettete als Schweizer Vizekonsul in Budapest über 60'000 Menschen – rund die Hälfte aller überlebenden ungarischen Juden – vor den nationalsozialistischen Vernichtungsaktionen durch illegale Ausstellung von Papieren, die ihnen die Ausreise nach Palästina ermöglichten. Nachdem 1995 das Urteil gegen den 23 Jahre vorher verstorbenen Paul Grüninger, der als Polizeihauptmann in St. Gallen 1940 wegen „Amtspflichtverletzung“ verurteilt wurde, aufgehoben wurde, erliess das Schweizer Parlament ein eigenes Rehabilitationsgesetz für Fluchthelfer aus der NS-Zeit. Seither sind mehr als fünfzig verurteilte Passeure aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 rehabilitiert worden. Allerdings erlebten laut den Recherchen der Wochenzeitung WoZ nur zwei von ihnen ihre Rehabilitierung.
Nicht rehabilitiert wurden ehemalige Flüchtlinge, die sich lange nach dem Krieg bei der Schweizer Regierung meldeten: Am 21. Januar 2000 wies das Schweizerische Bundesgericht eine Klage von Joseph Spring aus Melbourne (Australien) ab, der vom Schweizerischen Bundesrat eine Schuldanerkennung und eine symbolische Wiedergutmachung verlangt hatte. Joseph Spring war im November 1943 von Schweizer Grenzwächtern als Gefangener ausgeschafft worden. Spring war damals 16 Jahre alt, er hatte als Jude die Schweizer Grenze illegal überquert. Joseph Spring (der damals noch Sprung hiess) überlebte Auschwitz, seine zwei Cousins, die mit ihm an die Deutschen ausgeliefert wurden, wurden bei ihrer Ankunft in Auschwitz vergast.[11]
Deutschland, bzw. die Deutsche Reichsbank, konnte ca. 75 Prozent ihrer ins Ausland gehenden Goldtransaktionen (Deviseneintausch) über das Schweizer Bankensystem abwickeln. Diese gingen meistens an Portugal für wichtige Kriegsressourcen. Ein grosser Teil des Goldes war Raubgold aus den deutschen Kriegszügen oder (gem. Bergier-Kommission) den Holocaust-Opfern abgenommen.
Die sogenannte «Geistige Landesverteidigung» war eine besonders während des Zweiten Weltkriegs bedeutende Bewegung, die vor allem mit propagandistischen Mitteln versuchte, die Moral der Schweizer Bevölkerung hochzuhalten. Ziel dieser vom Bundesrat und wichtigen Persönlichkeiten sowie der Presse getragenen Kampagne war es, den Widerstandswillen gegen die totalitären Regimes (besonders desjenigen von Nazi-Deutschland) aufrecht zu halten. Die Geistige Landesverteidigung war damit eine Art Gegenpol zur Propagandamaschinerie der Nationalsozialisten.
Die Schweiz war nach dem Sieg der Alliierten aussenpolitisch isoliert. Die Siegermächte betrachteten die Schweizer als „Kriegsgewinnler“, die mit den Nazis kooperiert hatten. Mit dem Abkommen von Washington willigte die Schweiz 1946 ein, den USA 250 Mio. SFr. zu zahlen, dafür wurden Schweizer Konten entsperrt und die „Schwarze Liste“, auf der Schweizer Unternehmen standen, die mit den Nazis kooperiert hatten, gelöscht.
Bundesrat Pilet-Golaz (FDP), der sich zu wiederholten Malen sehr anpasserisch gegenüber Nazi-Deutschland verhielt, musste auf politischen Druck hin zurücktreten. Es gab aber zwei weitere Bundesräte, deren Deutsch- resp. Faschismusfreundlichkeit offen bekannt war: Eduard von Steiger (BGB, die heutige SVP), Hauptverantwortlicher für die Grenzschliessung gegenüber den Juden, sowie Philipp Etter (katholisch-konservativ, die heutige CVP), der sich nach der Machtergreifung Hitlers und kurz vor seiner Wahl in den Bundesrat scharf z. B. gegen die direkte Demokratie geäussert hatte.
Die Wirtschaft profitierte nach dem Krieg stark davon, dass die Schweiz als eines der wenigen westeuropäischen Länder vom Krieg kaum materielle Zerstörungen erleiden musste. Die Bankenbranche erhielt den Ruf, stabil, seriös, diskret und sicher zu sein. Dies führte, insbesondere wegen des Bankgeheimnisses auch dazu, dass viele Gelder in der Schweiz angelegt wurden.
Nachdem der Historiker Edgar Bonjour noch 1948 in der Publikation 100 Jahre Bundesverfassung undifferenziert festgestellt hatte, die Schweiz habe Flüchtlingen „im Rahmen allgemeiner völkerrechtlicher Normen“ Asyl gewährt, erhielt er 1962 vom Bundesrat den Auftrag zur historischen Betrachtung der Neutralitätspolitik, welcher zum neunbändigen Bonjourbericht führte.
In den 1990er Jahren wurde die Flüchtlings- und Wirtschaftspolitik mit dem Verfassen des Bergier-Berichts aufgearbeitet. Der Bericht wurde nach dem Lausanner Wirtschaftshistoriker Jean-François Bergier benannt, der die „Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg“ leitete. Die Kommission wird daher auch als „Bergier-Kommission“ bezeichnet. Sie wurde von der Schweizer Bundesversammlung am 12. Dezember 1996 eingesetzt, um die Wirtschafts- und Flüchtlingspolitik der Schweiz sowie das Verhalten der Schweizer Industrie-Unternehmen und Banken vor, während und nach dem Zweiten Weltkrieg genauer zu untersuchen. Anlass waren Vorwürfe insbesondere des Jüdischen Weltkongresses, aber auch des US-Aussenministeriums gegen die Schweiz. Die Vorwürfe zielten gegen die Handhabung der namenlosen Konten, die Flüchtlingspolitik und die wirtschaftlichen Beziehungen zu Deutschland.
Die Ergebnisse der UEK sind in mehreren Publikationen veröffentlicht worden (siehe Literatur → Bergier-Bericht). Der Bericht war Bestandteil des Verfahren um jüdische Vermögen bei Schweizer Banken. Die Ergebnisse der UEK sind bis heute politisch umstritten. Insbesondere bürgerliche Kreise werfen dem Bericht Einseitigkeit vor (siehe Literatur → „Kritische Stimmen“). Eine wissenschaftliche Debatte steht jedoch noch aus.[12]
Der Lehrmittelverlag des Kantons Zürich gab 2006 ein Geschichtsbuch für die Sekundarstufen I und II heraus, das unter dem Titel Hinschauen und nachfragen die Arbeit und die Ergebnisse der Bergier-Kommission behandelt.[13] Bei Kritikern des Bergier-Berichtes stieß auch diese Publikation auf scharfen Widerstand: Der Bergier-Kritiker Luzi Stamm warf dem Lehrbuch denselben „selbstanklägerischen Grundton“ vor, den der Bergier-Bericht gehabt habe, außerdem mache ein verfehltes Geschichtsbild das Buch noch schlimmer als den Bergier-Bericht selbst. In der Debatte um das Schulbuch wurden auch Konflikte innerhalb des fünfköpfigen wissenschaftlichen Beirates des Buches öffentlich, in dem der konservative Politiker Franz Muheim das Lehrmittel als „völlig ungeniessbar für den Schulunterricht“ bezeichnete, die Historiker Jakob Tanner und Carlo Moos das Buch dagegen verteidigten.[14]