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Unter Schwerlastverkehr - auch Schwerverkehr versteht man den Transport von Gütern und Personen mit Nutzfahrzeugen. Die Zuordnung der Fahrzeuge erfolgt normalerweise über das Gesamtgewicht, allerdings existiert derzeit keine einheitliche Klassifizierung. Im Verkehrswesen spricht man ab einem Gewicht von 12 t von schweren Nutzfahrzeugen.[1] Im Schallschutz wird als Schwerverkehr der Anteil an leichten und schweren LKW bezeichnet.[2] Je nach Quelle und Erfassungsmethode können unter dem Begriff Schwerverkehr demnach Nutzfahrzeuge ab 2,8 t zusammengefasst sein, was bei Vergleichen zu erheblichen Abweichungen führen kann.[3] Im allgemeinen Wortgebrauch sind damit Sattel- und Lastzüge gemeint.
Der Schwerverkehr verursacht erhebliche volkswirtschaftliche und infrastrukturelle Kosten und es gibt vor allem auf nationaler Ebene Bemühungen, diesen durch Steuern einzudämmen und zu regulieren. In Deutschland und Österreich geschieht dies über die LKW-Maut, in der Schweiz über die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA. Für die ökologisch besonders sensiblen alpenquerenden Transitrouten wird die Einführung einer Alpentransitbörse diskutiert.
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