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Die Seilbahn ist ein zu den Bahnen gehörendes Verkehrsmittel für den Personen- oder Gütertransport, bei dem die Fahrzeuge oder Transportbehälter von einem Drahtseil gezogen werden. Seilbahn ist ein generischer Begriff, im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet Seilbahn insbesondere eine Luftseilbahn. Seilbahnen, die auf Berge fahren, gehören (wie auch Zahnradbahnen) zu den Bergbahnen. Werden mehrere Seilbahnen zu einer Linie verbunden, nennt man diese getrennten Streckenabschnitte Sektionen.
Mit dem Seilbahnwesen im Allgemeinen befasst sich die Internationale Organisation für das Seilbahnwesen.
Inhaltsverzeichnis |
Seilbahnen werden nach CEN nach verschiedenen Kriterien klassifiziert[1]:
Luftseilbahnen verkehren an Trag- oder Förderseilen hängend in der Luft. Sie sind die zahlenmäßig bei weitem größte Gruppe der Seilbahnen. Der Begriff umfasst Pendelbahnen, Gondelbahnen, Sessellifte, Sesselbahnen sowie Materialseilbahnen.
Diese fahren auf Schienen, entweder am Boden oder auf aufgeständerten Trassen.
Folgende Abkürzungen werden von den Herstellern und in den Medien häufig verwendet:
| de | Deutsch | en | Englisch | fr | Französisch |
|---|---|---|---|---|---|
| PB (P) | Pendelbahn | ATW | Aerial Tramway | TPH | Téléphérique |
| EUB | Gondelbahn, Einseilumlaufbahn | MGD | Monocable gondola detachable | TCD | Télécabine débrayable |
| ZUB | Gondelbahn, Zweiseilumlaufbahn | BGD | Bicable gondola detachable | 2S | Téléphérique débrayable |
| 3S | 3S-Bahn | TGD | Tricable gondola detachable | 3S | Téléphérique 3S |
| GUB | Einseil-Gruppenumlaufbahn | MGFP | Monocable gondola fixed grip pulsed | TCP | Télécabine pulsée |
| GPB | Einseil-Gruppenpendelbahn | MGFJ | Monocable gondola fixed grip jigback | ? | ? |
| Zweiseil-Gruppenumlaufbahn | BGFP | Bicable gondola fixed grip pulsed | TPHp | Téléphérique pulsé | |
| SB | Sesselbahn fix geklemmt | CLF | Chairlift fixed grip | TSF | Télésiège à pince fixe |
| KSB | kuppelbare Sesselbahn | CLD | Chairlift detachable | TSD | Télésiège débrayable |
| Kombibahn (Sessel + Gondel) | CGD | Chairlift gondola detachable | TMX | Télé(cabine) mixte | |
| FU | Funitel | FT | Funitel | Funitel | |
| Funifor | FUF | Funifor | Funifor | ||
| Materialseilbahn | RPC | Ropeway conveyor | |||
| SL | Schlepplift (auch: Skilift) | Surface lift |
Zahlen vor der Abkürzung geben die Anzahl der Personen an, die in einer Gondel oder einem Sessel transportiert werden können. So bedeutet 2SB (oder 2-SB) eine Seilbahn mit zwei Personen je Sessel, eine 8EUB (oder 8-EUB) eine Einseilumlaufbahn mit Gondeln oder Sesseln für acht Personen. Häufig wird durch ein nachgestelltes B (bubble) angegeben, dass die Sessel Wetterschutzhauben besitzen oder die Sessel in klappbare Gondeln (Eier) integriert sind.
Bau und Betrieb einer Seilbahn müssen behördlich nach den jeweiligen nationalen Gesetzen genehmigt werden. Dies sind beispielsweise
Der Regelungsinhalt der Landesgesetze in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird bezüglich der industriell hergestellten und auf dem Markt gehandelten Komponenten von Seilbahnanlagen (Sicherheitsbauteile und Teilsysteme)[5] von der EU-Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Parlamentes und Rates vom 20. März 2000 für Seilbahnen für den Personenverkehr[6] festgelegt.
Seilbahnen, die ihren Betrieb behördlich als öffentlicher Verkehr konzessioniert oder bewilligt bekommen haben, unterliegen im Regelfall sowohl einer gesetzlichen Betriebspflicht (Aufrechterhaltung des genehmigten fahrplanmäßigen Betriebes) als auch einem Beförderungszwang bzw. Kontrahierungszwang und sind verpflichtet, Fahrgäste mitzunehmen, solange sich diese an die Beförderungsbedingungen halten und den Anweisungen des Personals hinsichtlich des ordnungsgemäßen Betriebes Folge leisten.[2]
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Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
Nicht zu den in den vorgenannten Seilbahngesetzen geregelten Seilbahnen gezählt werden im deutschsprachigen Raum folgende Anlagen, obwohl sie oft auch als Seilbahnen bezeichnet werden:
Das Schweizer Bundesamt für Kultur publiziert seit 2011 ein Seilbahninventar mit näheren Angaben über Schweizer Seilbahnen von besonderer kulturhistorischer oder technischer Bedeutung. Das Inventar enthält 67 Objekte von nationaler und 44 Objekte von regionaler Bedeutung sowie 18 besonders innovative neuere Seilbahnanlagen. Insgesamt sind in der Schweiz rund 3'000 Seilbahnen zugelassen.[8]
Seilbahnen gelten als sehr sicheres Verkehrsmittel, Unfälle passieren äußerst selten.[9] Die Liste von Seilbahnunglücken bietet eine Zusammenstellung solcher Einzelfälle.
Unfalltote in der Schweiz Statistische Daten von der Schweizer Beratungsstelle für Unfallverhütung [10]
| Jahr | Verkehrstote | Personenwagen | Fahrräder | Motorräder | Fußgänger | Motorfahrräder | Seilbahnen1 | Andere |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2004 | 510 | 232 | 42 | 114 | 95 | 9 | 01 | 18 |
| 2005 | 409 | 178 | 37 | 86 | 69 | 6 | 01 | 33 |
| 2006 | 370 | 156 | 35 | 69 | 76 | 11 | 01 | 23 |
| 2007 | 384 | 162 | 30 | 82 | 79 | 7 | 01 | 24 |
1 Quelle [11]
Seilbahngondeln und Standseilbahnkabinen kollidieren selten mit anderen Hindernissen, eine Gefahr stellt Pendeln der Fahrbetriebsmittel bzw. des Seils bei Luftseilbahnen dar (siehe auch Sicherheit bei Luftseilbahnen).
Blitzeinschläge können eine Gefahrenquelle darstellen (siehe dazu Blitzschutz bei Seilbahnen).
Zur Erkennung technischer Mängel werden alle Seilbahnanlagen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vor der Inbetriebnahme (Erstabnahme) und dann regelmäßig wiederkehrend überprüft.[12]. Zur regelmäßigen Überprüfung der Drahtseile kommen dabei Verfahren der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung wie die magnetinduktive Methode zur Anwendung.
Als Folge der Brandkatastrophe der Gletscherbahn Kaprun 2 im Jahre 2000 mit 155 Todesopfern wurden die gesetzlichen Vorschriften und Leitfäden bezügliches des Brandschutzes in Seilbahnen überarbeitet und die Anforderungen verschärft.[13]
Ausgearbeitete Bergungskonzepte (Abseilen der Fahrgäste oder Bergung mit Bergegondeln) oder neuerdings zusätzlich Räumungskonzepte (Fahrt aller Gondeln in die nächste Station auch bei Ausfall des Hauptantriebs) sind die Voraussetzungen zur Erlangung einer Seilbahn-Betriebsbewilligung. [14]