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Sicherheit (von lat. sēcūritās zurückgehend auf sēcūrus „sorglos“, aus sēd „ohne“ und cūra „(Für-)Sorge“) bezeichnet einen Zustand, der frei von unvertretbaren Risiken der Beeinträchtigung ist oder als gefahrenfrei angesehen wird. Mit dieser Definition ist Sicherheit sowohl auf ein einzelnes Individuum als auch auf andere Lebewesen, auf unbelebte reale Objekte oder Systeme wie auch auf abstrakte Gegenstände bezogen.
Inhaltsverzeichnis |
In komplexen Systemen ist es unmöglich, Risiken völlig auszuschließen. Das vertretbare Risiko für jede mögliche Art der Beeinträchtigung hängt von vielen Faktoren ab und wird zudem subjektiv und kulturell verschieden bewertet. Im Allgemeinen werden höhere Wahrscheinlichkeiten für Beeinträchtigungen mit steigendem Nutzen (beispielsweise Aktien-Spekulation, Teilnahme am Straßenverkehr) als vertretbar angesehen.
Um den Zustand von Sicherheit zu erreichen, werden Sicherheitskonzepte erstellt und umgesetzt. Sicherheitsmaßnahmen sind erfolgreich, wenn sie dazu führen, dass mit ihnen sowohl erwartete als auch unerwartete Beeinträchtigungen abgewehrt bzw. hinreichend unwahrscheinlich gemacht werden.
Anders als im angloamerikanischen Sprachraum wird im Deutschen normalerweise nicht zwischen den beiden Themen Security („Angriffssicherheit“) und Safety („Betriebssicherheit“) unterschieden, beide Begriffe werden stattdessen allgemein unter „Sicherheit“ zusammengefasst. Während „Safety“ den Schutz der Umgebung vor einem Objekt, also eine Art Isolation beschreibt, handelt es sich bei „Security“ um den Schutz des Objektes vor der Umgebung, d. h. die Immunität.
Dementsprechend reicht es nicht, an einer Fluchttür lediglich „Sicherheit“ zu fordern. Im Sicherheitskonzept sind die Anforderungen zu spezifizieren. Eine „Safety“-Anforderung wäre hier die Gewährleistung eines möglichst gefahrlosen Flucht- und Rettungsweges für Betroffene beziehungsweise hilfeleistende Kräfte, während Forderungen zur Vermeidung einer unberechtigten Nutzung der Tür im Normalbetrieb dem Bereich „Security“ zuzuordnen sind.
Allgemein wird Sicherheit jedoch nur als relativer Zustand der Gefahrenfreiheit angesehen, der stets nur für einen bestimmten Zeitraum, eine bestimmte Umgebung oder unter bestimmten Bedingungen gegeben ist. Im Extremfall können sämtliche Sicherheitsvorkehrungen zu Fall gebracht werden durch Ereignisse, die sich nicht beeinflussen oder voraussehen lassen (beispielsweise ein Meteoriteneinschlag). Sicherheit bedeutet daher nicht, dass Beeinträchtigungen vollständig ausgeschlossen sind, sondern nur, dass sie hinreichend (beispielsweise im Vergleich zum allgemeinen „natürlichen“ Risiko einer schweren Erkrankung) unwahrscheinlich sind.
Ein prägnantes Modell für die Relativität von Sicherheitsmaßnahmen ist das Kraftfahrzeugwesen, in dem es zahlreiche sicherheitstechnische Vorschriften und auch regelmäßige Überprüfungen gibt. Dennoch können weder Vorschriften noch Prüfungen verhindern, dass mit dem Kraftfahrzeug absichtlich, böswillig oder unabsichtlich gefährliche Zustände herbeigeführt werden oder dass Teile des Kraftfahrzeugs in gefährlicher Weise nicht mehr funktionieren.
Der Wunsch nach größtmöglicher Sicherheit einerseits und möglichst weitgehender individueller Freiheit andererseits stehen in einem starken Spannungsverhältnis. So muss der einzelne sich im Alltagsleben einer großen Zahl von Vorschriften und Einschränkungen unterordnen, die vom Staat oder von Institutionen „aus Sicherheitsgründen“ erlassen werden. Vor allem Kritiker aus dem liberalen Spektrum warnen davor, dass die dazu in als unsicher empfundenen Zeiten hohe Bereitschaft verstärkt auch ausgenutzt werde, um eine stärkere Überwachung der Bürger durchzusetzen und damit die allgemeinen Bürgerrechte zu schwächen.[1] Angebliche „Sicherheitsgründe“ seien mitunter lediglich vorgeschoben oder zumindest im Vergleich zur tatsächlich drohenden Gefahr unverhältnismäßig.[2] Moral, Sexualität, Jugendschutz, Kriminalität, und Terrorismus würden als Argumente für eine Beschränkung der Grundrechte herangezogen.[3] Im Übrigen sei das Motiv einschränkender Vorschriften häufig weniger im Schutz des Einzelnen vor Gefahren zu suchen, sondern vielmehr darin, den Staat oder eine Institution von juristischen Schadensersatzansprüchen freizuhalten.
Technische Sicherheiten unterscheiden sich grundsätzlich von zwischenmenschlichen Sicherheiten: Das Vertrauen in Mechanismen ist ein Vertrauen in ihre Gleichgültigkeit und Interesselosigkeit (Ein Geldautomat z. B. behandelt alle Benutzer gleich und hat kein Interesse an ihnen). Einem Menschen oder einer Personengruppe vertraut man dagegen in dem Glauben, individuell und loyal behandelt zu werden. Dieser immanente Widerspruch führt in allen soziotechnischen Systemen zu interessanten Paradoxien – Die soziale Sicherheit etwa hat sich im Laufe der Geschichte von einer vorwiegend zwischenmenschlichen zu einer mehrheitlich technischen gewandelt.
Die Sicherheit einer Person kann in physische und wirtschaftliche Sicherheit unterschieden werden. Die physische Sicherheit beschreibt die unmittelbare körperliche Unversehrtheit und Bedrohungsfreiheit, die wirtschaftliche Sicherheit die dauerhafte Gewährleistung der existentiellen Basis, welche die Zukunft der Person absichern.
Sicherheit für den Menschen bezeichnet nicht nur objektive Gefahren- oder Risikofreiheit wie z. B. eine geschützte Unterbringung mit einer gewährleisteten Versorgung aller Bedürfnisse, sondern auch die subjektive Empfindung der Geborgenheit, unabhängig davon, ob sie zutrifft. Dieses Gefühl kann einzelne Personen oder ganze Bevölkerungsgruppen einnehmen.
Die kollektive Sicherheit bedeutet in Konfliktsituationen, dass nicht die Sicherheit der einen Seite zu Lasten der anderen erhöht wird (etwa indem sich eine Seite Waffen besorgt), sondern in dem man gemeinsam Maßnahmen entwickelt, die die Sicherheit für beide Seiten verbessert (Multilaterale Sicherheit), etwa, in dem sich beide Seiten verpflichten, ihre Konflikte friedlich zu lösen und einen unbeteiligten Dritten als Schiedsrichter einschalten. Der Begriff kollektive Sicherheit stammt aus der Außenpolitik und wurde für eine kooperative Form der Konfliktlösung verwendet, wie sie exemplarisch im Vertrag von Locarno zum Ausdruck kam. Im Kontrast dazu sind Innere Sicherheit und Äußere Sicherheit der Schutz, den eine Gemeinschaft aufbaut. Er umfasst die Mitglieder ad hoc, aber nicht Außenstehende.
Wirtschaftliche Sicherheit bezeichnet einen Zustand, bei dem das Vorhandensein der materiellen oder finanziellen Mittel für die Existenz oder für vorgesehene oder geplanten Abläufe und Vorhaben im vorgesehenen Zeitraum gewährleistet ist. Dies kann sowohl das einzelne Individuum betreffen als auch Kollektive (betriebswirtschaftliche Unternehmen oder ganze Staaten).
Um gegen unabweisbare Gefahren gesichert zu sein, können Versicherungen abgeschlossen werden, zum Beispiel Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Versicherung erhöht zwar nicht objektiv die Sicherheit, wohl aber kann sie subjektiv zum Sicherheitsgefühl beitragen und im Eintrittsfall eine Behebung oder anderweitigen Ausgleich des Schadens ermöglichen.
Spezielle wirtschaftliche Sicherheitsaspekte:
Während die objektive Sicherheit die statistisch und wissenschaftlich nachweisbare Sicherheit meint (beispielsweise in Bezug auf Unfalldaten), meint die subjektive Sicherheit die „gefühlte“ Sicherheit. Insbesondere im ÖPNV gibt es hier Untersuchungen und Überlegungen der zuständigen Stellen, auch die subjektive Sicherheit zu erhöhen. Im Themenfeld des Erlebnissports beschreibt die objektive Sicherheit, die durch Geräte, Persönliche Schutzausrüstung etc. gewährleistete Unfallprophylaxe. Während letztere zum Ziel hat Verletzungen und/oder Unfälle zu verhindern und sich somit stets auf einem aktuellen Stand bewegen sollte, wird die subjektive Sicherheit durch verschiedene Hilfsmittel (Höhe, Dunkelheit etc.) herabgesetzt, um ein Risikoerlebnis zu erzeugen.
In der akademischen Diskussion wird der Sicherheitsbegriff sehr kontrovers behandelt. Generell gibt es keinen Konsens über die Spannweite des Begriffs. Traditionell beschäftigen sich Sicherheitsstudien mit der Identifikation von und Reaktion auf bedrohliche Aktionen für einen Nationalstaat. Die ursprünglich militärische Definition stellt den Nationalstaat und militärische Reaktionsschemata in den Vordergrund. Im nationalstaatlichen Kontext können Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatssouveränität durch eine äußere Bedrohung konfrontiert werden.[4] Spätestens mit der tief greifenden Veränderung der internationalen Realität und einer weltweiten Regionalisierung nach dem Kaltem Krieg rückt das Referenzobjekt Nationalstaat zunehmend in den Hintergrund. Der Sicherheitsbegriff wird allgemeiner gefasst und auf verschiedenste Lebensbereiche ausgedehnt, so z.B. auf die Ölkrise in den 70ern, den Kriegsschulden der USA und dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-System im Bereich Wirtschaft, in den 90ern mit der Rio-Konferenz (Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung auf den Bereich Umwelt und spätestens mit dem UNDP-Report 1994 auf den Bereich Humanitäre Angelegenheiten (Menschliche Sicherheit).
Damit verschieben sich auch die Referenzpunkte für den Sicherheitsbegriff, im militärischen Bereich: vom Nationalstaat zur Umwelt; wirtschaftlich und bei humanitären Angelegenheiten zudem das Individuum: die Menschheit, die Region usw. Der Begriff der Sicherheit wird damit aus dem militärischen Bereich losgelöst, allerdings ohne die ehemals rein militärischen Reaktionsschemata aufzugeben. Man spricht daher auch vom erweiterten Sicherheitsbegriff.
Die Kopenhagener Schule um Buzan und Weaver argumentiert für einen konstruktivistischen Sicherheitsbegriff und fordert damit sowohl die traditionelle, als auch die um Erweiterung des Objekts bemühte Sichtweise heraus, da sie die generelle Objektivität des Begriffs hinterfragt und Sicherheit als „Sprechakt“ definiert. Mit der Assoziation eines Lebensbereiches mit Sicherheit entstehe eine soziale Wirklichkeit. Dieser „Sprechakt“ konstruiere in diesem Lebensbereich einen Ausnahmezustand, rechtfertige außerordentliche Maßnahmen und setze bestehende Entscheidungswege außer Kraft. Die Kopenhagener Schule um Buzan und Weaver fordert eine sozial konstruktivistische Herangehensweise, bei der der Prozess der Versicherheitlichung und Entsicherheitlichung in den Vordergrund rückt. Entscheidend sei, die Reaktionen auf den „Sprechakt Sicherheit“ zu untersuchen. Obwohl noch kein Konsens über die Konzeptionalisierung von Versicherheitlichung und Entsicherheitlichung besteht, existiert bereits eine Anzahl an empirischen Studien bzw. politischen Kommentaren zur Versicherheitlichung einzelner Themengebiete.
Bei technischen Konstruktionen oder Objekten bezeichnet Sicherheit den Zustand der voraussichtlich störungsfreien und gefahrenfreien Funktion. Im technischen Bereich ist „Sicherheit“ oft davon abhängig, wie sie definiert ist oder welcher Grad von Unsicherheit für die Nutzung der technischen Funktion akzeptiert wird. Tritt bei einer möglichen Störung keine Gefährdung auf, so spricht man einfach nur von Zuverlässigkeit. Die Norm IEC 61508 definiert Sicherheit als „Freiheit von unvertretbaren Risiken“ und verwendet den Begriff der funktionalen Sicherheit als Teilaspekt der Gesamtsicherheit eines technischen Systems.
Gesetzliche Vorschriften der Sicherheitstechnik dienen in erster Line der Arbeitssicherheit, also der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz bei der Arbeit, und dem Umweltschutz.
Primäre Grundlage für die Betriebssicherheit ist die Bauteilzuverlässigkeit, das heißt, Bauteile dürfen nicht durch Überbelastung oder Materialversagen Ihre Funktionsfähigkeit verlieren. Zunehmende Bedeutung für Sicherheit von technischen Systemen erlangt die Software. Um Software für sicherheitskritische Systeme zu entwickeln, muss ein hoher Aufwand für die Sicherstellung der Fehlerarmut der Software betrieben werden. Im Allgemeinen müssen strenge Maßstäbe an den Softwareentwicklungsprozess gelegt werden. Für verschiedene Industrien, z. B. die Luftfahrtindustrie, sind die Anforderungen an sicherheitsgerichtete Softwareentwicklungsprozesse in Normen festgelegt. Für die Eisenbahn ist das die Norm EN 50128.
Häufig stehen kostenaufwändige Sicherheitsmaßnahmen den wirtschaftlichen Belangen zum Kapitalgewinn entgegen.
Untersuchungen zu Problemen und Lösungen der Sicherheit in der Technik führt die Sicherheitstechnik durch. Die Maßnahmen, mit denen die Sicherheit von technischen Objekten, Anlagen oder Systemen erreicht werden soll, sind im Grunde Spezialfälle zur Gewährleistung entweder von individueller oder kollektiver Sicherheit der beteiligten Menschen, oder sie sind wirtschaftlich motiviert, um z. B. kostspielige Reparaturen oder Produktionsausfälle oder aber rechtlich begründete Sanktionen bei Schadensfällen zu vermeiden.
Die Sicherheitstechnik unterscheidet:
Beim Einsatz innovativer Sicherheitssysteme ist stets auch mit unbeabsichtigten Folgen zu rechnen, die den angestrebten Sicherheitsgewinn zunichte machen können. Beispiele dafür sind der Einsatz von Antiblockiersystemen, solange nur wenige Autos damit ausgerüstet sind, der Einsatz von sensorgesteuerten automatischen Bremssystemen bei fahrerlosen Transportfahrzeugen, die das Erschrecken und Weglaufen von Mitarbeitern provozieren[5] oder der Einsatz des Radars, das die Kollisionshäufigkeit an einigen Brennpunkten des Weltschiffahrtsverkehrs zunächst sogar erhöhte.[6] Ursachen dafür sind ungeplante Interaktionen zwischen den Akteuren eines Systems, die erst durch die Einführung der Abschalt-, Warn- usw. -systeme zustandekommen oder systembedingt unterschiedliche Warn- und Reaktionszeiten der Akteure, aber vor allem auch bewusst riskantere Verhaltensweisen (Titanic-Effekt aufgrund angenommener Unsinkbarkeit des Schiffes). So zeigt Cramer, dass der Ausbau komplexer Sicherheitssysteme in der küstennahen Schiffahrt des 19. Jahrhunderts (Leuchtfeuer, Fahrwasserbetonnung, Wetterdienste) in Verbindung mit der Optimierung der Kursplanung durch Nutzung großräumiger Windverhältnisse zu riskanteren Segelstrategien führte.[7] Auch heute wird der auf Prognosen setzenden ingenieurwissenschaftlichen Sicherheitsforschung vorgeworfen, das sie die empirische Beobachtung der Systeme vernachlässige.[8]
Verfahren der Sicherheitstechnik:
Spezielle Anwendungsgebiete:
Dies können sein:
Zur technischen Sicherheit:
Zum politwissenschaftlichen Sicherheitsbegriff:
Zur Sicherheit im Erlebnissport: