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SolidaritĂ€t (abgeleitet vom lateinischen solidus fĂŒr gediegen, echt oder fest; Adjektiv: solidarisch) bezeichnet eine, zumeist in einem ethisch-politischen Zusammenhang benannte Haltung der Verbundenheit mit â und UnterstĂŒtzung von â Ideen, AktivitĂ€ten und Zielen anderer. Sie drĂŒckt ferner den Zusammenhalt zwischen gleichgesinnten oder gleichgestellten Individuen und Gruppen und den Einsatz fĂŒr gemeinsame Werte aus (vgl. auch Solidargemeinschaft).
Der Begriff SolidaritÀt wird in vielfÀltiger Weise verwendet.
Gelegentlich wird unterschieden zwischen
In der Soziologie unterschied Ămile Durkheim zwischen
Eng verbunden mit der Arbeiterbewegung ist die Forderung der internationalen SolidaritĂ€t. Sie zeigte sich im 19. Jahrhundert vor allem in der UnterstĂŒtzung des polnischen Freiheitskampfes durch die Internationale Arbeiterassoziation. Auf den Kongressen der Zweiten Internationale wurde die Frage erörtert, ob die Arbeiterschaft durch einen Generalstreik in verschiedenen LĂ€ndern den sich abzeichnenden Ersten Weltkrieg verhindern könne. Effektiver waren internationale SolidaritĂ€tsaktionen fĂŒr die junge Sowjetunion: 1920 verhinderte die englische Arbeiterbewegung durch die Androhung des Generalstreiks die Intervention Englands in den polnisch-russischen Krieg. Der Kampf gegen den Faschismus wurde durch die Spaltung der Arbeiterbewegung in eine sozialistische und eine kommunistische Internationale erschwert. Heute werden die Fragen der internationalen SolidaritĂ€t unter den Bedingungen und Auswirkungen der Globalisierung diskutiert.
Der Soziologe Alfred Vierkandt (1928) definierte SolidaritĂ€t folgendermaĂen: âSolidaritĂ€t ist die Gesinnung einer Gemeinschaft mit starker innerer Verbundenheitâ. Und: âSolidaritĂ€t ist das ZusammengehörigkeitsgefĂŒhl, das praktisch werden kann und soll.â[1]
SolidaritĂ€t impliziert ein Prinzip der Mitmenschlichkeit; sie konstituiert sich âaus freien StĂŒckenâ (Karl Otto Hondrich/Claudia Koch-Arzberger, SolidaritĂ€t in der modernen Gesellschaft, Frankfurt am Main 1994).
Im Römischen Recht bedeutete SolidaritĂ€t (obligatio in solidum) eine besondere Form der Haftung: Mehrere schulden eine Leistung so, dass jeder von ihnen die ganze Leistung zu erbringen verpflichtet ist, der GlĂ€ubiger sie aber insgesamt nur einmal fordern darf. Das Wort âSolidaritĂ€tâ bezeichnet nicht die Zusammengehörigkeit der Beteiligten, sondern, dass jeder âin solidumâ = auf das Ganze, fĂŒr die Gesamtsumme (wörtl. Ăbersetzung) haftet. Im Recht wird heute statt des Fremdwortes SolidaritĂ€t regelmĂ€Ăig der verdeutschte Begriff Gesamtschuld verwendet. Anders ist dies in Ă€lteren Gesetzen, z. B. § 43 Abs. 2 des GmbH-Gesetzes: âGeschĂ€ftsfĂŒhrer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch fĂŒr den entstandenen Schaden.â
Im Christentum wird die SolidaritĂ€t zu jedem Menschen in Form von christlicher NĂ€chstenliebe gefordert. Dies stellt einen Unterschied zu abgrenzenden SolidaritĂ€tskonzepten dar, in welchen die SolidaritĂ€t z. B. auf Menschen mit gleichen Interessen oder Menschen einer bestimmten Zusammengehörigkeit beschrĂ€nkt wird. Die christlich begrĂŒndete SolidaritĂ€t soll sowohl im immateriellen, wie auch im materiellen Bereich gelten. So enthĂ€lt die Bergpredigt von Jesus Christus folgende materielle Forderung: âWer dich bittet, dem gib, und wer von dir borgen will, den weise nicht ab.â Sie ist ursprĂŒnglich einer moralischen Art, d. h. als Selbstverpflichtung an das Individuum bzw. eine Verpflichtung vor Gott formuliert. Allerdings hat sie insbesondere durch die Christdemokratie auch institutionalisierte Formen angenommen, z. B. durch Gesetze, welche eine unterlassene Hilfeleistung unter Strafe stellen. Solche Gesetze existieren in eingeschrĂ€nkter Form auch im materiellen Bereich, z. B. durch eine Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten sowie zwischen Kindern und Eltern.
Im Europa des 19. Jahrhunderts hat sich im Zusammenhang mit der Industrialisierung eine Institution SolidaritĂ€tsprinzips entwickelt: Die gegenseitige Absicherung innerhalb der Arbeiterschaft gegen fĂŒr sie als existentiell bedrohlich wahrgenommene Entwicklungen der kapitalistischen Industrialisierung wurde zur Grundlage und zum Kampfbegriff der Arbeiterbewegung. Arbeiter schlossen sich in solidarischen Vereinigungen (beispielsweise in Gewerkschaften) zusammen und kĂ€mpften gemeinsam fĂŒr bessere Arbeitsbedingungen, VerkĂŒrzung der Arbeitszeit und höhere Löhne.
Im 20. Jahrhundert wurde SolidaritÀt zu einem der zentralen Begriffe in sozialistischen/sozialdemokratischen Parteien.
Im Laufe eines Streiks, der von der gesamten polnischen Bevölkerung getragen und von ihr als antikommunistische Bewegung verstanden wurde, schlossen sich 1980 die polnischen Arbeiter der Schiffswerft in Danzig zu der Gewerkschaft âSolidarnoĆÄâ (SolidaritĂ€t) zusammen. Auch wenn die âSolidarnoĆÄâ gegen Ende des 20. Jahrhunderts an politischem Einfluss verloren hat, steht der Begriff âSolidarnoĆÄâ in den ehemals kommunistischen LĂ€ndern Mittel- und Osteuropas im 21. Jahrhundert fĂŒr den Beginn des Endes der kommunistischen Zwangsherrschaft.
Das institutionalisierte SolidaritĂ€tsprinzip kommt auch in bestimmten rechtlichen Formen der Versicherung zum Ausdruck, und zwar in den vier klassischen Risikobereichen von Arbeit: Krankheit, Unfall, Altersvorsorge und Arbeitslosigkeit; vergleiche die Rechtsform des âVersicherungsvereins auf Gegenseitigkeitâ (VVaG). Jedes Mitglied dieser Gemeinschaft bezahlt BeitrĂ€ge in die gemeinsame, von einer Versicherungsgesellschaft verwaltete Kasse. Daraus werden denen, die einen Schaden erleiden, finanzielle Mittel zur Deckung zur VerfĂŒgung gestellt.
Bei der Arbeitslosenversicherung sichert sich eine Risikogemeinschaft gegen durch Arbeitslosigkeit bedingte EinkommenseinbuĂen ab.
SpĂ€testens mit dem Aufkommen moderner, industrialisierter Gesellschaften stellt sich verstĂ€rkt die Frage, wie echte SolidaritĂ€t angesichts einer zunehmenden Vielfalt der LebensverhĂ€ltnisse und im Rahmen zunehmend komplexer und globaler ZusammenhĂ€nge in Wirtschaft und Gesellschaft verwirklicht und organisiert werden kann. [2] GrundsĂ€tzlich steht zudem das problematische VerhĂ€ltnis zwischen der SolidaritĂ€t â die auf die Gruppe gerichtet ist und dem Einzelnen zumindest Bindung und Engagement abverlangt â und dem Individualismus â der die Selbstbestimmung der Einzelnen und deren Rechtsposition hervorhebt â zur Debatte.
In der konkreten Politik fĂŒhrt dies unter anderem zur Frage des angemessenen VerhĂ€ltnisses zwischen sozialer Absicherung und wirtschaftlicher Eigenverantwortung, wie sie im Zuge einer Reform des Sozialstaats nach wirtschaftsliberalen MaĂstĂ€ben kontrovers diskutiert worden ist. Eine weitere kritische Grenze findet die SolidaritĂ€t â wie unter anderem V. Munoz-DardĂ© darlegt â in den Erfordernissen der politischen Gerechtigkeit.[3]
Kritiker einer institutionalisierten SolidaritĂ€t, wie sie etwa in sozialstaatlichen Einrichtungen konkrete Gestalt annimmt, verweisen zudem darauf, dass hier der SolidaritĂ€tsbegriff zu Unrecht in Anspruch genommen werde, da SolidaritĂ€t wesentlich Freiwilligkeit einschlieĂe. Sie wenden sich damit, wenn auch nicht unmittelbar gegen das Modell des Sozialstaats selbst, so doch zumindest dagegen, dass dieser auf dem SolidaritĂ€tsgedanken aufbauen solle.[4]
Solange ausgeblendet wird, dass jedes Modell der SolidaritÀt wie der Arbeitsteilung eben dieses Teilen allseits verlangt, von den Arbeit Besitzenden wie von den Arbeitslosen, wird das Kernproblem der Erosion der sozialen Umlagesysteme hin zum Kollaps verdrÀngt. Da es nach historischer Erfahrung eher selten zum Kollaps kommt, bleibt lediglich die Frage, mit welchem verbliebenen Gestaltungsspielraum eine Orientierung gesucht und gefunden werden kann.