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Soziologen befassen sich mit dem Zusammenleben der Menschen in der Gesellschaft (Soziologie).
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Sie untersuchen die Strukturen der menschlichen Gesellschaft, erheben und analysieren soziologische Daten, erkunden soziale Phänomene wie Erziehung, politische Willensbildung, Kriminalität, Arbeitslosigkeit, untersuchen die Strukturen sozialer Gebilde und Institutionen, wie Betriebe, Familien, Parteien, Religionsgemeinschaften. Je mehr wirtschaftliche und soziale Probleme in einer Gesellschaft sichtbar werden, desto wichtiger wird soziologisches Fachwissen, um Erklärungsansätze zu gewinnen und Strategien zu entwickeln, wie diese Probleme analysiert und bearbeitet werden können.
Soziologen können ihre Kenntnis sozialer Phänomene, deren Entstehung und Wechselwirkungen und vor allem auch ihre Kenntnisse in der sozialwissenschaftlichen Datenerhebung und -auswertung in unterschiedlichen Bereichen nutzen - im Personalwesen und Sozialwesen, in Weiterbildungseinrichtungen von Wirtschaft und Verwaltung, in der Marktforschung und Meinungsforschung, im Marketing und in der Unternehmungsberatung.
Übliche Berufsbezeichnungen neben „Soziologe“ sind auch „Sozialwissenschaftler“, seltener „Gesellschaftswissenschaftler“.
Die nationalen Fachorganisationen der Soziologen im deutschsprachigen Raum sind die Deutsche, Österreichische und Schweizerische Gesellschaft für Soziologie, international die European und die International Sociological Association. (Siehe auch: American Sociological Association u. a. m.)
Berufstätige Soziologen sind im Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen (BDS), daneben oft in einschlägigen Gewerkschaften (z. B. ver.di) organisiert.
Die Deutsche Gesellschaft für Soziologie (DGS), die Deutsche Gesellschaft für Soziologie Ostdeutschland und der Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen (BDS) beschlossen 1992 einen gemeinsamen „Ethikkodex“ für Soziologen, der zahlreiche Probleme ihrer Arbeitsethik anspricht. So werden Soziologen u. a. zur Objektivität, Neutralität und wissenschaftlichen Unabhängigkeit verpflichtet. Bei Verstößen sind zunächst Schiedsverfahren, aber auch standesrechtliche Ahndungen vorgesehen. Hierfür amtet eine ständige gemeinsame „Ethikkommission“ der beiden noch bestehenden Verbände DGS und BDS.
Für Soziologen, die als Statistiker arbeiten, sind diese Maßgaben sogar im Bundesstatistikgesetz festgehalten (Paragraph 1). Fehlverhalten kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen.
Die Voraussetzung, um zur akademischen Gruppe der Soziologen gerechnet werden zu können, ist ein Universitätsstudium mit Examen. In Deutschland hatten sich vor dem Bologna-Prozess im Hochschulbereich die folgenden akademischen Grade der Soziologie durchgesetzt:
In der Schweiz sind bis zur Umstellung auf das Bologna-System je nach Fakultät folgende Lizentitats-Grade vergeben worden:
Seit dem Bologna-Prozess, der z. Zt. (noch 2008) an den Universitäten und Fachhochschulen umgesetzt wird, hat sich die Hochschullandschaft bezüglich soziologischer Abschlüsse verändert.
Sehr selten arbeiten Soziologen selbstständig und freiberuflich, doch trifft man sie als
Als Angestellte oder Beamte trifft man sie als