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Eine Spedition ist ein Dienstleister, der die Versendung von Waren besorgt. Dieses umfasst die Organisation der Beförderung und kann weitere auf die Beförderung bezogene Dienstleistungen enthalten. Nicht nur der Einkauf einzelner Beförderungsleistungen, sondern die Organisation komplexer Dienstleistungspakete aus Transport, Umschlag, Lagerung und logistische Zusatzleistungen steht im Mittelpunkt des Geschäfts einer modernen Spedition. Die Spedition entwickelt sich zunehmend zu einem Logistikdienstleister. Dabei werden die Transportleistungen per Eisenbahn, Lkw, Flugzeug, See- oder Binnenschiff häufig von Frachtführern (Carriern) eingekauft.
Die heute bekannten Dienstleistungen der Spediteure haben erst im 19. Jahrhundert den Charakter spezialisierter kaufmännischer Tätigkeit angenommen.
Das Speditionsgewerbe hat sich in zahlreiche Gruppen von Spezialisten gegliedert, die eine weite Bandbreite vom national wie international tätigen Seehafen-, Luftfracht-, Kraftwagen-, Bahn- und Binnenschifffahrtsspediteure, über Leistungsbereiche wie Lebensmittel-,Sammelgut-, Projekt- bis hin zum Zollspediteur abdecken. Trotz nuancierter Spezialangebote wickeln fast alle Speditionen ihre Geschäfte auf der Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen als branchenübliche Geschäftsbedingungen ab. Nur dort, wo Verbraucher an der Transportabwicklung beteiligt sind, finden sich auch andere Geschäftsbedingungen, wie in der Möbel- und Umzugsspedition oder bei Paketdienstleistern.
Inhaltsverzeichnis |
In Deutschland ist das Speditionsgeschäft durch das Handelsgesetzbuch (HGB) §§ 453 ff. geregelt[1]. Der Gesetzgeber hatte im Rahmen der Reform des Transportrechts zum 1. Juli 1998 dem veränderten Bild der Speditionspraxis Rechnung getragen.
Die Spedition bietet heute ein sehr differenziertes Leistungsangebot, u. a.
Spediteure arbeiten in der Regel auf der Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). Von den ADSp werden nur speditionsübliche Dienstleistungen erfasst. Das betrifft alle Arten von Tätigkeiten, gleichgültig ob sie Speditions-, Fracht-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte sind.
Viele Spediteure haben sich in den letzten Jahren zu Logistikunternehmen entwickelt. Sie organisieren nicht nur Transporte für ihre Kunden, sondern bieten diesen eine Fülle von logistischen Zusatzleistungen an, die z. B. mit der Zulieferung, Produktion und Distribution von Gütern zusammenhängen. Kennzeichnend hierfür ist, dass sie Tätigkeiten übernehmen, die unmittelbar mit der Produktion (z. B. Vormontagen), dem Handel mit Gütern (z. B. Regalservice) in Zusammenhang stehen. Wenn für dieses Geschäft keine speziellen Verträge (Kontraktlogistik) zwischen Spediteur und Kunde abgeschlossen werden, empfiehlt der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) ergänzend zu den ADSp die Anwendung der Logistik-AGB[2]. Der Entwicklung von der reinen Spedition zum Logistikdienstleister wurde auch im Berufsbildungsgesetz Rechnung getragen, in dem der vormalige Ausbildungsberuf Speditionskaufmann seit dem 1. August 2004 die Bezeichnung Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung trägt.
Wenn einer der drei Fälle vorliegt (Selbsteintritt, Fixkostenspediteur, Sammelladung), dann wird der Spediteur weitgehend wie ein Frachtführer behandelt.(vgl. §§ 458–460 HGB)
Der Spediteur kann, wie ausdrücklich im HGB vorgesehen (§ 458), die Transporte im Rahmen seines Selbsteintrittsrechts mit eigenen Fahrzeugen durchführen. Das Selbsteintrittsrecht wird vor allem im Straßengüterverkehr ausgeübt. Macht er von diesem Recht Gebrauch, hat er nur hinsichtlich der Beförderung die Rechte und Pflichten eines Frachtführers.
Als Fixkostenspedition bezeichnet man einen Spediteur, der mit seinem Auftraggeber einen festen Frachtbetrag („Fixkosten“, „zu festen Kosten“) für die Abwicklung der Beförderung vereinbart der die Kosten für die Beförderung einschließt. Auch hier hat der Spediteur gemäß § 459 HGB hinsichtlich der Beförderung die Rechte und Pflichten eines Frachtführers.
Auch hinsichtlich der Beförderung in Sammelladung hat der Spediteur nach § 460 HGB die Rechte und Pflichten eines Beförderers.
Sammelladungen zu bilden heißt, Sendungen mehrerer Versender zu sammeln, zu einer Ladung zusammenzufassen und sie mit einem Frachtvertrag zu versenden. Dies ist im HGB (§ 460) als eine Variante des Speditionsgeschäfts geregelt. Eine solche logistische Bündelung kleinerer Sendungen zu Sammelladungen hat eine große verkehrswirtschaftliche Bedeutung.
Die Einsatzmöglichkeit leistungsfähiger Transportsysteme im Fernverkehr hängt von der zeitlichen und räumlichen Konsolidierung des Stückgutaufkommens an den Versand- und Empfangsorten ab. Das Sammeln und Verteilen erfolgt dabei mit speziell hierfür eingesetzten eigenen oder fremden Nahverkehrsfahrzeugen. Dabei werden die Einzelsendungen im Einzugsgebiet des Versandplatzes gesammelt und auf der Umschlaganlage des Versandspediteurs bezogen auf die Empfangsorte gebündelt. Am Empfangsort des Fernverkehrsfahrzeugs erfolgt dann die Verteilung der Einzelsendungen über die Umschlaganlage des Empfangsspediteurs. Größere Einzelsendungen werden direkt abgeholt und zugestellt, das heißt, sie werden aus Kosten- und Zeitgründen nicht über die Umschlaganlagen der Versand- und Empfangsspediteure umgeschlagen.
Spediteure haben schon in den 1980er Jahren ihre flächendeckenden Stückgutverkehre so beschleunigt, dass heute ein 24-Stunden-Service als Normalservice gilt. Auch ausländische Empfangsorte bis 500 km Entfernung werden heute innerhalb von 24 Stunden bedient. Für längere Strecken und bei Fähreinsätzen kommt ein 48-Stunden-Service zum Tragen.
Sammelladungsverkehre werden von Speditionen auch in überseeischen Verkehren per Sammelcontainer oder Luftfracht organisiert.
Funktionen und Aufgaben der Spedition zeigen ein weites Betätigungsfeld:
Logistikaufgaben gehen weit über das traditionelle Geschäft der Optimierung von Güterversendungen und Transportketten hinaus. Die bloße Güterversendung von der Rampe des Versenders an das Wareneingangstor des Empfängers wird zunehmend von Systemlösungen abgelöst, die den Spediteur tiefer in die Beschaffungs- und Absatzprozesse integrieren.
Neben der Organisation von Transport-, Umschlag- und Lagerprozessen sind es die Zusatzleistungen (Value Added Services), die beim Outsourcing für den Kunden einen Mehrwert darstellen:
<poem style="font-style:italic; margin-left:2em;"> Ich schwöre einen Eid zu Gott, dass ich das Gut, das mir zu fahren aufgeladen wird, für billigmässige Belohnung dahin fahren, treulich verwahren und redlich überliefern will, kein Stück verfahren oder irgend anderswo hinbringen als mir aufgegeben ist, was mir etwa an Geld und Wechseln zurück zubringen gereicht wird, aufrichtig und ohne einzige Hinterhaltung überreichen und mich in allen so betragen will, wie einem redlichen, aufrichtigen und getreuem Fuhrmann gebührt.[5]</poem>
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