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Als Sperrgebiet wird im allgemeinen Sprachgebrauch ein Gelände oder Areal bezeichnet, das für die Zivilbevölkerung überhaupt oder zeitweise nicht zugänglich ist. Dazu zählen beispielsweise ehemalige Munitionsanstalten oder heutige Truppenübungsplätze.
Es gibt auch Sperrgebiete, in denen lediglich bestimmte Zoll-technische Vorschriften zu beachten sind, wie im Freihafen Hamburg oder in Zollgrenzbezirken.
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Die meisten Sperrgebiete sind militärischer Natur (beispielsweise heutige Truppenübungsplätze oder frühere Grenzsicherungsanlagen), sie können aber auch zeitweise eingerichtet werden und dem Schutz von Gipfeltreffen vor Störern dienen. Die größte Akzeptanz in der Bevölkerung finden Sperrgebiete, die dem Natur- und Artenschutz dienen.
Ebenso kann durch militärische (Raubkammer) oder chemische Altlasten (Seveso) wie auch durch atomare Unfälle verseuchtes Gelände zum Sperrgebiet erklärt werden, wie dies nach der Katastrophe von Tschernobyl geschehen ist.
Sperrgebiete werden auch eingerichtet, wenn größere nicht-militärische Raketen gestartet werden oder Sprengungen durchgeführt werden. Hierbei kann das Sperrgebiet temporärer oder permanenter Natur sein. Permanente Sperrgebiete gibt es zudem um Anlagen der Wasserversorgung, um Verunreinigungen zu verhindern.
Sperrgebiete können ganz oder teilweise umzäunt sein. In diesen Fällen ist nicht immer ein Unterschied zu einem Betriebsgelände, welches nur von entsprechenden Mitarbeitern betreten werden darf, erkennbar. Militärische Sperrgebiete, in denen Truppenübungen stattfinden, sind im Unterschied zu anderen militärischen Arealen, wie Kasernen, Flugplätzen oder Depots meist nicht eingezäunt, sondern durch Hinweisschilder wie Militärisches Sperrgebiet gekennzeichnet, auf dem verwiesen wird, dass bei Betreten desselben von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden könne. Erweitert wird das Sperrgebiet durch die so genannte Sperrzone. Dort ist oft das Fotografieren untersagt und es können unvermittelt Kontrollen durch zuständiges Personal durchgeführt werden. Eines der berühmtesten militärischen Sperrgebiete ist die Area 51 in den USA. Daneben existieren auch Seesperrgebiete. Sie sind durch Bojen gekennzeichnet und auf Seekarten verzeichnet.
Im Kriegsfalle wird als Sperrgebiet ein Seegebiet bezeichnet, das von einer der kriegsführenden Parteien zum Kriegsgebiet erklärt wurde und in dem Schiffe jeglicher Art ohne Warnung angegriffen und versenkt werden. Dieses ist besonders als Warnung an Nationen gedacht, die versuchen, das Gebiet zu durchqueren, auch wenn sie nicht zu den Kriegsgegnern zählen, um den Feind mit Material zu versorgen.
Entlang der innerdeutschen Grenze zwischen der früheren Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland bestand seit 1954 auf dem Gebiet der früheren DDR offiziell ein „Sperrgebiet“. Diese Einrichtung diente der Behinderung der Freizügigkeit, in der früheren DDR als Republikflucht kriminalisiert. Dieses Sperrgebiet setzte sich zusammen aus einem „10-m-Kontrollstreifen unmittelbar entlang der Grenze“, einem 500 m breiten „Schutzstreifen“ sowie einer „5-km-Sperrzone“.
Der 10 m breite (gepflügte) Kontrollstreifen wurde auch „Todesstreifen“ genannt. Dieser Bereich war zeitweise vermint, mit Signalanlagen und mit Personen-Minenanlagen (Selbstschuss) ausgerüstet. Der mit Stacheldraht gesicherte „Schutzstreifen“ wurde nach und nach vollständig von Bebauung und Bewuchs geräumt. Das Betreten des „Schutzstreifens“ oder der „Sperrzone“ war von besonderen Voraussetzungen abhängig, für Anwohner etwa durch einen Vermerk im Personalausweis, für Besucher durch einen extra auszustellenden „Passierschein“. „Unzuverlässige“ Bewohner der Sperrzone wurden 1952 in der „Aktion Ungeziefer“ beziehungsweise 1961 im Zuge der „Aktion Kornblume“ zwangsweise umgesiedelt.[1] In den 1960er Jahren wurden teilweise neue Straßen zwischen grenznahen Ortschaften gebaut, so dass neue Ortsverbindungen außerhalb der Sperrzone entstanden und so grenznahe Orte untereinander wieder erreichbar wurden.
Für den Flugverkehr gesperrte Gebiete (engl.: Prohibited Areas) werden auf Luftfahrtkarten mit P gekennzeichnet, z. B. LI-P243 (Südeuropa – Italien – Sperrgebiet Nr. 243 Roma [Città del Vaticano]). Diese Sperrgebiete sind definiert durch Grenzen in der Karte sowie Unter- und Obergrenze. In Deutschland gibt es derzeit keine solchen Gebiete, dort werden lediglich Flugbeschränkungsgebiete eingerichtet.