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Der Begriff Sport Utility Vehicle (abgekürzt SUV) beziehungsweise Geländelimousine bezeichnet einen PKW mit einem ähnlichen Fahrkomfort wie bei einer Limousine, jedoch mit einer erhöhten Geländegängigkeit sowie mit einer Karosserie, die an das Erscheinungsbild von Geländewagen angelehnt ist. Die Geländetauglichkeit ist von Modelltyp zu Modelltyp sehr unterschiedlich; manche SUVs verfügen, da sie vorwiegend für die Nutzung im Straßenverkehr bestimmt sind, auch nicht über Allradantrieb.
Vorläufer dieser Modellgattung war in Deutschland in den 1970er Jahren der Range Rover. Die Verwendung des Begriffs SUV und der weitere Erfolg dieser Fahrzeuggattung begann jedoch erst in den 1990er Jahren mit dem Toyota RAV4 und dem Land Rover Freelander. Besonders in den USA nahmen ab den 1990er Jahren die Neuzulassungen von SUV zu. 1988 wurden in den USA insgesamt 960.852 SUVs und 1997 bereits 2.435.301 SUVs verkauft.[1]
Inhaltsverzeichnis |
Im US-amerikanischen Sprachgebrauch bezeichnet Sport Utility Vehicle (Sportnutzfahrzeug) Geländewagen aller Art. Synonym spricht man auch von off-roaders (etwa Geländetaugliche). Die Unterklasse der Komfort-Geländewagen, wie sie im Sinne der deutschsprachigen Bedeutung von Sport Utility Vehicles gemeint sind, heißen im englischen Sprachraum crossover SUV (im Sinne von gekreuzt mit einem PKW) und salopp soft-roaders (etwa Weichgängige).
Ist in Nordamerika von einem Full-Size SUV die Rede, so bezeichnet dies Fahrzeuge wie etwa den Cadillac Escalade, wobei diese nach deutschem Verständnis Geländewagen sind, da sie auf LKW-Chassis aufbauen. Von diesen bereits in ihrer Grundform über 5 Meter langen Fahrzeugen existieren Langversionen mit etwa 5,6 Metern Länge.
Modelle der Größe etwa eines BMW X5 oder eines Lexus RX heißen dort Mid-Size Crossover SUV.
Einige Automobilhersteller bezeichnen Komfort-Geländewagen auch als Sport Activity Vehicles (SAV, Sportaktivitätsfahrzeug), um sie von den klassischen Geländewagen zu unterscheiden und um der Assoziation mit einem betrieblichen Nutzfahrzeug vorzubeugen (in Australien versteht man unter Utility Vehicle z. B. speziell einen Pritschenwagen).
SUVs ähneln technisch üblicherweise normalen Pkw, verfügen aber häufig über einen Allradantrieb. Der karosserietechnische Aufbau des Fahrzeuges ist hinsichtlich der Proportionen an die von Geländewagen angelehnt. Typische technische Unterschiede sind:
Vom Grundkonzept her werden auf Geländewagen basierende Fahrzeuge heute der Kategorie SUV zugeordnet (siehe Liste unten). Bislang fehlt aber eine allgemeingültige, klare Abgrenzung innerhalb dieser Einordnung in geländegängige und nur geländegängig aussehende SUVs. Für den Laien ist daher oft nicht erkennbar, dass beispielsweise ein BMW X5 im Gegensatz zu einem Mitsubishi Pajero wegen der nicht vorhandenen Getriebeuntersetzung, der eher für die normale Straße ausgelegten Motoren- und Getriebekonzeption und dem hinsichtlich Abstimmung und Belastbarkeit eher auf bestmögliche Straßenfahreigenschaften abgestimmten Fahrwerk nur bedingt tauglich für Geländeeinsätze ist, obwohl beide Fahrzeuge technische Merkmale wie eine selbsttragende Karosserie oder eine Einzelradaufhängung aufweisen.
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Als Softroader oder Crossover werden umgangssprachlich kleine Sports Utility Vehicles (Außenmaße wie bei Pkw der unteren Mittelklasse) bezeichnet, die zwar optische Stilelemente von Geländewagen aufweisen, aber nur sehr eingeschränkt geländetauglich sind. Der Ausdruck ist eine Wortkonstruktion aus den englischen Begriffen „soft“ (weich) und „Offroader“ (Geländewagen). Technisch sind diese Fahrzeuge meist keine eigenständigen Entwicklungen, sondern basieren auf Pkw-Plattformen, die im Gegensatz zu einer Limousine lediglich mit einer höher liegenden Karosserie und einem Allradantrieb versehen wurden. Die für einen schwereren Geländeeinsatz notwendigen technischen Hilfsmittel wie mechanische Differenzialsperren und Getriebereduktionen werden für diese Fahrzeuge meistens nicht angeboten. Im Vordergrund stehen bei diesen Fahrzeugen der Imagefaktor und die optische Erscheinung; als rationale Kaufargumente werden von den Käufern die gegenüber PKWs bequemere, weil höhere Sitzposition und die sich daraus ergebende bessere Zugänglichkeit sowie eine bessere Übersicht über den Verkehr angeführt. Die bei Geländewagen gegenüber PKW ausgeprägten Nachteile wie der höhere Kraftstoffverbrauch, die schlechteren Fahrleistungen oder das schwerfälligere Fahrverhalten fallen in dieser Fahrzeugklasse vergleichbar weniger ins Gewicht.
Bis in die späten 90er Jahre des 20. Jahrhunderts boten vor allem japanische und koreanische Automobilhersteller Fahrzeuge dieser Kategorie auf dem deutschen Markt an; der Toyota RAV4 gilt als Begründer dieser Fahrzeuggattung. Inzwischen sind auch die meisten europäischen Hersteller in diesem Marktsegment vertreten (Stand März 2012). „Crossover“-Fahrzeuge im engeren Sinne sind z. B. der Audi allroad quattro, Volvo XC70, Seat Altea Freetrack, Alfa Romeo Crosswagon Q4, Mitsubishi ASX, Škoda Octavia Scout oder Saab 9-3X.
SUVs stehen aus vielerlei Gründen öffentlich in der Kritik. Vor allem richtet sich diese gegen den deutlich höheren Kraftstoffverbrauch als denjenigen bei Limousinen mit vergleichbaren Fahrleistungen. Die Hauptgründe dafür sind:
Eine Analyse von 955 Anprallereignissen an Fahrzeugrückhaltesystemen aus Stahl und Beton hat gezeigt, dass SUVs im Vergleich zu herkömmlichen Pkws und Pickups ein achtfaches Risiko für einen Fahrzeug-Überschlag (Rollover) im Falle eines Anpralls haben.[2]
Außerdem stellen SUVs ein erhöhtes Unfallrisiko für andere Verkehrsteilnehmer dar: Für Fußgänger, insbesondere Kinder, wird das Verletzungsrisiko durch die hohe Fahrzeugfront gesteigert,[3] besonders durch Fahrzeuge mit Frontschutzbügeln. Bei Kollisionen mit anderen PKW wird dabei das leichtere Fahrzeug stärker beschädigt. Crashtests haben bewiesen, dass die Knautschzonen nur bedingt kompatibel sind.[4]
Auch für Motorradfahrer sind die höher aufbauenden Fahrzeuge gefährlicher, da sie insbesondere beim Seitenaufprall nicht über das Fahrzeugdach hinweg gleiten, sondern auf das Fahrzeug prallen oder in das Fahrzeuginnere eindringen.[5]
In der Schweiz gibt es unter anderem aus diesen Gründen seit Februar 2007 eine Initiative der Jungen Grünen, SUV-Fahrzeugen die Neuzulassung zu verwehren und die Fahrgeschwindigkeit bereits zugelassener SUVs auf 100 km/h zu beschränken.[6] Im Sommer 2011 haben die Jungen Grünen ihre Initiative zurückgezogen und das ursprünglich geforderte Verbot der Neuzulassung von Offroadern sowie die Forderung einer Geschwindigkeitsbeschränkung für diese Fahrzeuge aufgegeben. Durch die in der Schweiz geplante Einführung einer Abgabe für Neufahrzeuge mit einem CO2-Ausstoss von über 130 g/km ab dem Jahr 2015 sehen sie ihr Ziel erreicht.[7]
„Früher waren diese Fahrzeuge etwas für Aristokraten mit Haus in London und Hof im Engadin. In der Boomphase der neunziger Jahre entdeckte das aufsteigende urbane Bürgertum plötzlich das SUV. Inzwischen ist die breite Masse fasziniert von dem Konzept, weil es ihr ermöglicht, zumindest in Gedanken dem Alltag zu entfliehen. Das SUV ist das Fahrzeug des Eskapismus. Und es strahlt jene Potenz aus, mit der sich Fahrer für jede Lage gut gerüstet fühlen. […] Ob die [erhöhte Sitzposition] sicherheitstechnisch wirklich etwas bringt, ist umstritten. Autos mit hohem Schwerpunkt sind schwerer zu beherrschen. […] SUV-Fahrer neigen dazu, riskanter zu fahren, weil sie das Gefühl haben, in einer Burg zu sitzen.“
– Paolo Tumminelli, Autodesigner[8]
Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) untersuchte 2011 die Rolle von SUV im Unfallgeschehen in Deutschland mit Hilfe einer Sonderauswertung der amtlichen Verkehrsunfallstatistik und der eigenen Unfalldatenbank. SUV waren danach zwar nicht öfter als herkömmliche Personenwagen in Unfälle mit Personenschaden verwickelt. Die Kollisionen, insbesondere gegen Pkw, hatten für Unfallgegner aber häufiger schwere Verletzungen zur Folge. Neben der größeren Masse stehen bei vielen SUV-Modellen auch die höher angeordneten Frontstrukturelemente, wie Längsträger, einer Kompatibilität im Crashfall entgegen.[9]
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen konnten in Deutschland früher wie LKW oder andere Nicht-Pkw (z. B. Wohnmobile, Bürofahrzeuge oder andere Sonder-Kfz) nach Gewicht besteuert werden. Darunter fielen auch viele SUV, die wie PKW genutzt wurden. Die Kraftfahrzeugsteuer betrug dann vielfach nur die Hälfte dessen, was für die Fahrzeuge im Fall einer Hubraumbesteuerung zu entrichten gewesen wäre. Diese Regelung wurde zum 1. Mai 2005 durch eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung abgeschafft. Seither werden alle Fahrzeuge ungeachtet des zulässigen Gesamtgewichts gemäß der vorrangig vorgesehenen Verwendung nach Hubraum oder Gewicht besteuert. Die vorrangig vorgesehene Verwendung unterscheidet zwischen Personen- und Güterbeförderung anhand der für den jeweils zur Verwendung stehenden Nutzflächen des Fahrzeuges sowie weiterer baulicher Merkmale (Abtrennung, Scheiben, Befestigungsmöglichkeiten für Sitze und Gurte etc.). Die endgültige Entscheidung fällt das zuständige Finanzamt jedoch unabhängig von der Typzuordnung gemäß den technischen Papieren des Fahrzeuges (Briefeintrag Pkw oder Lkw).
| Fahrzeugmodellreihe | Anzahl | |
|---|---|---|
| 1 | VW Tiguan | 38.687 |
| 2 | BMW X1 | 26.634 |
| 3 | Audi Q5 | 23.148 |
| 4 | Ford Kuga | 14.056 |
| 5 | Skoda Yeti | 13.817 |
| 6 | Mercedes-Benz GLK-Klasse | 12.588 |
| 7 | Dacia Duster | 11.396 |
| 8 | BMW X5 | 10.830 |
| 9 | Hyundai ix35 | 10.703 |
| 10 | BMW X3 | 10.440 |
„SUVs liegen auf der Internationalen Automobil-Ausstellung 2011 voll im Trend. Weltweit gibt es derzeit kein anderes Segment, das derart wächst. Doch eigentlich kann man schon längst von keinem Trend mehr sprechen - zu viele Jahre drücken die zunehmend urbaner werdenden Geländewagen der Automobilindustrie ihren Stempel auf. Kaum ein Autohersteller kann es sich noch erlauben, auf diese Fahrzeugklasse zu verzichten.“ – „Selbst Porsche, weltweit führende Sportwagenmarke, hat ihr finanzielles Seelenheil nicht zuletzt der Erfindung des Luxus-SUVs namens Cayenne zu verdanken.“[11]