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Sprachheilschule

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Eine Sprachheilschule ist eine "Sonderschule für Sprachbehinderte", wobei auch dieser Begriff mittlerweile in Berlin und NRW durch die Bezeichnung Grundschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache oder Sekundarstufe I mit dem Förderschwerpunkt Sprache ersetzt wird. [1][2]

An diesen Schulen wird betont binnendifferenzierter Regelunterricht nach dem Rahmenplan in kleinen Klassen mit ca. 12–14 Schülern erteilt, ergänzt von spezifischen Therapieangeboten außerhalb des Unterrichts.

Sprachbehinderungen können verschiedene bzw. mehrere Ursachen haben, d. h. organischer wie psychogener Natur sein und sagen für sich genommen noch nichts über die Intelligenz eines Menschen bzw. dessen weitere Bildungsfähigkeit aus. Sehr oft sind sie Symptom einer menalen Retardierung (Entwicklungsverzögerung).

Sind die Schüler austherapiert, werden sie bislang (wieder) an Regelschulen oder ggf. andere Sonderschulen weitervermittelt. Es gibt jedoch immer mehr Bestrebungen, anstelle von Sonderschulen auf ein durchgängiges Integrationsschulmodell zu setzen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. berlin.de/sen Schulen in Berlin mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt, darunter dem Schwerpunkt Sprache
  2. berlin.de/sen-bildung/(..).pdf Rechtsvorschriften zu Förderschulen, siehe u.a. § 25 zu Schwerpunkt Sprache und ff. zu weiteren Modalitäten wie in Teil VI "Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf"
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