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Eine Sprengung ist der Versuch der Zerstörung eines Objektes durch Sprengstoff. Sie dient militärischen und zivilen Zwecken: Sprengungen dienen unter anderem zum Abbruch von Bauwerken, der Gewinnung von Bodenschätzen, Herstellung von Geländevertiefungen, dem Tunnelbau, zur Verbindung nichtschweißbarer Metalle mit Hilfe der Sprengtechnik oder auch zur Formgebung von Blechen durch Sprengplattieren.
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Nach dem Sprengstoffrecht dürfen technische Sprengungen nur von ausgebildetem Fachpersonal, also von Sprengberechtigten durchgeführt werden. Die Ausbildung erfolgt an sog. Sprengschulen bzw. beim Militär, Katastrophenschutz (THW) und im Bergbau. Die erfolgreiche Ausbildung wird durch ein auch als "Sprengschein" bezeichnetes Zertifikat ausgewiesen.
Das Wort bezeichnet technisch allgemein das Trennen von festen Materialien durch Einbringen von expansiv wirkenden Gegenständen oder Substanzen. So ist es möglich, Stein durch Einbringen von gewässerten Holzkeilen auseinanderzusprengen, da sich Holz nach der Wässerung mit großer Kraft ausdehnt. Auch Wassereinschlüsse, die gefroren werden, sprengen feste Substanzen auseinander. In diesen Fällen gibt es keine Explosion, sondern es entstehen Brüche und Trennfugen.