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Der Ständeratspräsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist der Vorsitzende des Ständerats.
Jedes Jahr in der Wintersession wählt der Ständerat für ein Jahr eine Präsidentin oder einen Präsidenten sowie eine erste und zweite Vizepräsidentin beziehungsweise Vizepräsidenten. Diese leiten die Verhandlungen, vertreten den Rat nach aussen und wachen über die Befolgung des Reglements sowie über die Ordnung in den Sitzungen. Die Vizepräsidenten übernehmen die Aufgaben der Präsidentin oder des Präsidenten, wenn diese verhindert sind.
In der Wintersession 2011 wurden gewählt:[1]
Präsidien weiterer eidgenössischer Staatsorgane: