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Das Staatsoberhaupt steht an der Spitze der staatlichen Ämterhierarchie. Es repräsentiert den Staat nach innen und außen, ist im Sinne des Völkerrechts in der Regel vollumfänglich bevollmächtigter Vertreter seines Landes und bestätigt formal die Ernennung in Staatsämter sowie die Ausfertigung von Gesetzen. Die Ausgestaltung des Staatsoberhauptes (Auswahl und Funktion) ist zentrales Merkmal der Staatsform.
Staatschef ist eine Bezeichnung, die insbesondere der Kürze wegen in der Wendung Staats- und Parteichef (eines kommunistischen respektive realsozialistischen Staates, siehe auch Staatsratsvorsitzender) und in der Wendung Staats- und Regierungschefs (der Europäischen Union) verwendet wird und bezieht sich allgemein auf diejenigen Staatsoberhäupter, die neben repräsentativen auch exekutive Aufgaben erfüllen, zum Beispiel der französische oder der US-amerikanische Präsident.
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In einer Monarchie ist das Staatsoberhaupt der Monarch (beispielsweise ein König wie in Spanien oder Thailand).
In den Commonwealth Realms (mit Ausnahme Großbritanniens) ist der König außer Landes ansässig, da er in Personalunion auch König des Vereinigten Königreichs ist. Daher wird der König von z. B. Australien, Kanada oder Jamaika in Ausübung seiner Funktionen als Staatsoberhaupt dieser Staaten von einem Generalgouverneur vertreten, der auf Vorschlag der jeweiligen Regierung vom Monarchen ernannt wird.
In einer Republik wird das Staatsoberhaupt zumeist Präsident oder zuweilen Staatspräsident genannt. Beispiele sind der Präsident der Vereinigten Staaten, der Bundespräsident Deutschlands (früher Reichspräsident) oder Österreichs und der französische Staatspräsident (Präsident der Republik).
Die Funktion von Staatsoberhaupt und Regierungschef können in einem Amt vereint sein. Die USA als präsidentielles Regierungssystem oder Südafrika sind hierfür Beispiele. Auch die meisten Autokratien besitzen nur ein Amt für beide Funktionen. Die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer sind auch zugleich Staatsoberhaupt des Gliedstaates. Die Befugnisse des Staatsoberhauptes können in den verschieden politischen Systemen stark voneinander abweichen.
Amtliche Bezeichnung des Staatsoberhaupts im Vichy-Regime war Chef d’Etat, im Franquismus Jefe de Estado.
Im Vatikanstaat ist das formelle Staatsoberhaupt der Papst als absoluter Monarch, was als Erbe des Kirchenstaates und in Europa als Unikum verstanden werden kann.
Die Republik San Marino und das Fürstentum Andorra verfügen über zwei Staatsoberhäupter. In San Marino sind zwei Capitani Reggenti, gewählt für ein halbes Jahr, gleichberechtigte Staatsoberhäupter.[1] In Andorra bilden der Präsident von Frankreich und der Bischof von Urgell als Co-Fürsten von Andorra das kollektive Staatsoberhaupt.[2]
In Nordkorea und im Iran sind laut Verfassung tote Personen de jure Staatsoberhaupt. In Nordkorea ist dies der 1994 verstorbene Kim Il-sung als ewiger Präsident, im Iran der Imam Muhammad al-Mahdi.
Ein kollektiv (also von einem aus mehreren Personen bestehenden Organ) ausgeübtes Staatsoberhaupt existierte in einigen realsozialistischen Ländern des ehemaligen Ostblocks (z. B. DDR). Auch Jugoslawien hatte nach dem Tode Josip Broz Titos ein derartiges kollektives Staatsoberhaupt, das Präsidium der SFRJ mit turnusmäßigem Vorsitzwechsel.[3] Dabei galt der Vorsitzende als primus inter pares und daher de facto als Staatsoberhaupt.
Einige wenige moderne Staaten kennen formell kein persönliches Staatsoberhaupt. Dazu zählen die Schweiz, Japan sowie Bosnien und Herzegowina.
Das Schweizer Parlament wählt jährlich ein Mitglied des Bundesrates zum Bundespräsidenten. Allerdings ist dieser nur primus inter pares (erster unter gleichen) – lediglich auf internationaler Ebene wird er als Staatsoberhaupt behandelt. Die Rolle des Staatsoberhauptes nehmen de facto untereinander die Bundesversammlung, der Nationalratspräsident, der Bundespräsident, der gesamte Bundesrat wie auch das wahlberechtigte Staatsvolk und die Kantone als Souverän wahr.[4]