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Unter dem Begriff Staatsentstehung werden Ursachen, Entstehungsbedingungen und Begleitumstände des Übergangs von vorstaatlichen Gesellschaften zu solchen mit staatlicher Herrschaft im Sinne eines durch Abgaben der Untertanen finanzierten Gewaltmonopols diskutiert mit dem Ziel, allgemeingültige oder zumindest idealtypische Szenarien geschichtlich zu rekonstruieren.
Die Theorien der Staatsentstehung sind zunächst als geschichtliche Spekulation entworfen worden, konnten aber nach Herausbildung der Ethnologie als wissenschaftliche Disziplin teils empirisch belegt werden.
Viele Theorien streben danach, ein allgemeingĂĽltiges Szenario zu entwickeln. Im Vordringen ist hingegen die Auffassung, die geschichtliche Entstehung staatlicher Herrschaft sei in jedem Einzelfall zu ermitteln und ein allgemeingĂĽltiges Ursachenmodell der Staatsentstehung nur durch eine kombinierte (alternative und/oder kumulative) Anwendung der Theorien zu entwickeln.
Inhaltsverzeichnis |
Die in der Populärwissenschaft[1] vertretene These, der Staat sei dem Menschen gleichsam „von Natur aus“ mitgegeben, ist historisch nicht haltbar. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, dass menschliche Gesellschaften der Frühzeit, zum Teil auch in weitaus spätere Zeiten hinein – bis zur globalen Kolonialisierung – in staatsfreien Gesellschaften zusammenlebten.
Die ersten Staaten entstanden im vierten bis dritten Jahrtausend vor Christus in Mesopotamien (Uruk) und Elam (Susa), Ägypten (Naqada) und China (Xia-Dynastie); im dritten bis zweiten Jahrtausend entstanden Staaten in Indien (Indus-Kultur), Griechenland, Kreta (Minoische Kultur), Mexiko (Olmeken und Maya) sowie Peru (Caral).[2]
Staatliche Herrschaft hat sich nur in sesshaften Gesellschaften produziert, und nur dort, wo die Landwirtschaft schon so weit entwickelt war, dass ein Ăśberschuss produziert wurde.
Vor der Entstehung staatlicher Gewalt waren die Völker segmentär organisiert. Diese segmentäre Organisation war nach Ansicht zahlreicher Stimmen in der Wissenschaft bewusst auf die Verhinderung perpetuierter Machtverhältnisse ausgerichtet.
Es gilt als gut belegt, dass die Auflösung jeder akephalen, herrschaftsfreien Gesellschaftsstruktur mit und durch Gewalt erfolgte.[3]
Die Unterwerfungstheorie geht davon aus, dass der Staat in einem Prozess der Unterwerfung friedlicher Bauernvölker durch kriegerische Hirtenvölker entstanden ist: Einer anfänglichen Phase ungeordneter Plünderungen folge eine Institutionalisierung der Abgaben der Unterworfenen, aus der sich in weiteren Phasen die Staatlichkeit entwickelt habe. Dies ist laut Uwe Wesel eine der ethnologisch am besten gesicherten Erkenntnisse.[4]
Damit ist die erste Phase der Staatsentstehung nach bald einhelliger Ansicht durch die Unterwerfungstheorie korrekt nachgezeichnet. Neben der veralteten religiösen Theorie, die staatliche Herrschaft als eine von Gott eingesetzte Institution ansah,[5] gibt es eine Reihe älterer Theorien, die die Staatsentstehung auf endogene Ursachen (→ Sozialer Wandel) stützen wollen.
Zu nennen ist insbesondere die materialistische Theorie Friedrich Engels’: Danach beginnen Bauern durch Produktionsfortschritte einen Überschuss zu erwirtschaften. Der Handel mit diesem Überfluss ermögliche den Übergang von der Subsistenzwirtschaft zur Warenwirtschaft. Durch den Handel mit dem Überfluss eigneten sich die Besitzenden immer mehr Besitz an. Bald bildeten sich zwei Klassen von Menschen: Die Besitzenden auf der einen und die weiterhin von ihrer Arbeit lebenden auf der anderen Seite. Nunmehr nutzten die Besitzenden ihre Mittel zum Ausbau einer militärischen Organisation, die ihnen zur Sicherung ihrer Position dienen sollte: dem Staat.[6]
Nach der Patriarchaltheorie ist staatliche Herrschaft eine Art Weiterentwicklung der männlichen Gewalt in der Familie: Die Macht der Männer über die Frauen greife auf andere Bereiche des Soziallebens über und führe so zu einer dauerhaften Etablierung von Machtstrukturen, die schließlich in ein Gewaltmonopol des Stärksten münden.
Nach der Patrimonialtheorie gründet staatliche Herrschaft in privatem Eigentum an Grund und Boden. Der Grundeigentümer habe sich schließlich das Gewaltmonopol über die auf seinem Land Ansässigen verschafft. In der „Aktientheorie“ Justus Mösers wurde dieser Ansatz dahingehend erweitert, dass die Entstehung des Staates aus dem Zusammenschluss von Grundbesitzern zu erklären ist, die zum Zwecke des gemeinsamen Schutzes und der Bewirtschaftung ihrer Güter eine Gemeinschaft bilden und fortan über die Besitzlosen herrschen.
Die Vertragstheorie (im realhistorischen Sinn, nicht im Sinne der idealistischen Vertragstheorie) geht davon aus, dass staatliche Herrschaft aufgrund eines freiwilligen Vertrags entstanden sei, um bestimmte gesellschaftliche Probleme (Ressourcenknappheit; Verwaltung öffentlicher Anlagen zur Wasserbewirtschaftung) zentral zu lösen.
Die „Theorie der natürlichen Grenzen“ sieht die Ursachen der Staatsentstehung in der Kombination von Bevölkerungswachstum und dem Fehlen von unmittelbar anschließendem Siedlungsraum (→ Politische Geographie). Sei das Gebiet durch Berge, Wüste oder Meer räumlich abgeschlossen, folge dem Bevölkerungswachstum Streit und Krieg um das Land, der zur Unterwerfung einzelner Dörfer oder Stämme führe.
Während der erste Schritt der Staatsentstehung als gut belegt gilt, ist der weitere Prozess der Entwicklung staatlicher Herrschaft stark umstritten.
Einigkeit besteht, dass die gewaltsame Eroberung für sich genommen noch keinen Staat erzeugt; hinzu kommen muss die Stabilisierung der Herrschaftsverhältnisse.[7] Genau darin, also wie die manifeste Gewalt in eine strukturelle, latente übergegangen ist, liegt das Hauptproblem der Staatsentstehungslehre.[8][9]
Einige Theorien, unter anderem die Unterwerfungstheorie, gehen von einer (zumindest stillschweigenden und partiellen) Anerkennung der Herrschaft aus.
Robert L. Carneiro unterscheidet zwischen den (seines Erachtens: sechs) ursprünglich entstandenen Staaten („primäre Staaten“), und (allen anderen) durch Kontakt mit diesen entstandenen Staaten („sekundäre Staaten“).
Ungeachtet der Details ist seine Unterscheidung zwischen primärer und sekundärer Staatsentstehung zum anthropologischen Gemeingut geworden.[10]