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Staatsmonopol bedeutet, dass ein Staat oder eine andere Gebietskörperschaft als alleiniger Anbieter eines Produktes oder einer Dienstleistung auftritt, es handelt sich also normalerweise um ein Anbieter-Monopol. Staatsmonopole sind meist gesetzlich geregelt, können aber auch entstehen, wenn andere Anbieter kein Interesse am Verkauf des Produktes haben oder nicht konkurrenzfähig wären.
Im Zuge der wirtschaftlichen Liberalisierung kommt es in den letzten Jahren zunehmend zur Aufgabe von Staatsmonopolen und der Privatisierung der zuvor vom Staat betriebenen Wirtschaftszweige oder zu Public Private Partnerships.
Kritiker der Staatsmonopole behaupten, dass Staatsmonopole ineffizient seien, weil der Staat unter keinem Konkurrenzdruck steht. Bemängelt werden weiter eine mangelnde Bereitschaft zu Innovationen und ein häufig schlechter Service.
Hingegen werden als Argumente für Staatsmonopole eine mögliche Verschlechterung der Qualität und Sicherheit in vielen Fällen der Privatisierung vorher staatlich erbrachter Leistungen angeführt (z. B. Eisenbahn und Wasserversorgung in Großbritannien, Stromversorgung in Kalifornien); außerdem liegt das Interesse privater Investoren nicht bei einer optimalen Versorgung der Kunden sondern in der Erzielung von Gewinnen. Dem wird entgegengehalten, dass in einer Marktwirtschaft mit Konkurrenz jeder private Investor bemüht sein müsse, optimale Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Die angeführten Negativbeispiele seien Ausdruck von Politikversagen, weil es Aufgabe der Politik sei, dafür zu sorgen, dass sich ein Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern bilde. Weiters haben nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführte Unternehmen oftmals kein Interesse daran, ihre Leistungen flächendeckend anzubieten; dies stellt vor allem bei der Versorgung abgelegener Gebiete im ländlichen Raum ein Problem dar.
Weiter wird angeführt, dass in Demokratien Staatsmonopole im Gegensatz zu privatwirtschaftlich geführten Betrieben der demokratischen Kontrolle, also der Beurteilung durch die wahlberechtigte Bevölkerung unterliegen. Daher müssten die politischen Entscheidungsträger Interesse an einer preisgünstigen und bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung durch die Staatsmonopole haben. Der Wettbewerb unterschiedlicher politischer Gruppen ersetze also in gewissem Maße den wirtschaftlichen Wettbewerb am Markt. Andere verweisen auf die unmittelbare demokratische Kontrolle durch den Konsumenten, der bei freier Entscheidung das preisgünstigste und bestmögliche Produkt oder Dienstleistung auswählen kann. Außerdem zeige die Praxis, dass Staatsmonopole keineswegs die preisgünstigste und bestmögliche Versorgung der Bevölkerung bewirkten.
Um in privatisierten Bereichen, bei denen eine Konkurrenz verschiedener Anbieter nicht oder nur schwierig möglich ist (Marktversagen), Qualität und Versorgungssicherheit zu gewährleisten, sowie zur Regulierung von Preisen in Fällen, wo kein Wettbewerb wirkt, werden z. B. sogenannte Regulierungsbehörden eingesetzt.