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Ein StaatsprĂ€sident, oft auch nur PrĂ€sident (v. lateinisch praesidere âden Vorsitz habenâ) genannt, ist in der Regel das Staatsoberhaupt einer Republik. Je nach Staatssystem wird das Amt durch eine allgemeine Wahl, durch ein Wahlkomitee, durch die Legislative oder durch andere Verfahren vergeben. Zum Teil werden auch in Diktaturen PrĂ€sidenten ernannt.
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Die Stellung und die Befugnisse des PrÀsidenten werden meist durch eine geschriebene Verfassung festgelegt. Sie ist eingebunden in ein System der Gewaltenteilung oder zumindest in ein System der strikten Machtkontrolle durch die Verfassung.
Hier vereinigt der PrĂ€sident die Funktion des Staatsoberhaupts und die des Regierungschefs. Er besitzt groĂe Machtbefugnisse. Der PrĂ€sident wird dann meist direkt vom Volk gewĂ€hlt, was seine starke Position legitimiert.
Typische prÀsidentielle Regierungssysteme sind die der USA (wobei der PrÀsident hier indirekt gewÀhlt wird) und die meisten lateinamerikanischen Staaten.
Hier ist der PrĂ€sident nur Staatsoberhaupt. Er wird, je nach Staat, durch die Legislative (das Parlament) oder direkt durch das Volk gewĂ€hlt und hat hauptsĂ€chlich reprĂ€sentative Funktionen. Die eigentliche FĂŒhrung der Exekutive (Regierung) ist die Aufgabe eines je nach Land Premierminister, MinisterprĂ€sident, Bundeskanzler, RegierungsprĂ€sident oder Ă€hnlich genannten Regierungschefs, dessen Regierung vom Vertrauen des Parlaments abhĂ€ngig ist.
Typische parlamentarische Regierungssysteme sind die Deutschlands, Italiens, Polens und der Tschechischen Republik.
Eine Sonderform bilden zum Beispiel die Systeme von SĂŒdafrika, Botswana, den Föderierten Staaten von Mikronesien oder auch Nauru. Hier ist die Exekutivgewalt an das Parlament gebunden, das heiĂt der vom Parlament gewĂ€hlte Regierungschef ist zugleich Staatsoberhaupt. Da eine eindeutige Zuordnung zum prĂ€sidentiellen oder parlamentarischen System somit sehr schwierig, wird es in der Regel als eigenstĂ€ndiges Regierungssystem angesehen.
Hier konkurrieren PrĂ€sident und Parlament um die Macht. Wird der PrĂ€sident durch die Parlamentsmehrheit gestĂŒtzt, hat er weitreichende Kompetenzen. Gehören Parlamentsmehrheit und PrĂ€sident unterschiedlichen Parteien an, herrscht Kohabitation (frz. cohabitation) und die Macht des PrĂ€sidenten ist eingeschrĂ€nkt.
Typische semiprĂ€sidentielle Regierungssysteme sind die Frankreichs, Ăsterreichs, SĂŁo TomĂ© und PrĂncipes, der Ukraine und Russlands, wobei Russland jedoch in der politischen Praxis eher dem prĂ€sidentiellen System zuneigt, ganz abgesehen von der in Deutschland hĂ€ufig kritisierten Problematik der sogenannten âgelenkten Demokratieâ.
Einige wenige Republiken kennen kein Staatsoberhaupt. Dazu zĂ€hlt beispielsweise die Schweiz. In der Schweiz ĂŒbt die Landesregierung die Funktion des Staatsoberhauptes als Kollektiv aus. Es gibt zwar einen BundesprĂ€sidenten, der gleichzeitig Mitglied des Bundesrats ist. Er wird vom Parlament jeweils auf ein Jahr gewĂ€hlt. Allerdings ist er nur primus inter pares (erster unter Gleichen), der nur auf internationaler Ebene die reprĂ€sentative Funktion des Staatsoberhauptes ausĂŒbt.
Die Islamische Republik Iran ist zwar Republik, das Staatsoberhaupt ist aber der Oberste Rechtsgelehrte. Der PrÀsident ist lediglich das Regierungsoberhaupt.
Die ehemaligen deutschen LĂ€nder WĂŒrttemberg-Hohenzollern und Baden hatten einen Regierungschef mit der Amtsbezeichnung StaatsprĂ€sident, was jedoch in diesen beiden FĂ€llen nicht darĂŒber hinwegtĂ€uschen darf, dass das Amt und die Funktion voll und ganz dem eines MinisterprĂ€sidenten der heutigen LĂ€nder Deutschlands entsprach. Genauso verhĂ€lt es sich bei den als StaatsprĂ€sident bezeichneten Regierungschefs einiger LĂ€nder der Weimarer Republik, wie zum Beispiel die Regierungschefs in Baden, Hessen und WĂŒrttemberg. In Bayern wollte man Anfang der 1950er-Jahre einen StaatsprĂ€sidenten einfĂŒhren, entschied sich jedoch, die Rolle des Staatsoberhauptes dem MinisterprĂ€sidenten des Freistaates zu ĂŒberlassen, der fortan wie auch andere deutsche Landesregierungschefs seinen Amtssitz in der Staatskanzlei hat.
PrÀsident der Republik ist bzw. war der offizielle Titel des Staatsoberhaupts in:
In Diktaturen wird der Titel eines PrĂ€sidenten hĂ€ufig von selbsternannten AnfĂŒhrern angenommen â ein Beispiel dafĂŒr ist Ugandas ExprĂ€sident Idi Amin. Einige staatssozialistische Staaten kennen oder kannten ebenfalls PrĂ€sidenten, allerdings liegt die Macht beim Zentralkomitee der Partei.