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Der Staatsrat (slowenisch: Državni svet) ist das Oberhaus des slowenischen Parlaments. Seine Aufgabe ist die Vertretung sozialer, wirtschaftlicher und regionaler Interessen in der slowenischen Legislative.
Inhaltsverzeichnis |
Der Staatsrat besteht aus 40 Mitgliedern, die von funktionalen (d. h. sozialen und wirtschaftlichen) sowie regionalen Interessengruppen entsandt werden.
Der Staatsrat setzt sich folgendermaßen zusammen:
Die Mitglieder des Staatsrats werden nicht über ein allgemeines Wahlrecht bestimmt, sondern über ein spezielles Wahlrecht innerhalb der die Abgeordneten entsendenden Interessensgruppen. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Die 18 Repräsentanten funktionaler Interessen werden durch ein Wahlmännerkollegium gewählt, dessen Zusammensetzung wiederum gemäß der internen Regeln der Interessensgruppierungen bestimmt wird.
Für die Wahl der 22 Repräsentanten regionaler Interessen wird das slowenische Territorium in 22 Wahlkreise eingeteilt. Die Zusammensetzung des Wahlmännerkollegiums in den Wahlkreisen wird von den Gemeinderäten in geheimer Abstimmung bestimmt. Falls der Wahlkreis mehr als eine Gemeinde umfasst, so entsendet jede Gemeinde zumindest einen Repräsentanten in das Wahlmännerkollegium. Pro 5.000 Einwohner erhöht sich diese Anzahl um einen weiteren Repräsentanten.
Ein Kandidat zum Staatsrat gilt als gewählt, wenn er die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen kann.
Alle slowenischen Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besitzen grundsätzlich das aktive und passive Wahlrecht zum Staatsrat. Das Wahlrecht wird über die Zugehörigkeit zu einer Interessengruppe (funktional und/oder regional) bestimmt. Nicht-slowenische Staatsbürger besitzen, wenn sie einer funktionalen Interessengruppe zugerechnet werden können, ein aktives, nicht jedoch das passive Wahlrecht.[1]
Die slowenische Verfassung weist dem Staatsrat im Vergleich zum Unterhaus, der Staatsversammlung (Državni zbor), bedeutend weniger Machtbefugnisse zu.
Zu seinen Aufgaben zählen:[2]
Das Zustimmungsquorum aller Befugnisse des Staatsrates (mit Ausnahme des Punkts 4) liegt bei 50 % plus einer Stimme der abgegebenen Stimmen. Die Inanspruchnahme des Rechts ein Referendum auszurufen (Punkt 4) erfordert die absolute Mehrheit aller Staatsratsabgeordneten (d. h. zumindest 21 Stimmen). Bei allen Abstimmungen des Staatsrats muss zumindest eine absolute Mehrheit der Abgeordneten anwesend sein.[3]
Europäische Union: Europäisches Parlament
Albanien: Kuvendi i Shqipërisë |
Andorra: Consell General de les Valls |
Belgien: Parlament (Abgeordnetenkammer und Senat) |
Bosnien und Herzegowina: Abgeordnetenhaus |
Bulgarien: Narodno Sabranie |
Dänemark: Folketing |
Deutschland: Bundestag und Bundesrat |
Estland: Riigikogu |
Finnland: Eduskunta |
Frankreich: Parlement français (Assemblée nationale und Sénat) |
Griechenland: Parlament |
Irland: Oireachtas (Dáil Éireann und Seanad Éireann) |
Island: Althing |
Italien: Camera und Senato |
Kroatien: Sabor |
Lettland: Saeima |
Liechtenstein: Landtag |
Litauen: Seimas |
Luxemburg: Chambre des Députés |
Malta: Kamra Tad-Deputati |
Mazedonien: Parlament |
Moldawien: Parlamentul Republicii Moldova |
Monaco: Conseil National |
Montenegro: Parlament |
Niederlande: Staten-Generaal (Eerste Kamer und Tweede Kamer) |
Norwegen: Storting |
Österreich: Parlament (Nationalrat und Bundesrat) |
Polen: Sejm und Senat |
Portugal: Assembleia da República |
Rumänien: Camera Deputaților und Senatul |
Russland: Föderationsversammlung (Duma und Föderationsrat) |
San Marino: Consiglio Grande e Generale |
Schweden: Riksdagen |
Schweiz: Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat) |
Serbien: Nationalversammlung |
Slowakei: Nationalrat |
Slowenien: Državni zbor und Državni svet |
Spanien: Cortes Generales (Congreso de los Diputados und Senado) |
Tschechien: Abgeordnetenhaus und Senat |
Türkei: Türkiye Büyük Millet Meclisi |
Ukraine: Werchowna Rada |
Ungarn: Országgyűlés |
Vatikanstadt: – |
Vereinigtes Königreich: Parliament (House of Commons und House of Lords) |
Weißrussland: Repräsentantenhaus und Rat der Republik |
Zypern: Repräsentantenhaus
Sonstige Gebiete:
Åland: Lagting |
Färöer: Løgting |
Gibraltar: Parlament |
Guernsey: States of Guernsey |
Isle of Man: Tynwald (House of Keys und Legislative Council) |
Jersey: States of Jersey
Umstrittene Gebiete:
Kosovo: Kuvendi i Kosovës |
Transnistrien: Oberster Sowjet