Suche im Lexikon
Lexikon auf Ihrer Homepage Lexikon als Lesezeichen hinzufügen

Staatsschauspieler

Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung.
Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (bspw. Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Hilf bitte der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung.

Der Begriff Staatsschauspieler hatte im Laufe der Geschichte unterschiedliche Bedeutungen. Im nationalsozialistischen Deutschland war es der höchste Titel, der an Bühnenschauspieler verliehen werden konnte. Seit 1945 hat sich die Bedeutung gewandelt. In Baden-Württemberg z. B. handelt es sich nicht mehr um einen Ehrentitel, sondern um eine Dienstbezeichnung.

Inhaltsverzeichnis

Zeit des Nationalsozialismus

Im nationalsozialistischen Deutschland wurde der Preis vom Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Joseph Goebbels, überreicht. Es war ein reiner Ehrentitel, der mit keinerlei Vermögensvorteilen verbunden war. Da bedeutende Bühnendarsteller unter dem Nationalsozialismus stets auch in Filmen eingesetzt wurden – das für die Propaganda wichtige Medium sollte auf diese Weise aufgewertet werden –, waren die Preisträger dem Publikum regelmäßig auch als Filmdarsteller bekannt. Reine Leinwandstars hatten hingegen keinerlei Aussichten auf die Verleihung des Titels.

Träger des Titels im nationalsozialistischen Deutschland (Auswahl)

Bundesrepublik Deutschland

Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges wird der Titel „Staatsschauspieler“ vom Berliner und vom Hamburger Senat sowie von den Ländern Bayern und Baden-Württemberg verliehen.

Träger des baden-württembergischen Titels (Auswahl)

Träger des bayerischen Titels (Auswahl)

Träger des berlinischen Titels (Auswahl)

Siehe auch

Weblinks

Impressum AGB Datenschutz KundenserviceMediadatenfreenet AGJobsSitemap
gekennzeichnet mit
JUSPROG e.V. - Jugendschutz
freenet ist Mitglied im JUSPROG e.V.