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Staatsterror bezeichnet staatsphilosophisch den Einsatz der Angst der Bürger vor dem Gewaltmonopol des Staates als Zwangsmittel des Staates für die Gesetzestreue seiner Bürger. Nicht zu verwechseln ist der Staatsterror mit dem jüngeren Begriff des Staatsterrorismus.
Inhaltsverzeichnis |
Am prominentesten wurde der Begriff vom Liberalismus des Hobbesschen Kontraktualismus in seiner staatstheoretischen Schrift Leviathan aus dem Jahr 1651 geprägt. Für Hobbes verlieh der Terror dem Staat das notwendige und legale Zwangsmittel zu seiner Konstitution (terror of legal punishment).[1] Die Bewertungen Hobbes reichen dabei von der Feststellung, er habe mit dem terror of legal punishment und seinem Kontraktualismus, also seiner „Staatskonstruktion die Logik der totalitären Regime (…) vorweggenommen“, bis hin zur Meinung, Hobbes habe „ganz im Gegenteil eine erste Begründung für den liberalen (…) Staat geboten.“[2]
Allgemeiner gefasst werden als Staatsterror auch Formen des Polizeistaates bezeichnet, die keine rechtsstaatliche Grundlage besitzen oder deren rechtsstaatliche Grundlagen in Zweifel gezogen werden.[3]
Die Begründung eines Ausnahmezustandes[4] dient in vielen staatlichen Krisensituationen dem Staat zur Legitimierung von Zwangsmitteln, die gemeinhin als terroristische verurteilt werden.[5]
Staatlicher Terror ist das wichtigste konstituierende Element totalitärer Staaten. Er bedeutet die nicht mehr berechenbare Anwendung physischer Gewalt als permanente Drohung für jeden.[6] Staatsterror wird von Theoretikern des Totalitarismus des 20. Jahrhunderts zahlreichen Staaten vorgehalten.
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit Terror des Nationalsozialismus, der mit dem Begriff Staatsterror nicht mehr zu fassen ist, und der totalitären Regimen des 20. Jahrhunderts werden die Grundannahmen der Moderne[7] und ihre Konzepte wie Totalität,[8] Biopolitik, Gouvernementalität kritisch diskutiert.[9] Nach Hannah Arendt war der Terror im 20. Jahrhundert das wichtigste Kennzeichen nationalsozialistischer und stalinistischer totaler Herrschaft.[8]
Terror zum Zwecke der Staatserhaltung wurden sowohl der Monarchie, hier von Seiten der Aufklärer, als auch den Revolutionären vorgeworfen.
Auf der Seite des zaristischen bzw. später bürgerlichen Russlands organisierte sich die staatliche Gewalt in Form des Weißen Terrors. Bei der Etablierung der Oktoberrevolution galt Roter Terror als Gegenmittel zur Konterrevolution und sollte der Konstitution der Sowjetunion dienen. Der Stalinismus gilt als eine moderne und totalitäre Form des Staatsterrors.
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