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Stadtbezirk

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Ein Stadtbezirk ist eine Verwaltungseinheit in einer größeren Stadt. Meist gibt es Stadtbezirke nur in Großstädten ab einer bestimmten Einwohnerzahl, um sie bürgernah verwalten zu können. In Nordrhein-Westfalen gibt es nach der Gemeindeordnung Stadtbezirke mit Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten. In Niedersachsen können Stadtbezirke in kreisfreien Städten oder Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern eingerichtet werden. [1]

Die Bezeichnungen für Stadtbezirke variieren. In Berlin und Hamburg heißen sie nur Bezirke, in Hessen heißen die politischen Stadtbezirke Ortsbezirke, in Österreich heißen sie Gemeindebezirke, in der Schweiz ist der Begriff Stadtkreis üblich,

Inhaltsverzeichnis

Stadtbezirk in Deutschland

Ein Stadtbezirk ist die verwaltungstechnische, politische oder statistische Einteilung einer Stadt. Die Bildung von verwaltungstechnischen und politischen Stadtbezirken ist in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt. Größere Städte sind meist hierzu verpflichtet. Die formelle Einrichtung der Stadtbezirke erfolgt durch Beschluss des Stadtrats und wird in der Hauptsatzung verankert.

Der Begriff Stadtteil bezeichnet vorrangig eine geographische Einteilung, in kleineren Städten werden die Begriffe häufig synonym verwendet.

Der Stadtbezirk hat eine eigene Bezirksvertretung, oft „Bezirksbeirat“ oder „Bezirksversammlung“ genannt, die nach jeder Kommunalwahl neu gebildet wird. Je nach Land wird das Gremium direkt vom Volk gewählt oder durch den Stadtrat bestellt. Der Stadtbezirk hat einen „Bezirksvorsteher“ oder „Bezirksamtsleiter“ der hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig ist und in Berlin „Bezirksbürgermeister“ heißt. Als Verwaltungsstelle des Stadtbezirks dient ein eigens eingerichtetes „Bezirksamt“. Die Bezeichnungen „Bezirksbeirat“, „Bezirksvorsteher“, „Bezirksbürgermeister“ oder „Bezirksamt“ können aber von Land zu Land abweichen.

Die fehlende oder ungleichgewichtige Vertretung von einzelnen Stadtteilen oder Vierteln innerhalb der Stadtbezirke kann zu einem Demokratiedefizit und zu politischen oder sozialen Konflikten führen.

In den meisten Städten bilden die Stadtbezirke die erste Ebene der Untergliederung, die weiter in Stadtteile aufgeteilt sein kann, z. B. in den Städten Berlin und Hamburg. Die Abgrenzung zum Begriff Stadtteil ist nicht einheitlich. Ein Stadtbezirk als Verwaltungseinheit oder statistische Einheit kann

  1. mehrere Stadt-/Ortsteile umfassen (z. B. Berlin: Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg umfasst die sechs Ortsteile Schöneberg, Friedenau, Tempelhof, Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade). Diese Variante ist in deutschen Großstädten die Regel.
  2. identisch mit einem Stadtteil sein (z. B. München, Stadtteil und Stadtbezirk Laim).
  3. einen Teil eines Stadtteils umfassen (z. B. Frankfurt am Main, der Stadtteil Nordend gliedert sich in Nordend-Ost und Nordend-West, die übergeordnete politische Ebene heißt in Frankfurt abweichend Ortsbezirk)

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Niedersächsische Gemeindeordnung (zu Stadtbezirken siehe ab Seite 26 der PDF-Datei; 188 kB)

Weblinks

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