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Das Siegel (von lat. sigillum, Bildchen) ist eine Form der Beglaubigung von Urkunden oder Sicherstellung (Verschluss) der Unversehrtheit von GegenstĂ€nden oder BehĂ€ltnissen (Briefumschlag, TĂŒr) mithilfe eines Siegelstempels oder, sphragistisch (siegelkundlich) korrekt, eines Typars, der in eine weiche, erhĂ€rtende Masse (Siegelklumpen aus Siegellack, Wachs, frĂŒher Ton etc.) gedrĂŒckt wird. Oft wird zwischen âSiegelâ als Abdruck und âSiegelstempelâ als PrĂ€gewerkzeug begrifflich nicht unterschieden. FĂŒr âSiegelstempelâ kann auch der aus dem Slawischen stammende Begriff Petschaft (n. oder f.) benutzt werden.
Inhaltsverzeichnis |
Rechtlich ist jedes dienstliche âSiegelâ einzigartig (gegenĂŒber beliebig herstellbaren âStempelnâ â es verhĂ€lt sich hier Ă€hnlich wie bei dem Unterschied zwischen Fahne und Flagge). Wer es fĂŒhren darf, ist eigens geregelt. Der Siegelbruch, das unberechtigte Zerstören eines Siegels, das durch eine Behörde, einen AmtstrĂ€ger oder sonst dienstlich angebracht wurde, ist in Deutschland strafbar (§ 136 Abs. 2 StGB). Ein unbrauchbar gewordener Siegelstempel einer Behörde darf nur unter Hinzuziehung eines Zeugen und mit einem entsprechenden Protokoll vernichtet werden.
Die frĂŒhesten Stempelsiegel sind im Vorderen Orient nicht vor der Tell Halaf-Zeit nachzuweisen. Rollsiegel sind erstmals in Sumer zwischen 3200 und 3100 v. Chr. in der Uruk IV-Schicht belegt. Dies sind kleine Steinzylinder aus Onyx, Lapislazuli, Achat oder anderen Stoffen, in die Figuren und Inschriften eingraviert wurden. Die GröĂe schwankt zwischen 0,15 und 10 Zentimetern. Durch das Abrollen des Zylinders in eine weiche Masse (zum Beispiel Ton) entsteht der charakteristische Siegelabdruck. Etwa zeitgleich tauchten zwischen 1600 v. Chr. und 1500 v. Chr. im Alten Ăgypten, in Ugarit sowie bei den Hethitern die Siegelringe auf, wobei der Siegelring in Mesopotamien nicht in Gebrauch war.
SiegelabdrĂŒcke in Ton findet man auĂer bei den Sumerern, Assyrern und Babyloniern (Rollsiegel), spĂ€ter auch bei Griechen und Römern, von denen sie die Herrscher des FrĂŒhmittelalters ĂŒbernahmen. Siegel fĂŒhrten zunĂ€chst Einzelpersönlichkeiten, spĂ€ter auch Körperschaften. Kaisersiegel gab es in Byzanz bereits seit dem 6. Jahrhundert, Papstsiegel seit dem 9. Jahrhundert. Im frĂŒhen und hohen Mittelalter siegelten Kaiser, Könige, Angehörige des Adels sowie die Hohe Geistlichkeit. Etwa seit dem 13. Jahrhundert machten auch BĂŒrger von dieser Art der Beglaubigung Gebrauch. Siegel geistlicher Korporationen sind schon seit dem 11. Jahrhundert, StĂ€dtesiegel seit dem Anfang des 12. Jahrhunderts (Trier 1113, Köln 1149) zu finden. Metallsiegel, die sogenannten Bullen, waren aus Gold, Blei oder (seltener) aus Silber. Sie waren im Heiligen Römischen Reich hauptsĂ€chlich den PĂ€psten (siehe Goldene Bulle Karls IV.) oder den byzantinischen Kaisern fĂŒr Dokumente besonderer politischer und verfassungsrechtlicher Bedeutung vorbehalten.
Wesentliche Dokumente und Urkunden des Mittelalters wurden mit Wachs gesiegelt. Sowohl die römisch deutschen Kaiser und PÀpste als auch untergeordnete ReichsstÀnde verwendeten farbige Wachssiegel mit folgender Kennzeichnung des Ranges:
Seit dem 16. Jahrhundert wurde auch Siegellack verwendet, der hitzebestĂ€ndiger als Wachs ist. Bereits seit dem 11. Jahrhundert wurden bildliche Darstellungen (z. B. Wappen) in Siegeln verwendet. SpĂ€ter verwendete man anstelle des Wachses sogenannte Oblaten (runde weiĂe PapierflĂ€chen), welche auf das Papier aufgeklebt und dann unter hohem Druck mit Hilfe von Hitze (wie beim Gaufrieren) zu einem Relief, dem Abdruck, verformt wurde.
Der Siegelmissbrauch wurde durch die Aufbewahrung bei eigens fĂŒr diesen Zweck eingesetzten hohen Beamten verhindert, den Siegelbewahrern. Aus dieser Aufgabe wurde spĂ€ter ein Amt und ein Titel (siehe Lordsiegelbewahrer in England).
Mit einem Griff versehen, wird ein Siegel Petschaft genannt â Ă€lter sind Siegelringe. Das Siegel kann auf die Urkunde gedrĂŒckt sein oder an einer Schnur oder einem Pergamentstreifen befestigt sein.
Andere AusfĂŒhrungsformen mit Siegelfunktion sind Aufkleber wie das Pfandsiegel (umgangssprachlich auch Kuckuck genannt), die an Kfz-Kennzeichenschildern angebrachte Zulassungsplakette, Plomben an VerschlĂŒssen und GerĂ€ten, Sicherungsstempel an MessgerĂ€ten.
Siegel der Stadt Steyr, 1304
Siegel der UniversitÀt zu Köln
GroĂes Bonner Stadtsiegel
Siegel Kaiser Heinrichs III.
RĂŒckseite einer Bulle Kaiser Friedrichs II. von 1246
Siegel auf Adelsbrief Kaiser Karls VI.
Siegel des Kayser Steinbruch, ab 1617
Siegel Johanns III. von Straubing-Holland (1422)
Siegel des Hochmeister des Deutschen Ordens
Die chinesische Bezeichnung fĂŒr Siegel lautet yĂn (ć°) oder tĂșzhÄng (ćŸç« ). Die japanische Bezeichnung fĂŒr Siegel ist Inkan (ć°é) oder Hanko (ć€ć). Diese Siegel werden geschĂ€ftlich und privat eingesetzt und sind oft wichtiger als die eigenhĂ€ndige Unterschrift. In manchen FĂ€llen wird gar nur das Siegel als Beglaubigung akzeptiert (siehe Artikel Chinesisches Siegel).