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Die Stammwürze oder der Stammwürzgehalt ist eine entscheidende Messgröße beim Bierbrauen. Sie bezeichnet den Anteil der aus dem Malz und Hopfen im Wasser gelösten, nicht flüchtigen Stoffe vor der Gärung; es sind vor allem Malzzucker, Eiweiß, Vitamine und Aromastoffe. Die Würze hat für die Bierherstellung dieselbe Bedeutung wie der Most für die Weinherstellung. Vereinfachend wird also Most zu Wein und Würze zu Bier durch die alkoholische Vergärung mittels Hefe. Dem Begriff Stammwürze bei der Bierherstellung entspricht der Begriff Grad Oechsle bzw. Grad KMW bei der Weinherstellung.
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Der Stammwürzegehalt ist der Haupteinflussfaktor für den späteren Alkoholgehalt und den Nährwert des fertigen Bieres. Die Stammwürze wird mit Hilfe der Hefe etwa jeweils zu einem Drittel in Alkohol und Kohlensäure vergoren; das letzte Drittel der Stammwürze ist unvergärbarer Restextrakt.
Das Grad Plato ist die Einheit des Stammwürzegehalts. Eine Würze mit n Grad Plato hat per Definition dieselbe Massendichte wie eine wässerige Saccharose-Lösung mit n Gewichtsprozenten Saccharose. Die Abkürzung für die Einheit ist °P. Benannt wurde sie nach dem deutschen Chemiker Fritz Plato, der das von dem böhmischen Chemiker Karl Josef Napoleon Balling 1843 entwickelte gleichnamige Maßsystem weiterentwickelt hat.
Die Beziehung zwischen Grad Plato und Massendichte ist nicht linear, eine präzise Berechnung findet sich in der Fachliteratur.[1] Für den in der Bierbrauerei relevanten Bereich um p = 10 °P und eine Temperatur von T = 20 °C kann aber in sehr guter Näherung folgende lineare Formel verwendet werden:
mit
Vielfach werden für a und b die Werte a = 4 kg/(m3 °P) und b = 1000 kg/m3 verwendet. Diese Wahl der Parameter entspricht der Faustregel, dass sich der Stammwürzegehalt aus den letzten zwei Stellen der Dichte (in kg/m3) dividiert durch vier ergibt. Eine Dichte von 1050 kg/m3 entspricht demnach einem Stammwürzegehalt von 12.5 °P.
Die Einteilung der Biere gemäß ihrem Stammwürzegehalt ist in Deutschland, zusammen mit der Brauereigröße, die Grundlage für die erhobene Biersteuer.
Die Stammwürze (Extraktgehalt der unvergorenen Anstellwürze) ist auch für den Alkoholgehalt entscheidend. Laut der Balling-Formel entstehen aus 2,0665 g Extrakt bei der Gärung 1 g Alkohol, 0,11 g Hefe und 0,9565 g CO2
Zur Besteuerung des Bieres werden in Deutschland die folgenden Biergattungen unterschieden:
Zur Besteuerung des Bieres in der Schweiz werden die folgenden Biergattungen unterschieden:
Die genaueste Analysemethode, um die Stammwürze von Bier im Nachhinein zu bestimmen, ist die Destillationsanalyse. Durch sie kann mit Hilfe der Ballingformel die Stammwürze errechnet und somit die Biersteuer bestimmt werden.[2]
In der Brauindustrie spricht man auch von Extraktgehaltsmessung, für die industrielle Messverfahren existieren.
Stammwürzgehalte verschiedener Biersorten: