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Standortverwaltung

Dieser Artikel beschreibt die Standortverwaltung der deutschen Bundeswehr. Zur gleichnamigen Institution in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern siehe Standortverwaltung (KZ).

Eine Standortverwaltung (StOV) war bis zum 1. Januar 2007 eine Ortsbehörde der Territorialen Wehrverwaltung der Bundeswehr und als solche einer Wehrbereichsverwaltung (Mittelbehörde) nachgeordnet. Die StOV gehörten zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Sie waren für die unmittelbare Betreuung und Versorgung der Streitkräfte und ziviler Dienststellen eines oder mehrerer Standorte der Bundeswehr in personeller und materieller Hinsicht zuständig.

Anfang 2007 wurden alle StOV in Bundeswehr-Dienstleistungszentren (BwDLZ) umgewandelt. In den neustrukturierten Bundeswehr-Dienstleistungszentren wurden Standortverwaltung und Truppenverwaltung eines Bundeswehrstandorts organisatorisch zusammengeführt. Die letzte Standortverwaltung (Roth) wurde im August 2007 geschlossen. Die neu geschaffenen Bundeswehr-Dienstleistungszentren mit ihren jeweiligen Standortservice bilden ein flächendeckendes Netz in der Bundesrepublik.

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