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Stiftungshochschulen bzw. Stiftungsuniversitäten sind Hochschulen bzw. Universitäten, die durch eine öffentlich-rechtliche oder eine private Stiftung getragen werden oder in der Rechtsform einer Stiftung organisiert sind.
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Bereits die mittelalterlichen Universitäten in Deutschland waren Stiftungsuniversitäten. Sie finanzierten sich über Stiftungsgüter und kaum aus dem Staatshaushalt. Im Jahr 1809 griff Wilhelm von Humboldt das Modell einer Stiftungsuniversität für die Errichtung der Berliner Universität auf. Nach Humboldts Universitätsidee sollten Forschung und Lehre von staatlichen Forderungen und Auflagen einengender Art freigehalten werden. Um die Unabhängigkeit vom Staat auch in ökonomischer Hinsicht zu gewährleisten, sollte die Berliner Universität unabhängig von Zuwendungen des Staates Preußen wirtschaften können. Humboldt schlug vor, der Universität hierzu Domänengüter (aus dem Eigentum der Kirche) zu übertragen. Aus deren Erträgen und aus Zustiftungen sollte sich die Universität finanzieren. Das Modell konnte sich jedoch nicht durchsetzen, so dass die Stiftungsuniversität in Berlin nicht realisiert wurde.
Die erste deutsche Stiftungshochschule der Neuzeit wurde 1914 in Frankfurt am Main mit privaten Mitteln Frankfurter Bürger gegründet. Nachdem das Vermögen der Stiftungsuniversität Frankfurt nach dem ersten Weltkrieg weitgehend ruiniert war, erfolgte die Finanzierung über einen Universitätsvertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und Preußen. 1953 übernahm das Land Hessen die finanzielle Verantwortung für die Universität, so dass aus der Stiftungsuniversität eine Landesuniversität wurde.
In der Folgezeit wurden mehrere Stiftungshochschulen gegründet, die von einer Stiftung öffentlichen Rechts, einer kirchlichen Stiftung öffentlichen Rechts oder einer Stiftung bürgerlichen Rechts getragen werden. Die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main wurde – anknüpfend an ihre Tradition als Stiftungsuniversität – im Jahr 2008 von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft in eine öffentlich-rechtliche Stiftung umgewandelt.
Als Argumente fĂĽr die Organisation als Stiftungshochschule werden im Wesentlichen angefĂĽhrt:
bei öffentlich-rechtlichen Stiftungshochschulen auch
Hochschulen in der Trägerschaft einer Stiftung öffentlichen Rechts:
Hochschulen in der Trägerschaft einer kirchlichen Stiftung öffentlichen Rechts:
Hochschulen in der Trägerschaft einer Stiftung bürgerlichen Rechts:
Hochschulen, die selbst in der Rechtsform einer Stiftung öffentlichen Rechts organisiert sind:
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In einigen deutschen Bundesländern gibt es Bestrebungen, Hochschulen in Stiftungshochschulen umzuwandeln - wie zum Beispiel: