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Der Streich (auch Schabernack) ist eine mutwillige oder (hinter)listige Handlung gegen andere, die keine schlimme Folge hat.
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Das germanische Substantiv Streich bedeutete im 15. Jahrhundert Schlag oder Hieb (engl. (to) strike) und fand in der Zusammensetzung Backenstreich häufige Verwendung. Im 17. Jahrhundert gewann es als unerwarteter Schlag oder überraschende Unternehmung an Bedeutung, beispielsweise beim militärischen Handstreich.
Der Streich im Sinne von Schlag ist im Märchen „Das tapfere Schneiderlein“ beim Spruch „Sieben auf einen Streich“ verwendet.
Ein Streich im Sinne eines Schabernacks findet sich in den Schildbürgerstreichen sowie bei den Schwabenstreichen. Heutzutage sind noch Klingelstreiche und Telefonstreiche besonders bei Kindern beliebt, an Gymnasien haben oft Abistreiche Tradition.
Die Redewendung „jemandem einen Streich spielen“ stammt aus dem 18. Jahrhundert.
Rechtlich kann ein Streich unter anderem Schadenersatzforderungen oder eine Anzeige wegen Beleidigung, Belästigung der Allgemeinheit nach sich ziehen. Bis in die 1970er Jahre gab es den Tatbestand des Groben Unfugs im deutschen Ordnungswidrigkeitengesetz, der heute unter Belästigung der Allgemeinheit fällt.
Insbesondere Streiche, bei denen dem Adressaten körperlich nahe getreten wird, wie das japanische Kanchō oder der im angelsächsischen Kulturkreis bekannte Wedgie, sind diesbezüglich mit Vorsicht zu behandeln.
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