|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
Subsistenzwirtschaft oder auch Bedarfswirtschaft ist eine Form der Wirtschaft, in der für den eigenen Bedarf produziert wird (Selbstversorgung).
Inhaltsverzeichnis |
Das lateinische Wort Subsistenz bezeichnet das Durch-sich-bestehende. Der wirtschaftstheoretische Begriff ‚Subsistentwirtschaft‘ beschreibt das ökonomische Prinzip, das den Formen der Selbstversorgung zugrunde liegt.[1] Hingegen umfasst die Bezeichnung ‚Selbstversorgung‘ alle sozialen und ökonomischen Praktiken, die dazu dienen, den Lebensbedarf für die eigene Person bzw. für den lokalen Sozialverband ganz oder teilweise selbst zu produzieren. Während die grundlegenden Prinzipien der Subsistenzwirtschaft und der Erwerbswirtschaft einander widersprechen, sind auf der gesellschaftlichen Handlungsebene viele Praktiken der Selbstversorgung mit der Erwerbswirtschaft verträglich bzw. können deren Unzulänglichkeiten ausgleichen.[2]
Die Nahrungsmittelproduktion in der Subsistenzwirtschaft dient primär der Reproduktion der einzelnen Haushalte und zielt nicht auf das Erwirtschaften von Profiten ab.[3] Häufig geht die Subsistenzwirtschaft mit Naturalwirtschaft einher und unterscheidet sich von der Verkehrs- oder Marktwirtschaft, in welcher der einzelne Güter und Dienstleistungen in der Regel gegen Geld auf dem Markt tauscht, um mit seinem Einkommen andere Güter oder Dienstleistungen zu beziehen.[4] Dies schließt nicht aus, dass auch in der Subsistenzwirtschaft auf lokalen Märkten Überschüsse verkauft werden, um Einnahmen für notwendige Investitionen zu erzielen (z.B. für Werkzeuge, Salz o.ä.).[5]
Max Weber bezeichnet die Bedarfswirtschaft auch als der Erwerbswirtschaft entgegensetzt. Alle auf Bedarfsdeckung gerichteten Wirtschaftsgemeinschaften wirtschaften nach Weber nur, soweit dies unumgänglich ist. Als Beispiele nennt er etwa Familien, gemeinnützige Stiftungen oder Forstgemeinschaften.[6]
Niklas Luhmann sieht in der Subsistenzwirtschaft den Gegenbegriff zur Marktwirtschaft. Sie „läuft ohne nennenswerte monetäre Vermittlung“, das heißt ohne den Geldmechanismus ab.[7]