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Bei der Ermittlung eines Geldbetrages ist der Tagessatz die pro Tag angesetzte Berechnungseinheit. Der Begriff wird in verschiedenen Bereichen benutzt.
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Bei Dienstreisen wird Arbeitnehmern der Mehraufwand in Form pauschalierter Tagessätze erstattet. Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach den durchschnittlichen Kosten im jeweiligen Reiseland und teilweise – insbesondere im öffentlichen Dienst – auch nach der Dienststellung des Betroffenen.
Nichtsesshaftenhilfe wird von einigen Städten, Gemeinden oder Behörden als tageweise finanzielle Unterstützung in Form von Tagessätzen ausgezahlt.
Im deutschen, österreichischen, liechtensteinischen und schweizerischen Strafrecht werden Geldstrafen nach Tagessätzen berechnet und verhängt.
Ziel ist es Menschen mit unterschiedlichem Einkommen verhältnismäßig gleich hart zu bestrafen. Dazu wird das monatliche oder jährliche Einkommen und eventuell zwingend notwendige Ausgaben eruiert und das durchschnittliche Einkommen pro Tag errechnet. Im Urteil werden dann Anzahl und Höhe der Tagessätze angegeben. Ratenzahlungen können gewährt werden. Ist die Forderung auch mittels Gerichtsvollzieher uneinbringlich wird eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Eine Geldstrafe kann nicht freiwillig als Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt werden. Bei nachträglicher aliquoter Zahlung entfällt üblicherweise der Rest der Freiheitsstrafe.
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