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Spruchstrafe

Die Spruchstrafe (lat. poena ferendae sententiae) ist im Strafrecht der römisch-katholischen Kirche, das einen Bestandteil des kanonischen Rechts bildet, eine der beiden grundlegenden Arten von Strafen; die andere ist die Tatstrafe (lat. poena latae sententiae). Der Regelfall ist die Spruchstrafe[1].

Der Unterschied zwischen Spruchstrafen und Tatstrafen liegt darin, dass eine Spruchstrafe ausdrücklich von einer hierfür zuständigen Stelle verhängt werden muss[2]; zuständig ist in erster Instanz in der Regel der Diözesanbischof oder ein von diesem bestelltes Gericht[3]; es gibt allerdings eine Reihe besonderer Zuständigkeiten anderer Instanzen, etwa des Papstes oder der Römischen Rota[4].

Demgegenüber tritt die Tatstrafe mit Begehung der Tat von selbst ein, ohne dass sie ausdrücklich verhängt werden muss[5]. Ein Beispiel für eine Tatstrafe ist die Exkommunikation bei Anwendung physischer Gewalt gegen den Papst[6].

Einzelnachweise

  1. Canon 1314
  2. Canon 1314
  3. Canones 1419, 1420
  4. Canon 1405
  5. Canon 1314
  6. Canon 1370 § 1

Weblinks

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